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Maklerprovision umgehen
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 19:10    Titel: Re: re Antworten mit Zitat

shark123 hat folgendes geschrieben::
.... Auf seiner Internet seite habe ich eine andere Wohnung gefunden die mich interessiert. Wenn ich jetzt einen Freund bei Ihm anrufen lasse und mir von Ihm die Adresse geben lasse, hat der Makler nichts schriftliches das mich mit DIESEM Objekt in Verbindung bringt.

Das ist richtig. Auch wenn man es nicht auf Anhieb nachweisen kann: Es ist nichts anderes, als Betrug.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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shark123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:10    Titel: re Antworten mit Zitat

Wenn A sich Daten vom Makler holt und ihn dann umgeht, Betrug, ok.
Wenn A sich von dritten Daten holt, bewust oder durch Zufall, ist das in meinen Augen kein Betrug, da auch keine Dienstleistung des Maklers in Anspruch genommen wurde.
Moralisch ist es fraglich dritte bewust zu schicken um an Informationen zu kommen.
Ein Bild in einer Immoscout Anzeige zu sehen und auf eigene Faust das Haus zu suchen ist kein Betrug!

5000 € für die Vermittlung einer Immobilie zu verlangen, rechtfertigt in meinen Augen nicht die Arbeit die dahinter steht und dann dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Das ist in meinen Augen Wucher.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:21    Titel: Re: re Antworten mit Zitat

shark123 hat folgendes geschrieben::
Hallo, ich befinde mich gerade auch in dieser Lage und brauche die Dienste eines Maklers nicht.

Sie machen sich was vor.
Tatsächlich muss es doch wohl heißen: Sie brauchen die Dienste des Maklers sehr wohl, aber sie wollen ihn dafür nicht bezahlen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:24    Titel: Re: re Antworten mit Zitat

shark123 hat folgendes geschrieben::
5000 € für die Vermittlung einer Immobilie zu verlangen, rechtfertigt in meinen Augen nicht die Arbeit die dahinter steht und dann dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Das ist in meinen Augen Wucher.

Wucher setzt die Ausnutzung einer Notlage voraus, in der Sie sich offensichtlich nicht befinden, also versuchen Sie nicht, strafrechtlich relevantes Vorgehen schön zu reden.
Ethisch unhaltbar ist es ohnehin.
Sie können sich ja mal in § 263 StGB einlesen und überlegen, weswegen Ihr Vorgehen nicht darunter fallen sollte.
_________________
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shark123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:39    Titel: Re: re Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
shark123 hat folgendes geschrieben::
Hallo, ich befinde mich gerade auch in dieser Lage und brauche die Dienste eines Maklers nicht.

Sie machen sich was vor.
Tatsächlich muss es doch wohl heißen: Sie brauchen die Dienste des Maklers sehr wohl, aber sie wollen ihn dafür nicht bezahlen.


Ich möchte nicht für etwas bezahlen das ich nicht brauche. ALLE relevanten Vorgänge kann ich direkt mit dem Verkäufer klären und brauche bestimmt kein Zwischenhändler.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dann brauchen Sie auch keine Daten vom Makler, die Sie über einen Dritten dem Makler strafrechtlich relevant entlocken wollen.
_________________
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shark123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 21:08    Titel: Re: re Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
shark123 hat folgendes geschrieben::
5000 € für die Vermittlung einer Immobilie zu verlangen, rechtfertigt in meinen Augen nicht die Arbeit die dahinter steht und dann dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Das ist in meinen Augen Wucher.

Wucher setzt die Ausnutzung einer Notlage voraus, in der Sie sich offensichtlich nicht befinden, also versuchen Sie nicht, strafrechtlich relevantes Vorgehen schön zu reden.
Ethisch unhaltbar ist es ohnehin.
Sie können sich ja mal in § 263 StGB einlesen und überlegen, weswegen Ihr Vorgehen nicht darunter fallen sollte.


Ich befinde mich in der Lage dass relativ wenig Leute privat eine Immo verkaufen. Also habe ich kaum eine Wahl an eine Immo zu kommen als über den Makler und dafür teuer zu bezahlen.
Aus seinem Aufwand und Nebenkosten entwirft er eine Mischkalkulation und der letzte Käufer muss dafür geradestehen, obwohl der Aufwand zwischen dem Käufer und der Immobilie nur einen Bruchteil rechtfertigt der gezahlten Provision. Das ist in meinen Augen viel zu Teuer.
Die Maklertätigkeit ist bestimmt nicht grundsätzlich negativ einzuschätzen, das sollte aber jedem selbst überlassen werden zu sagen bekommen welche Dienstleistung man in Anspruch nimmt und auf welche man verzichten kann.
Ich kann mit meinem Geld bestimmt was besseres anfangen als es irgendwelchen Maklern in den Rachen zu schmeißen.

Wenn ein Makler nicht das Alleinverkaufsrecht hat und der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer ohne den Makler zustande kommt ist das alles andere aber kein Betrug, das ist Fakt.
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shark123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 21:58    Titel: re Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Dann brauchen Sie auch keine Daten vom Makler, die Sie über einen Dritten dem Makler strafrechtlich relevant entlocken wollen.


Das hier ist ein Forum, eine Informationsplattform, über das Deutsche Recht.
Hier werden Fragen gestellt und beantwortet.
Was ich "will", lasse ich mir von Ihnen bestimmt nicht sagen, urteilen Sie bloß nicht zu vorschnell.
Ich werde bestimmt den legalen Weg versuchen einen Makler zu umgehen.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage es mal so: Individuelle Rechtsberatung mit dem Ziel zivil- und strafrechtlicher Schädigung Dritter, und seien es bloß Makler, sind sicherlich nicht im Sinne dieses Forums.

Aber lassen Sie sich nicht von mir beirren. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der Ihnen schreibt, was Sie hören möchten.
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rockbender
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Unsinn geschrieben.

Zuletzt bearbeitet von rockbender am 13.01.09, 09:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ingok.
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Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Um das mal ganz salop zu sagen, derjenige, der die Daten vom Makler einholt, darf sie nicht an Dritte weitergeben, steht in den Bedingungen. Und wenn er es doch tut, muß er zahlen. Damit wäre also die dritte Person Zahlungspflichtig.
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