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Gibt es bei einer Fürsorgerechtsverletzung des Dienstherrn gegenüber seinem Beamten nur einen Anspruch auf Schadenersatz bei nachgewiesenem materiellen Schaden oder auch eine Entschädigung für immateriellen Schaden (z.B. durch langjährige Nichtbeschäftigung und dadurch Behinderung des beruflichen Fortkommens; Ausschluß von Beförderung da der Beamte bei Nichtbeschäftigung keinen erforderlichen Dienstposten innehat) ? _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 11.01.09, 18:09 Titel:
1. Man sollte den Begriff "fürsorgepeflichtverletzung" nicht überstrapazieren.
2. Ich kann aus diesem Sachverhalt nicht erkennen, dass es hier einen Anspruch auf Schadensersatz geben könne.
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