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Verfasst am: 09.01.09, 19:09 Titel: von der Heirat zur Einbürgerung
Hallo,
ist lt. Rechtslage folgendes erlaubt?
Beispiel:
Person A (nicht-deutsch) hat Person B(deutsch) geheiratet.
A hat aber noch nicht den Reisepass auf den neuen Namen ändern lassen.
Könnte A trotzdem zur Ausländerbehörde einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Handelt es sich bei dieser Person "A" um dieselbe Person A, die bereits eine Vorstrafe wegen Raubes hat?
Natürlich kann der A einen Einbürgerungsantrag stellen, wenn er Muße und eine gut gefüllte Geldbörse hat, denn die Ablehnung eines Einbürgerungsantrags löst Gebühren aus.
Grundsätzlich ist eine Änderung des Familiennamens im laufenden Einbürgerungsverfahren möglich, erschwert und verzögert ggf. jedoch den Fortgang des Verfahrens. Warum also nicht warten, bis die Namensänderung vermerkt worden ist?
Handelt es sich bei dieser Person "A" um dieselbe Person A, die bereits eine Vorstrafe wegen Raubes hat?
Nein.
Die Kosten für eine Einbürgerung, ca. 255€, sind bekannt.
Die Frage kommt eher daher ob man die Kosten von einem Konsulat(mind.300€) für Änderungen im Pass vermeiden kann.
In dem die Möglichkeit besteht, direkt den Weg zur Behörde zu gehen.
Ist dies denn generell möglich?
Allein die Bearbeitungszeit durch Konsulate kann bis zu ca. 3-4 Monate dauern.
Hier stellt sich auch die Frage welche Probleme für Person A, während des o.g. Bearbeitungszeitraum auftauchen könnten, wenn zwar eine Heiratsurkunde vorliegt jedoch dies im Pass nicht ersichtlich ist!?
Hier stellt sich auch die Frage welche Probleme für Person A, während des o.g. Bearbeitungszeitraum auftauchen könnten, wenn zwar eine Heiratsurkunde vorliegt jedoch dies im Pass nicht ersichtlich ist!?
Hallo,
ob es Probleme geben wird, weil der Pass einen unzutreffenden Namen wiedergibt, hängt auch vom heimatlichen Passrecht ab.
Nach deutschem Passrecht würde ein solcher Pass ungültig und müßte erneuert werden.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Die Frage kommt eher daher ob man die Kosten von einem Konsulat(mind.300€) für Änderungen im Pass vermeiden kann.
In dem die Möglichkeit besteht, direkt den Weg zur Behörde zu gehen.
Ist dies denn generell möglich?
Wie auch Ronny bereits ausgeführt hat, ist ein gültiger Paß (also auch mit aktuell geltenden Daten, demzufolge hier der aktuell gültige Familienname) der Einbürgerungsbehörde vorzulegen. Kein gültiger Paß - keine Einbürgerung!
Zitat:
Allein die Bearbeitungszeit durch Konsulate kann bis zu ca. 3-4 Monate dauern.
Hier stellt sich auch die Frage welche Probleme für Person A, während des o.g. Bearbeitungszeitraum auftauchen könnten, wenn zwar eine Heiratsurkunde vorliegt jedoch dies im Pass nicht ersichtlich ist!?
Es empfiehlt sich, unverzüglich nach der Eheschließung beim zuständigen Konsulat die Änderung des Passes zu beantragen, um Probleme im Voraus zu vermeiden. In der Regel verbleibt der bisher gültige Paß dem Paßinhaber bis zur Aushändigung des neuen Passes.
Empfehlenswert ist zudem, der ABH die Veranlassung der Beantragung eines neuen Passes nachzuweisen, um dadurch die Mitwirkungspflicht bei der Paßbeschaffung zu dokumentieren. Dadurch vermeidet der Ausländer bereits im Vorfeld, dass die ABH ihn mit Nachdruck zur Paßbeschaffung auffordert.
Zitat:
Die Kosten für eine Einbürgerung, ca. 255€, sind bekannt.
Die Kosten für die Ablehung eines Antrags betragen 191 Euro (können je nach Bundesland jedoch auch abweichen).
mmmh...relativ "verzwickt" und nur erschwinglich für personen, wie zur weiden schrieb "gut gefüllte Geldbörse haben"
dann müsste mann wie folgt vorgehen:
-nach der heirat zum konsulat. hier passänderung anfordern und einen nachweis zur beantragung mitnehmen. wobei hier dieser wahrscheinlich extra nochmal ins deutshe übersetzt und staatlich anerkannt sein muss. da sonst diese die abh nicht akzeptiert.
-dann zur abh den nachweis vorlegen das eine änderung angefordert wurde.
wobei sich hier die frage stelltob damit trotzdem ein antrag auf einbürgerung eingeleitet werden kann? (ggf. kosten der ablehnung tragen mit 190€)
-3 bis 4 monate warten bis pass fertig.
jedoch wie können während der o.g. zeit gewisse themen erledigt werden wie:
-Lohnsteuerkarte ändern,
-Füherschein ändern,
- Fahrzeugpapiere,
-laufende Verträge usw.
-pass erhalten(kosten ab 300€)
-wg zur abh. hier ggf. bzw. abhängig von o.g. frage den antrag erneut beantragen.
-antrag bei abh(kosten ca.255€)
Fazit: 600€ für eine einbürgerung, respekt.
Frage: wäre der o.g. ablauf korrekt? Bitte korrigieren falls etwas falsch o. vergessen, danke.
@Ronny: Was genau ist mit deutschem Pasrecht gemeint?Könntest du hierzu Beispiele nennen?
Hallo,
wenn n Deutschland jemand durch Eheschließung einen anderen Familiennamen erwirbt, wird sein Pass nach den Bestimmungen des Passgesetzes ungültig, siehe hierzu den § 11 Nr. 2 PaßG:
Falls das Heimatrecht des Ausländers eine ähnliche Bestimmung enthält, wäre bereits jetzt ein Problem vorhanden, denn das AufenthG sieht ebenfalls vor dass ein gültiger Pass vorhanden sein muß.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Fazit: 600€ für eine einbürgerung, respekt
Bitte korrigieren falls etwas falsch
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro.
Alle anderen Kosten resultieren aus anderen Vorgängen. Welche Konsequenzen aus der Eheschließung resultieren - u.a. die Änderung des Passes - ist vorhersehbar und hat mit der Einbürgerung nichts zu tun.
Mal quer gefragt: Warum will Person A erst jetzt, nach der Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger, die Einbürgerung beantragen?
Wenn Person A schon eine längere Aufenthaltszeit in DE hatte, wäre eine EB bereits vor der Eheschließung evtl. möglich gewesen. Dann hätte A sich u.U. die Kosten für die Passänderung sparen können.
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