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welche Regulierungsansprüche kann ein Geschädigter stellen, wenn
- ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
- dieser nicht repariert wird
- kein Ersatzfahrzeug gekauft wird
- kein Personenschaden vorliegt
Hat man dann trotzdem Anspruch auf
- Nutzungsausfallentschädigung
- Ausgabenpauschale
- weiteres
?
Soweit mir bekannt ist, rechnet sich der Regulierungsbetrag so
Wenn an dem dem Fahrzeug mit dem wirschaftlichen Totalschaden bereits Bagatell-Vorschäden vor den Unfall vorhanden waren (z.B. Kratzer im Lack oder kleine Dellen),
werden diese vom Wiederbeschaffungswert abgezogen?
Da das Fahrzeug nicht repariert wird, wird von einem Betrag die Mehrwertsteuer bzw. der Differenzsteuerbetrag irgendwo abgezogen. Bei welchem Betrag?
Wann wird die Mehrwertsteuer herangezogen, wann der Differenzsteuerbetrag?
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