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Verfasst am: 12.01.09, 16:31 Titel: KFZ: Fahrtkosten / Kauf eines Ersatz-PKWs bei Totalschaden
Noch ein fiktiver Fall:
Person A hat einen unverschuldeten Unfall und das KFZ hat einen Totalschaden. Die Versicherung bezahlt den vom Gutachter ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert.
Das KFZ ist leider durch die hohe Motorisierung sehr selten und Person A muss dadurch im weiteren Umkreis suchen. Person A wird in einer Stadt fündig, die z.B. 250km entfernt ist. Person A fährt hin, kauft das Fahrzeug.
Muss die Versicherung auch die Fahrtkosten (2x250km) bezahlen?
Muss die Versicherung die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen (zwecks Überführung) bezahlen?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 12.01.09, 16:38 Titel:
Also der Geschädigte kann neben seinem eigentlichen Schaden am Fahrzeug noch eine Kostenpauschale geltend machen. Er soll einfach mal versuchen die 250 km mit in die Kosten einzurechnen, ich denke aber nicht, dass er da gute Chancen hat.
Der dem Geschädigten aus dem Unfall entstandene Schaden ist ja der Schaden an seinem Fahrzeug. Wo er sich ein neues Fahrzeug besorgt ist Privatvergnügen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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