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Naja, die Bedenken des Fragestellers werden dadurch ja nicht unbedingt ausgeräumt.
Zur Klärung: Was das "gestatten" in diesen Paragraphen angeht, ist damit nicht jedermann gemeint, sondern nur bestimmte Personengruppen, die in einem solchen Fall überhaupt in der Lage sind etwas zu gestatten bzw. im Gegenzug auch zu verbieten. In diesem Fall Veranstalter, Gastwirte oder auch Polizisten, Ordnungsamt o.ä. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 10.01.09, 23:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
Naja, die Bedenken des Fragestellers werden dadurch ja nicht unbedingt ausgeräumt.
Zur Klärung: Was das "gestatten" in diesem Paragraphen angeht, ist damit nicht jedermann gemeint, sondern nur bestimmte Personengruppen, die in einem solchen Fall überhaupt in der Lage sind etwas zu gestatten bzw. im Gegenzug auch zu verbieten. In diesem Fall Veranstalter, Gastwirte oder auch Polizisten, Ordnungsamt o.ä.
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