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Tadel zum Zuspätkommen.

 
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ce100
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:39    Titel: Tadel zum Zuspätkommen. Antworten mit Zitat

Hi,

seit nunmehr als einem Jahr gilt bei uns in der Schule die Regel:

Wer drei mal zu spät kommt, der kriegt einen Tadel.
Die Zeitspanne ist da ganz egal, wer beim Klingeln nicht im Klassenraum ist, wird eingetragen.
Wenn auch nur 2 Minuten sind, oder 30 Minuten. Alles ist gleichgültig.
Bei der Schülersprecherwahl wurde dieses Thema angesprochen, da die meisten Schüler an die Öffentlichen gebunden sind. Die Standartausrede ist natürlich: "Nimmt doch einen Bus früher!"

Ist diese Art von "Strafe" überhaupt erlaubt?

MfG
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ce100 fragte:
Zitat:
Ist diese Art von "Strafe" überhaupt erlaubt


Sie ist nicht nur erlaubt, sondern möglicherweise aufgrund einer Häufung von Verspätungen an Deiner Schule auch notwendig geworden, denn die Regelung gilt ja erst seit einem Jahr. Du nennst zwar nicht das Bundesland, aber ich gehe davon aus, dass nahezu sämtliche Bundesländer einschließlich der Schulen Regelungen u.a. für Maßnahmen bei Verspätungen formuliert haben. Wenn es ganz schlimm kommt, kann z.B. in NRW auch hierfür ein Bußgeld verordnet werden, insofern hast Du Recht, das Wörtchen "Strafe" hinsichtlich des erteilten Tadels in Anführungszeichen zu setzen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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