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Verfasst am: 30.03.05, 13:18 Titel: Kann der AG Versicherungen bei der DV vorschreiben ?
Hallo,
angenommen am 1.4.05 will der Arbeitnehmer A eine kombinierte Direkt/BU Versicherung abschließen, und dafü ein teil seines gehaltes umwandeln. Kann der Arbeitgeber dann rechtlich auf einen bestimmten Versicherer bzw. auf eine Auswahl von verschiedenen versicherungen bestehen ?
Meines Wissens ist es nach dem Alterseinkünftegesetz ja so, dass der Arbeitgeber etwas anbieten muss, aber frei ist welchen Weg er geht ( PK, Pensionsfonfs etc), aber trifft das auch auf die Versicherungsgesellschaften zu ?
Der AG hat die Verpflichtung etwas anzubieten, richtig. Große Unternehmen haben sich in der Vergangenheit (verständlicherweise) über den immerzu steigenden Verwaltungsaufwand aufgeregt.
Nehmen wir doch einmal nur einen mittelständischen Betrieb mit 100 MItarbeitern. Die Buchhaltung ist oftmals schon mit einem Anbieter überfordert (da ständig zugemüllt mit Neuerungen etc. pp.), dass man die sog. Rahmenverträge ausgearbeitet hat.
Diese offerieren aber auch einen Vorteil für Dich, bieten sie doch oftmals Vergünstigungen in irgendeiner Form ggü. Einzelverträgen an. _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten
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