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Verfasst am: 10.01.09, 15:50 Titel: außerordentliche Kündigung mit Zweitwohnsitz möglich?!
Hallo Miteinander!
Mich würde mal folgendes interessieren:
Person A muss wegen seines Studiums in eine 180km entfernte Stadt (B) umziehen. Dadurch ist er nicht mehr in der Lage das Fitnessstudio in der Nähe seines alten Wohnorts (A) zu besuchen. Laut Regelung ist es ja möglich eine "außerordentliche Kündigung" auszusprechen, wenn er mehr als 25km von seinem alten Wohnort entfernt lebt. Das eigentliche Problem ist eben, das er in Stadt B nur seinen Zweitwohnsitz und seinen Erstwohnsitz noch am altem Wohnort (A) hat und an Wochenenden wieder bei Ort A wohnt. Kann er jetzt immer noch außerordentlich kündigen oder gilt die Regelung mit der außerordentlichen Kündigung nur, wenn man seinen Erstwohnsitz in einer mind. 25 km entfernten Stadt hat?! Wie ist das in diesem Fall geregelt? Danke schon einmal im Vorraus für Antworten.
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