Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bitte einen Erstversuch als "nicht bestanden" zu w
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bitte einen Erstversuch als "nicht bestanden" zu w

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DerMaulwurf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 00:37    Titel: Bitte einen Erstversuch als "nicht bestanden" zu w Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir an, dass es in einem Studiengang zu jedem Fach eine Erstprüfung und eine Wiederholungsprüfung gibt. Wenn die Erstprüfung bestanden wurde, steht die Note. Wenn die Erstprüfung nicht bestanden wurde, muss im nächsten Semester an der Wiederholungsprüfung teilgenommen werden.

Student A hat einen schlechten Tag und steht beim Erstversuch exakt auf der Kippe zwischen "4" und "nicht bestanden". Wäre es ordnungswidrig, wenn Student A den Professor bitten würde, ihn durchfallen zu lassen, damit er im nächsten Semester am Wiederholungsversuch teilnehmen kann? Kann sich Student A mit so einer Bitte mächtig Ärger einhandeln?


Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich wüsste nicht wieso man sich keine schlechte Note wünschen darf. Solange man dabei die Regeln der üblichen Kommunikation einhält, spricht da nichts dagegen.

Vielleicht fühlt sich der Prof auf den Arm genommen, aber dasProblem ist eher im zwischenmenschlichen Bereich angesiedelt.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.