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Beamten Beauftragung höherwertiger Tätigkeit

 
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ulfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:15    Titel: Beamten Beauftragung höherwertiger Tätigkeit Antworten mit Zitat

hallo,
fikt. beamter übt höherwertige Tätigkeit aus und wurde zweimal beauftragt,z.B Besoldung A8 mit Beauftragung zu A10.
Eine Zulagengewährung (n.18 Monaten) fand nicht statt, weil erste Beauftragung nach 17 Monaten vorübergehend widerrufen wurde.
Nach 2 Monaten erneute Beauftragung insgesamt seit 15 Monaten auf A10 .
Jetzt kommst.
Angenommen der Beamte ist seit zwei Monaten krank geschrieben,kann man seine Beauftragung rückwirkend (z.B. vor zwei Monaten ,erster Kranbkheitstag) widerrufen.
Danke für Eure Hilfe
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann hier keinen Grund erkennen, der es ermöglicht, einen begünstigenden Verwaltungsakt rückwirkend aufzuheben.
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