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Verfasst am: 09.01.09, 00:14 Titel: Tiere zur Pflege werden nicht wieder rausgegeben
Hallo,
ich habe meine Meerschweinchen vor ca. 2 Wochen jemanden zur Pflege gegeben, da ich in den Urlaub gefahren bin.
Sie wusste, dass ich auch auf der Suche nach einem dauerhaften zuhause für die beiden bin.
Nach ein paar Tagen bekam ich dann eine SMS, dass sie die beiden gern behalten würde. Habe ihr dann per SMS geantwortet, dass wenn sie es da gut haben, sie die beiden behalten darf.
Heute schrieb sie mir dann in einem Chat, dass sie auf der Suche nach einem Käfig ist, da ich sie draußen hatte und demnach auch Außenställe - sie möchte die beiden in der Wohnung halten.
Habe sie darum gebeten, einen ausreichend großen Käfig zu kaufen. Das möchte sie aber nicht, mehrere Tierärzte hätten ihr angeblich bestätigt, dass ein Käfig mit den Maßen 100cmx50cm ausreichen würde. Das stimmt aber nicht.
Wenn ich meine Tiere weggebe, dann bestimmte ICH, wo sie hinkommen. Habe ihr also geschrieben, dass ich mir die beiden wiederhole, da sie dort nicht artgerecht gehalten werden.
Sie meinte, ich hätte keine Chancen, da ich ihr in der SMS geschrieben habe, dass sie sie behalten darf. Reicht das aus, trotz, dass sie die Tiere nicht artgerecht hält?
Ich möchte nicht, dass die beiden länger dort bleiben und ein schlechtes Leben haben, sie will die beiden aber nicht rausrücken.
Wer von uns hat nun Recht? Würde eine Anzeige etwas bringen?
Verfasst am: 09.01.09, 08:35 Titel: Re: Tiere zur Pflege werden nicht wieder rausgegeben
DieFunny hat folgendes geschrieben::
Sie meinte, ich hätte keine Chancen, da ich ihr in der SMS geschrieben habe, dass sie sie behalten darf. Reicht das aus, trotz, dass sie die Tiere nicht artgerecht hält?
Da ja eine Bedingung gestellt wurde, muss jetzt überprüft werden, was "gut gehende" bzw. eben artgerechte Bedingungen für die Tiere sind. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Über den Tierschutz hat man so gut wie keine Chancen.
Ich hatte den Gedanken, dass mir ein Tierarzt so eine Art Gutachten oder Bestätigung gibt, dass sie es dort schlecht(er) haben und die Haltung eben nicht artgerecht ist (wie gesagt, ist der Käfig viel zu klein, die Tiere bekommen keinen Auslauf, da auch noch Katzen dort leben und ihr Kind - 2 Jahre alt - nimmt die Tiere ständig zum Streicheln raus - jedes Anfassen ist für diese Tiere der pure Stress).
Wenn ich meine Tiere weggebe, dann bestimmte ICH, wo sie hinkommen.
Das hast Du ja auch bestimmt.
Wenn es den Tieren nicht gut gehen sollte, dürftest Du die Beweispflicht dafür haben.
Im Zweifel ist dafür ein Gutachten eines Tierarztes oder des Veterinäramtes notwendig.
Den Preis dafür wirst Du wohl erst mal auslegen müssen. Wieder bekommst Du das Geld nur dann, nämlich vom Eigentümer der Meerschweinchen, wenn ihm tatsächlich tierschutzwidrige Bedingungen nachgewiesen werden.
Deine persönliche Auffassung darüber, wie Deine Meerschweinchen gehalten werden sollen, hättest Du vor Übergabe abmachen müssen. Jetzt wird wohl nur noch das Tierschutzgesetz entscheiden. _________________ Grüße,
Abrazo
Mir stellt sich die Frage, wie man jemandem seine Tiere zur Urlaubspflege anvertraut wenn man weiß daß die Tiere dort nicht artgerecht gehalten werden und Streß haben (Katzen, Kleinkind etc.).
Meerschweinchenhaltung in kleinen Innenkäfigen ist bei uns Usus und stellt nicht den Tatbestand der Tierquälerei dar. Natürlich gibt es bessere Haltungsmöglichkeiten, die Mindestanforderungen des TSchG werden dadurch aber nicht unterschritten. Und kein Tierarzt kann ein Gutachten darüber ausstellen, ob das Streicheln eines Meerschweinchens durch ein Kleinkind in den Bereich der Tierquälerei fällt, wenn er die direkten Lebensumstände und den Umgang mit den Tieren nicht selbst kennt.
Ich würde sagen: Dumm gelaufen! Selbst wenn es die bewußte SMS nicht geben würde, mit der Du die Tiere nachweislich einer anderen Person übereignet hast, wäre es schwierig die Tiere zurück zu erhalten, da auch mündliche Verträge gültig sind. Und wer Bedingungen in Bezug auf die zukünftige Haltung der Tiere stellt, der sollte diese in einem schriftlichen Abgabevertrag festhalten, damit er später im Fall der Fälle auch beweisen kann daß eine entsprechende Vereinbahrung vorlag.
Zudem: Auch wenn der jetztige Tierhalter bei der Haltung der Tiere gegen das TSchG verstoßen sollte, geht das Eigentum der Tiere dadurch nicht wieder auf Dich über. Für so einem Fall ist der Amtstierarzt zuständig, der entsprechende Auflagen stellen würde damit bei der Haltung dieser Meerschweinchen die MIndestbedingungen des TSchG erfüllt werden. Nur bei ganz eklatanten Verstößen gegen das TSchG würden die Tiere vom Amt (nicht von Dir!) eingezogen werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen daß die Unterbringung in einem der handelsüblichen Meerschweinchenkäfige einen solch eklatanten Verstoß gegen das TSchG darstellt.
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