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Aufenthalt+Scheidung+Visumverlängerung+Ausländerbehörde
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GripnServe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
GripnServe hat folgendes geschrieben::

Kann man eine Fiktionsbescheinigung nicht verlangen ?


Klar könnte man aber zu welchem Zweck?

Etwa wegen der Verlängerng der derzeitigen AE?

Dann müßte man wahrheitswidrig behaupten dass die "eheiche" LG mit dem alten Lebenspartner noch besteht .Und wäre dann im Bereich des § 95 Abs. 2 AufenthG was eine Strafe von bis zu drei Jahren bedeuten würde.

Wegen der möglichen neuen eigetragenen LP mit dem derzeitigen Lebensabschnittsgefährten?

Das wäre ebenso erfolglos weil die beabsichtigte aber derzeit noch nicht realisierbare LP nicht geschützt ist.

Beide Anträge wären binnen kürzester Zeit ablehnbar, würden nur überflüssigen Aufwand bedeuten und zumindest bei mir Verärgerung hervorrufen, wenn ich es zu entscheiden hätte.

denn genauo wie ich es oben in den ausführliche Posts darstellte würde ich die legalen Optionen aufzeigen und wenn mir dann jemand mit blödsinnigen weil überflüssigen Anträgen käme , würde ich sauer reagieren.

Das ist ein Teil dessen, was ich mit der "formaljuristischen Klaviatur " meinte.

Grüße
Ronny Winken


Er will die zeit überbrücken(nicht in Brasilien) und dann w ieder einreisen.. Frage:
in welche Länder kann er 3 monate verbringen. Türkei weiss ich schon ....Ist auch Rumänien oder England möglich ?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Überbrückung bringt ihm eine Fiktionsbescheinigung gar nichts, weil:

1. das kein gültiger Aufenthaltstitel für Nicht-Schengen-Staaten ist,

2. ein Aufenthalt innerhalb des Schengen Raumes nicht als Ausreise zählt.

Er kann nur in einen Staat reisen der den brasilianischen Staatsangehörigen gestattet sich visumfrei aufzhalten. Da sind mir ausserhalb der Schengenstaaten keine weiteren bekannt.

Mag sein, dass es welche gibt, aber das weiß ich halt nicht.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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GripnServe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

zur Überbrückung bringt ihm eine Fiktionsbescheinigung gar nichts, weil:

1. das kein gültiger Aufenthaltstitel für Nicht-Schengen-Staaten ist,

2. ein Aufenthalt innerhalb des Schengen Raumes nicht als Ausreise zählt.

Er kann nur in einen Staat reisen der den brasilianischen Staatsangehörigen gestattet sich visumfrei aufzhalten. Da sind mir ausserhalb der Schengenstaaten keine weiteren bekannt.

Mag sein, dass es welche gibt, aber das weiß ich halt nicht.

Grüße
Ronny Winken


Gross Britanien ist aber kein Schengen-Land !!!!!!!!oder ?
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GripnServe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:01    Titel: Türkei Möglichkeit Antworten mit Zitat

GripnServe hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

zur Überbrückung bringt ihm eine Fiktionsbescheinigung gar nichts, weil:

1. das kein gültiger Aufenthaltstitel für Nicht-Schengen-Staaten ist,

2. ein Aufenthalt innerhalb des Schengen Raumes nicht als Ausreise zählt.

Er kann nur in einen Staat reisen der den brasilianischen Staatsangehörigen gestattet sich visumfrei aufzhalten. Da sind mir ausserhalb der Schengenstaaten keine weiteren bekannt.

Mag sein, dass es welche gibt, aber das weiß ich halt nicht.

Grüße




Ronny Winken


Gross Britanien ist aber kein Schengen-Land !!!!!!!!oder ?
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GripnServe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:03    Titel: Türkei Möglichkeit Antworten mit Zitat

Hallo , besteht denn die Möglichkeit, wenn er jetzt einen Arbeitsvertrag in der Türkei erhält für 3 Monate von Deutschland in die Türkei zu reisen und dann wieder zurück nach Deutschland für 3 Monate ?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus deutscher Sicht ja.

Wenn die Türkei das auch mitmacht, dürfte es kein Problem sein. Bei der Ausreise bitte darauf achten, dass gestempelt wird, damit der Zeitpunkt des Verlassens des Schengen-Raumes dokumentiert wird.
Hilfsweise den ersten tag der einreise in der Türkei durch den dortigen Beamten dokumentieren lassen.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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GripnServe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen vielen Dank für die tollen Antworten. Wir haben nun die Lösung gefunden......DANKE !!!! Sehr glücklich
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

GripnServe hat folgendes geschrieben::
Vielen vielen Dank für die tollen Antworten. Wir haben nun die Lösung gefunden......DANKE !!!! Sehr glücklich


Gerne, aber sprechen Sie bitte mit der ABH alles ab Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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GripnServe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 10:20    Titel: Arbeitsvisum Antworten mit Zitat

Jetzt würde auch noch die Möglichkeit bestehen für den Brasilianer , dass er aufgrund seines ausserordentlichen Sprachtalents einen Job in Frankfurt bekommen könnte in einem internationalen Elektrokonzern. Er spricht 5 Sprachen fließend und hat ein Journalistenstudium in Buenos Aires absolviert. Das Angebot kam gestern.

Wäre das eine Möglichkeit , dass die Anwältin hier nochmal mit der ABH spricht um ein erneuten Aufenthalt zu gestatten?
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