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Brille kaputt... was wird ersetzt?

 
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Friederike F.
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Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 00:30    Titel: Brille kaputt... was wird ersetzt? Antworten mit Zitat

Frau A. hat eine relativ neue Brille.

Auf einer Sylvester-Fete legte sie die Brille in der Küche auf den Tisch, ein Gast kam rein setzte sich mit Schwung darauf - Brille kaputt, beide Gläser ausgerissen, Gestell gebrochen.

Soweit so gut. Frau A. hatte diese Brille über einen Bekannten sehr günstig bekommen können und es hat mehrere Wochen gedauert bis sie fertig war, diese Quelle hat sie aber nicht mehr und sie musste für die identische Brille im örtlichen Fachhandel mehr als den doppelten Preis zur Wiederbeschaffung zahlen.

Die Versicherung des Verursachers will nur die Kosten erstatten, die sie selbst vor 2 Monaten bezahlt hatte, d.h. ihr Schaden wird nicht wirklich voll ersetzt. Kann sie dagegen Einspruch erheben oder ist das so korrekt?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte Frau A denn mehr für die Brille erstattet bekommen als sie gezahlt hat?
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wieso sollte Frau A denn mehr für die Brille erstattet bekommen als sie gezahlt hat?


Wegen des Grundsatzes der Naturalrestitution: Grundsätzlich ist der Zustand wiederherzustellen, der vor Eintritt des Schadens geherrscht hat. Und wenn dies nicht mehr zum "damaligen" Neupreis möglich ist, dann muss der Schädiger halt mehr zahlen. Soweit meine Meinung.

Neumen wir mal an, du bist Oldtimerfan und hast einen schönen restaurierten Xyz 300 SL Flügeltürer aus den Fünfzigern, Wert irgendwo zwischen 250.000 und 350.000 €.

Den fährt dir jetzt jemand kaputt, Totalschaden. Jetzt kommt die Versicherung und sagt: Neupreis waren seinerzeit 30.000 DM, wir zahlen also grundsätzlich nur 15.000 €.

Wäre das gerecht?

Viele Grüße,

Cephalotus
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vergleich zwischen einem Oldtimer (für den regelmäßig ein entsprechendes Wertgutachten erstellt werden sollte) und einer Brille ist ein wenig weit hergeholt oder?

Wenn ich mich nicht täusche gibt es bei Schadenregulierungen so etwas wie ein Bereicherungsverbot. Hier müsste also eigentlich nur der Zeitwert der Brille ersetzt werden, je nach Alter der Sehhilfe.
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Der Vergleich zwischen einem Oldtimer (für den regelmäßig ein entsprechendes Wertgutachten erstellt werden sollte) und einer Brille ist ein wenig weit hergeholt oder?


Warum? Wertgutachten hin oder her. Es ist im Prinzip das Gleiche.

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wenn ich mich nicht täusche gibt es bei Schadenregulierungen so etwas wie ein Bereicherungsverbot. Hier müsste also eigentlich nur der Zeitwert der Brille ersetzt werden, je nach Alter der Sehhilfe.


Der Zeitwert müsste ja in etwa das sein, was man aufwenden muss, um eine gleichwertige Brille zu bekommen. Und wenn die nun mal teurer ist, als der ursprüngliche Kaufpreis. Hier haben wir ja die Ausgangslage, dass der Kaufpreis nur aufgrund einer Ausnahmesituation so günstig war. Es kommt zwar nicht oft vor, dass der Zeitwert über dem Anschaffungspreis liegt, aber hier scheint es mir so zu sein.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wieso sollte Frau A denn mehr für die Brille erstattet bekommen als sie gezahlt hat?
hat mit dem
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Hier müsste also eigentlich nur der Zeitwert der Brille ersetzt werden, je nach Alter der Sehhilfe.
aber nun eher nichts zu tun. Wenn man Ihre erste Aussage mit 'ja' beantwortet, würden geschenkte Gegenstände von keiner Versicherung ersetzt. Winken
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man von "echten" Sammler- und Kunstgegenständen absieht, ist der Zeitwert in den allermeisten Fällen geringer als der ursprüngliche Anschaffungspreis.
Das Beispiel mit dem Oldtimer ist daher zwar richtig, bei allen alltäglichen Gebrauchsgegenständen trifft es aber i.d.R. nicht zu.

Wieviel ein neuer Gegenstand kostet, spielt an sich keine Rolle. Es geht um den Wert des beschädigten Gegenstandes und nicht um den Preis, den jemand mal dafür bezahlt hat.

Ganz grob gilt dafür folgendes: Wiederbeschaffungswert neu minus Verschleiß/Abnutzung, Wertverfall, u.ä.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Das
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wieso sollte Frau A denn mehr für die Brille erstattet bekommen als sie gezahlt hat?
hat mit dem
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Hier müsste also eigentlich nur der Zeitwert der Brille ersetzt werden, je nach Alter der Sehhilfe.
aber nun eher nichts zu tun. Wenn man Ihre erste Aussage mit 'ja' beantwortet, würden geschenkte Gegenstände von keiner Versicherung ersetzt. Winken


Wenn ich die Regulierung vonehmen würde, wäre dem auch so! Sehr böse

Nein, vielleicht hatte ich mich nur unglücklich ausgedrückt.
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Tammi76
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Frau A. erhält die Kosten für die Reparatur der Brille bis max. zum Zeitwert.
Wenn keine Originalrechnung vorgelegt werden kann (wovon ich hier mal ausgehe), wird die beschädigte Brille i.d.R. von der Versicherung zu einem Sachverständigen geschickt. Dieser ermittelt den Wert der Brille vor der Beschädigung. Sollte die beschädigte Brille nicht mehr vorgelegt werden können, sieht es schlecht für Frau A. aus, denn sie ist nachweispflichtig.

Ggf. Abzüge bei Brillenstärkenänderungen muss sich Frau A. ebenfalls gefallen lassen.

Viele Grüße
Tammi
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Friederike F.
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Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Brillenstärke ist die gleiche, die Brille war ja gerade erst knappe 2 Monate alt. Eine Rechnung dafür liegt vor, nur halt sehr stark rabattiert.
Die defekte Brille ist natürlich vorhanden.

Ich möchte dieser Stelle allen danken - für die Antworten sowie die unterschiedlichen Sichtweisen und bin sehr gespannt, wie sich diese Angelegenheit entwickeln wird.
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