Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Oben wohnender Mieter schmeisst Kippen auf Terasse: Was tun?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Oben wohnender Mieter schmeisst Kippen auf Terasse: Was tun?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:35    Titel: Oben wohnender Mieter schmeisst Kippen auf Terasse: Was tun? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Mieter A wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Darüber wohnt ausschliesslich Mieter B, sonst niemand.
Mieter B ist Raucher und raucht oft auf dem Balkon, dann schmeisst er seine Kippen oft einfach runter auf die Terasse oder in den Garten von Mieter A.
Da Mieter A das nicht witzig findet weisst er Mieter B mehrmals höflich darauf hin dies doch bitte zu unterlassen. Zu erwähnen sei noch dass Mieter A ein Kleinkind hat und es für dieses lebensgefährlich sein kann wenn es so eine Kippe verschluckt!

Da trotz der bisher höflichen Aufforderungen von Mieter A dies sein zu lassen keine Änderung im Verhalten von Mieter B zu bemerken ist stellt sich nun die Frage welche weiteren Schritte möglich wären Mieter B zur Benutzung eines Aschenbechers zu bewegen.

Gruß
vektor
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte dem B sein Eigentum zurückgeben. zb via Briefkasten Cool
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der direkte Draht zum Mieter B nicht klappt, könnte ein Gespräch mit dem Vermieter helfen



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Man könnte dem B sein Eigentum zurückgeben. zb via Briefkasten Cool


Ist ja witzig, genau solche Gedanken hatte Mieter A auch schon Lachen

Aber mal im Ernst, das würde nur zur Eskalation führen. Was kann Mieter A auf rechlich einwandfreiem Wege unternehmen?
Es sei auch nochmal betont dass es um mehr geht als nur eine saubere Terasse, heruntergeschluckter Taback ist wirklich lebensgefährlich für ein Kleinkind!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
heruntergeschluckter Taback ist wirklich lebensgefährlich für ein Kleinkind!

da hast du recht, 1 Kippe gegessen ist lebensgefährlich.
Hast du das dem Mann mal gesagt ?
Weis ihn darauf hin was passieren kann und eben er dann Schuld ist.

ich find es erschreckend, dass es so dähmliche Leute gibt die sowas nicht wissen.

Der Tipp mit dem Vermieter zu sprechen ist auch gut.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Da werf ich mal das da in den Ring.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Da werf ich mal das da in den Ring.


Fein, so was in der Art braucht Mieter A. Merci!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kralle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

dem obermieter einen aschenbecher schenken Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.