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hallo,
fikt. beamter übt höherwertige Tätigkeit aus und wurde zweimal beauftragt,z.B Besoldung A8 mit Beauftragung zu A10.
Eine Zulagengewährung (n.18 Monaten) fand nicht statt, weil erste Beauftragung nach 17 Monaten vorübergehend widerrufen wurde.
Nach 2 Monaten erneute Beauftragung insgesamt seit 15 Monaten auf A10 .
Jetzt kommst.
Angenommen der Beamte ist seit zwei Monaten krank geschrieben,kann man seine Beauftragung rückwirkend (z.B. vor zwei Monaten ,erster Kranbkheitstag) widerrufen.
Danke für Eure Hilfe
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