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Schadenersatz fällig ? Eintrittskartenweiterverkauf

 
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Lederbeutel100
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Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:15    Titel: Schadenersatz fällig ? Eintrittskartenweiterverkauf Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an.

Herr Schacherer kauft sich für eine sehr bekannte Veranstaltung Eintrittskarten mit dem Hintergedanken, diese Eintrittskarten über eine sehr bekannte online-Versteigerungsfirma namens XXXX zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen.

Der Herausgeber dieser Karten hat in seinen Geschäftsbedingungen, jedoch den Wiederverkauf verboten.

Was kann Herrn Schacherer nun passieren, wenn der Herausgeber dahinterkommt, daß Herr Schacherer die Karten mit Gewinn weiterverkauft hat ?
Sofern es relevant ist noch der Hinweis, daß Herr Schacherer als sogenannter privater Verkäufer bei diesem Internetauktionshaus XXXX gemeldet ist.

Herzlichen Dank für euere Antworten.

Ach ja.....sollte dies das falsche Unterforum sein, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr meinen Beitrag ins richtige Forum verschieben könntet. - Danke.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:21    Titel: Re: Schadenersatz fällig ? Eintrittskartenweiterverkauf Antworten mit Zitat

Lederbeutel100 hat folgendes geschrieben::
Ach ja.....sollte dies das falsche Unterforum sein, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr meinen Beitrag ins richtige Forum verschieben könntet. - Danke.
Bitte. Verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Herrn Schacherer könnte eine Zivilklage vom Käufer drohen, daß er nicht zur Veranstaltung eingelassen wurde und deswegen den Kaufpreis und mögliche Auslagen bezahlt bekommen möchte.
_________________
Geist ist Geil!
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Lederbeutel100
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Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich mir ziemlich sicher, dass der Veranstalter dies aber nicht machen wird, da ja der Zweitkäufer der Eintrittskarten nichts von der Einschränkung ( Verbot des Wiederverkaufs ) gewußt hat und er negative Presse kaum risikieren wird.

Kann es noch irgendwelche weiteren Folgen für Hr. Schacherer haben ? Also direkte Folgen vom Emittenten der Eintrittskarten und weniger vom Zweitkäufer ?

Gruß

Lederbeutel100
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Lederbeutel100 hat folgendes geschrieben::
....da ja der Zweitkäufer der Eintrittskarten nichts von der Einschränkung ( Verbot des Wiederverkaufs ) gewußt hat

Was aber m. E. keine Rolle spielt.

Lederbeutel100 hat folgendes geschrieben::
....und er negative Presse kaum risikieren wird.

Ich glaube kaum, dass es den Kollegen eine Meldung wert sein wird, dass Lischen Müller nicht zu einer Veranstaltung eingelassen wurde. Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Lederbeutel100
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Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Besteht unter Umständen die Gefahr, daß der Emittent der Karten eine Anwaltskanzlei beauftragt und Abmahnungen ( an Hr. Schacherer ) verschickt ? Können Hr. Schacherer dadurch Kosten entstehen ?

Gruß

Lederbeutel
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