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Verfasst am: 06.01.09, 22:51 Titel: Haussarnierung und Mieter
Das Objekt: Bauj. 1903, Haupthaus mit 2 Wohnungen, Anbau mit einer Wohnung.
Da die Dachgeschoßwohnung im Haupthaus frei wurde wird diese vom neuen Hausherr/Vermieter sarniert. Es entsteht viel Lärm durch Abschlagen des Wandputzes (dieser muß in der 80qm Wohnung komplett ab).
Die zwei Mieter sind sehr genervt wegen dem Lärm und wollen nun die Miete nicht zahlen.
Von wann bis wann darf gearbeitet werden?
Zuletzt kam es durch die Sarnierungsarbeiten zu einen Rohrbruch. Das Wasser musste abgestellt werden, der Haupthahn befindet sich in der Mietwohnung. Zum Glück war die Mieterin vor Ort. Was wäre wenn niemand da gewesen wäre? Dürfte der Vermieter in die Wohnung? (Der Vermieter hat keinen Schlüssel zur Mietwohnung)
Verfasst am: 10.01.09, 23:10 Titel: Re: Haussarnierung und Mieter
STS hat folgendes geschrieben::
Das Wasser musste abgestellt werden, der Haupthahn befindet sich in der Mietwohnung. Zum Glück war die Mieterin vor Ort. Was wäre wenn niemand da gewesen wäre? Dürfte der Vermieter in die Wohnung? (Der Vermieter hat keinen Schlüssel zur Mietwohnung)
Dann ruft man den Wasserversorger oder die Feuerweh, die schalten das Wasser auf der Straße ab.
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