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Hat der Eigentümer ein Recht ? Gemeinschaftsterrasse ?
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Woran erkennt man das denn?
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Luigi08,

bitte in Zukunft keine Bilder mehr als Link hier einstellen. Das ist hier nicht gewünscht. Eine Erklärung muss ausreichen.

Danke.

lg flipmow
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

der Verwalter hat jetzt aber in seinen Unterlagen eine Zuordnung der Terrasse zu der Wohnung gefunden Traurig .
Sie ist jedoch nicht im Grundbuchamt zu finden. Normalerweise ist die dann doch nichtig oder ?
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann ja auch eine Vereinbarung bestehen, oder es steht eventuell auch in der Gemeinschaftordnung das das so Vereinbart wurde!!! Lachen Lachen Lachen
Und da hat man sich dran zu halten. Lachen Lachen Lachen
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, dass die eindeutige Zuordnung im Grundbuch zu suchen wäre, sondern, wie bereits oben erwähnt, in der Teilungserklärung.

Bitte dort nochmals genau nachsehen.

Grüße,

Doc Schnaggls
_________________
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

da steht nichts zu drin. In der Hausordnung steht nur was und dort werden die Balkonen gleichgesetzt mit der Terrasse bwzürlich abstellen von Dingen.
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Wohni
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zu jeder Eigentumswohnanlage gehört auch ein Aufteilungsplan. Auf diesen wird Bezug genommen im Kaufvertrag und er ist selbstverständlich auch in der Grundbuchakte beim Amtsgericht enthalten.

Nun scheint sich das ganze Thema ja in Luft aufzulösen.
Der Sachverhalt war wohl nicht zutreffend dargestellt.

Die Fotos hatte ich gesehen. Wenn diese Terrasse Gemeinschaftseigentum wäre, wäre bei der Teilung der Immobilie ja ein dicker Fehler passiert gewesen.

MfG
Wohni
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Im Aufteilungsplan vom Amtsgericht steht nichts drin.
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, und nu?

Jetzt muß Luigi08 sich etwas anderes einfallen lassen um den Eigentümer aus seiner Wohnung zu vergraulen.
Ja, ja, ist nicht alles so einfach wie man sich das vorstellt. Gott sei Dank!


Und ich hoffe das Luigi08 nicht später einmal in die gleiche Situation kommt (oder doch?!) und von einem anderen Eigentümer genauso in die Mangel genommen wird!!
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

wie und nun. Der Eigentümer muß räumen. Es gibt keinen Eintrag.
Jedenfalls will der Eigentümer einen Anwalt beauftragen und es so nicht "schlucken" Mein Verwalter sagte aber er hat null Chance.

Ist mit der Gemeinschaftsordnung die Hausordnung gemeint ?
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ak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 08:59    Titel: Damit ... Antworten mit Zitat

Salut

...ist im §15 WEG ("Gebrauchsregelung") ...
Luigi08 hat folgendes geschrieben::
Ist mit der Gemeinschaftsordnung die Hausordnung gemeint ?
...eine Vereinbarung der Eigner beschrieben (und nicht "gemeint"), als deren Anhang oder Bestandteil unter anderem eine Hausordnung beschlossen werden kann.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Prima danach habe ich auch Anspruch auf die Terrasse

Zitat: "
(3) Jeder Wohnungseigentümer kann einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen "
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:18    Titel: Höllische Nachbarn! Antworten mit Zitat

Wieso muß ich bei Luigi08 gleich an diesen Thread denken? Smilie
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

so Terrasse ist leer ! Sehr glücklich
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Wohni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

luigi,

sicherlich gehört zu deiner Wohnung auch ein Balkon.
Vielleicht auch einer mit so einem großen Fenster bzw. als Schiebetür-Anlage?

Ich würde sagen: Schon mal langsam leerräumen!
Eine ausreichend lange Leiter wird von außen angestellt.


Du kannst ja so lange die Rollladen herunterlassen, während die Nachbarn mit ihren Gästen auf dem Balkon vor deinem Wohnzimmer feiern!

MfG
Wohni

PS: Bitte sei so gut und schick doch den Nachbarn auch mal zu uns ins Forum, bitte.
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