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Schule wechseln abgelehnt

 
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FabiF
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:58    Titel: Schule wechseln abgelehnt Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A war auf Schule A (Realschule). Person A ist kein leichter Schüler. Es gab ver. Probleme mit der Hauptschule. Person A hat psychsiche Probleme,geht regelmäßig zum Psychologen und war schon zwei mal in einer Klinik. Person A wechselt auf Schule B in der Hoffnung, dass sich die Probleme lösen. Aber andere größere Probleme tauchen auf, daraufhin erneuter Klinikbesuch über einen Monat. Eltern von Person A trennen sich (->mehr psychische Probleme). Person A bekommt Anitdepressiva verschrieben.
Person A will zurück auf Schule B, denn die alte Klasse ist der einzigste Halt den diese Person noch hat.
Direktor Schule A verweigert das wiederkommen. Begründung: "Person A bringt ihre Probleme mit in diese Schule, die sie hier nicht haben wollen".
Direktor der Schule A lehnt Schulwechsel also ab, weil Person A psychische Probleme hat.

Menschlich gesehen finde ich diese Entscheidung schrecklich. Denn die Schule sollte doch für Schüler da sein und ihnen helfen.

Ich habe mir vielleicht gedacht, dass es ein Gesetz gibt, das Kindern mit psychischen Problemen nicht deswegen die Schule verweigert werden darf, wenn diese auf Grund von Problemen wechseln möchte.

MfG FabiF

Edit: Schulen in NRW, Person A unter 16
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FabiF,

das Ganze ist ziemlich verwirrend und so ganz deutlich ist mir Dein Problem nicht geworden. Wenn ich es richtig verstehe, bist Du irgendwann von der Realschule auf eine andere Schule gewechselt (Schule B), um Deine Probleme zu lösen. Aber was haben die Probleme mit einer Hauptschule damit zu tun?

Ich vermute, dass Du nun wieder zurück auf die Realschule möchtest (Schule A), auch wenn Du von Schule B sprichst. Dieser Direktor lehnt aber wegen Deiner psychischen Probleme eine Wiederaufnahme ab. Es gibt auch kein Gesetz, das ihn dazu zwingen kann, schließlich besuchst Du ja eine Schule. Diese ist nach Deiner Rückkehr aus dem Klinikaufenthalt nach wie vor für Dich zuständig. Einen Anspruch auf eine Schule seiner Wahl hat grundsätzlich kein Schüler.

In welche Klasse gehst Du? Was halten denn eigentlich Deine Eltern von Deinen Plänen? Was sagt der Psychologe?
Warum ist die alte Klasse (auf der Realschule?) der einzige Halt für Dich? Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du diese Schule (und damit diese Klasse) doch verlassen. Inwiefern kann ein erneuter Schulwechsel Dir dabei helfen, Deine psychischen Probleme zu lösen?

Stelle doch bitte einmal die Sache klar.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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FabiF
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um meine Freundinn.
Sie ist ein "Problemkind". Streitereien mit anderen Schülern, speziell von der Hauptschule.
Ihre alte Klasse hatte eine sehr gute Klassengemeinschaft und die beste Freundinn von ihr ist auch in dieser Klasse. Durch diese kleinen Probleme mit anderen Schülern wollte sie die Schule wechseln und ist dort nun in der 9ten Klasse. Ihre Eltern haben sich vor kurzer Zeit getrennt. Auch viele schlimme Erlebnisse aus ihrer Vergangenheit belasten sie. Der lange Schulweg mit Bus und Bahn macht sie dazu noch mehr körperlich fertig. Sie hat dadurch viele Probleme und will nicht in diese Schule zurrück. Symptome von Schulphobie trefen auf sie zu (anerkannte Krankheit -> Angststörung, Panik Attacken, Selbstmord Gedanken und Depressionen). Sie hat einen Therapeuthen und war schon zwei mal in einer Klinik. Sie sagt, dass sie durch den Wechsel auf die alte Schule alles besser werden würde, da sie dort Freunde hat und sich einfach wohler fühlt (->Gewohnte Umgebung).Die Schulrektorin von ihrer alten Schule lehnt einen Wechsel ab, mit der Begründung: "Diese Schule braucht ihre Probleme nicht".

Sie hofft immernoch, dass es irgendwie möglich ist doch noch zu wechseln. Meiner Meinung nach wäre das sehr wichtig, da durch die aktuellen umstände eine gewohnte Umgebung gut täte. Ich habe mir gedacht, dass es eventuell Gesetze gäbe, mit denen man Argumentieren kann, um so einen psychisch labilen Menschen eine kleine Sicherheit zu geben.

Menschlich gesehen finde ich es von der Rektorin traurig, da sie doch einen Job gewählt hat indem sie mit Kindern und Jugnedlichen zu tun hat und diese unterstützen sollte. Ich finde, dass eine Schule und deren Lehrer alles tun sollten, um Kindern und Jugendlichen ihr Leben zu erleichtern und unterstützen.
Leider scheint es so, als ob die Rektorin diesen pb nur des Geldes wegen angenommen hat und nicht um Schüler auf das Leben in der Zukunft vorzubereiten.

Ich weiß, dass ich in diesem Forum keine seelische Unterstützung bekommen kann. Ich möchte auch nur rat, ob das deutsche Gesetz ihr bei solchen Dingen helfen kann.

MfG
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FabiF,

FabiF schrieb:
Zitat:
Menschlich gesehen finde ich es von der Rektorin traurig, da sie doch einen Job gewählt hat indem sie mit Kindern und Jugnedlichen zu tun hat und diese unterstützen sollte. Ich finde, dass eine Schule und deren Lehrer alles tun sollten, um Kindern und Jugendlichen ihr Leben zu erleichtern und unterstützen.
Leider scheint es so, als ob die Rektorin diesen pb nur des Geldes wegen angenommen hat und nicht um Schüler auf das Leben in der Zukunft vorzubereiten.

Ich weiß, dass ich in diesem Forum keine seelische Unterstützung bekommen kann. Ich möchte auch nur rat, ob das deutsche Gesetz ihr bei solchen Dingen helfen kann.

Es ist schön, dass Du Dich so für Deine Freundin einsetzt, aber Deinen moralisch erhobenen Finger hinsicht des Verhaltens der Rektorin halte ich für ziemlich daneben. Die Rektorin hat die Gesamtverantwortung für alle Schüler und kann deshalb deren Interessen nicht einfach unberücksichtigt lassen. Eben weil sie mit diesen Kindern und Jugendlichen zu tun und für sie die Verantwortung übernommen hat, hat sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, darauf zu achten, dass mit der Neuaufnahme eines Schülers nicht Probleme einhergehen, die die Schule überhaupt nicht lösen kann.

Genau das scheint bei Deiner Freundin aber der Fall zu sein. Wegen "kleiner Probleme" verlässt sie eine gute Klassengemeinschaft, in der sogar ihre beste Freundin ist, um an eine neue Schule zu wechseln, die nur mit erheblichen Fahrtzeiten zu erreichen ist. Wer immer diese Entscheidung Deiner Freundin unterstützt hat, um ihr das Leben "zu erleichtern" und sie zu "unterstützen", muss wohl einsehen, dass diese Entscheidung falsch war. Nun möchte sie die Schule wechseln, obwohl nicht einmal kleine Probleme dort zu verzeichnen sind, wohl aber erhebliche familiäre.

Die Lösung der familiären Probleme sowie eine erfolgreiche Therapie sind deshalb aus meiner Sicht erheblich erfolgversprechender um auch die psychologischen Probleme Deiner Freundin zu lösen als ein erneuter Schulwechsel. Die beschriebene Schulphobie hat häufig auch nichts mit der Schule zu tun, sondern mit Trennungsängsten im privaten Bereich.

Menschlich gesehen tut die Rektorin möglicherweise also genau das Richtige, um Deine Freundin auf die Zukunft vorzubereiten, weil sie eben nicht einfach dem Willen Deiner Freundin entspricht. Hilfestellung darf sie durch ihre derzeitige Schule aber natürlich durchaus erfahren. Ich gehe auch davon aus, dass sie diese erhält, mindestens in Form von Beratung. Diese Schule ist im übrigen auch ihre gewohnte Umgebung und nicht eine Schule, die sie bereits verlassen hat.

Du solltest Deiner Freundin klarmachen, dass sie diese Hilfe (und natürlich die ihrer Eltern und die ihres Therapeuten annehmen) muss, weil das Gesetz die Rektorin zur Aufnahme nicht verpflichten kann. Die Rolle der Eltern erwähnst Du auch auf Nachfrage übrigens nicht. Auch eine Trennung ist kein Grund, sich nicht mehr um das eigene minderjährige Kind zu kümmern. Möglicherweise muss hier auch das Jugendamt eingeschaltet werden.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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