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Dino71065 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.07.2007 Beiträge: 189
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Verfasst am: 12.01.09, 15:31 Titel: |
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Woran erkennt man das denn? _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 12.01.09, 15:31 Titel: |
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Lieber Luigi08,
bitte in Zukunft keine Bilder mehr als Link hier einstellen. Das ist hier nicht gewünscht. Eine Erklärung muss ausreichen.
Danke.
lg flipmow |
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Luigi08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 12.01.09, 16:21 Titel: |
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der Verwalter hat jetzt aber in seinen Unterlagen eine Zuordnung der Terrasse zu der Wohnung gefunden .
Sie ist jedoch nicht im Grundbuchamt zu finden. Normalerweise ist die dann doch nichtig oder ? |
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Dino71065 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.07.2007 Beiträge: 189
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Verfasst am: 12.01.09, 16:34 Titel: |
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Es kann ja auch eine Vereinbarung bestehen, oder es steht eventuell auch in der Gemeinschaftordnung das das so Vereinbart wurde!!!
Und da hat man sich dran zu halten. _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! |
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Doc_Schnaggls FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
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Verfasst am: 12.01.09, 16:36 Titel: |
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Ich denke nicht, dass die eindeutige Zuordnung im Grundbuch zu suchen wäre, sondern, wie bereits oben erwähnt, in der Teilungserklärung.
Bitte dort nochmals genau nachsehen.
Grüße,
Doc Schnaggls _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic. |
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Luigi08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 12.01.09, 17:52 Titel: |
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da steht nichts zu drin. In der Hausordnung steht nur was und dort werden die Balkonen gleichgesetzt mit der Terrasse bwzürlich abstellen von Dingen. |
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Wohni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.07.2008 Beiträge: 182
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Verfasst am: 12.01.09, 19:59 Titel: |
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Zu jeder Eigentumswohnanlage gehört auch ein Aufteilungsplan. Auf diesen wird Bezug genommen im Kaufvertrag und er ist selbstverständlich auch in der Grundbuchakte beim Amtsgericht enthalten.
Nun scheint sich das ganze Thema ja in Luft aufzulösen.
Der Sachverhalt war wohl nicht zutreffend dargestellt.
Die Fotos hatte ich gesehen. Wenn diese Terrasse Gemeinschaftseigentum wäre, wäre bei der Teilung der Immobilie ja ein dicker Fehler passiert gewesen.
MfG
Wohni |
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Luigi08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 12.01.09, 20:13 Titel: |
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Im Aufteilungsplan vom Amtsgericht steht nichts drin. |
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Dino71065 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.07.2007 Beiträge: 189
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Verfasst am: 12.01.09, 21:09 Titel: |
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Tja, und nu?
Jetzt muß Luigi08 sich etwas anderes einfallen lassen um den Eigentümer aus seiner Wohnung zu vergraulen.
Ja, ja, ist nicht alles so einfach wie man sich das vorstellt. Gott sei Dank!
Und ich hoffe das Luigi08 nicht später einmal in die gleiche Situation kommt (oder doch?!) und von einem anderen Eigentümer genauso in die Mangel genommen wird!! _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! |
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Luigi08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 13.01.09, 06:58 Titel: |
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wie und nun. Der Eigentümer muß räumen. Es gibt keinen Eintrag.
Jedenfalls will der Eigentümer einen Anwalt beauftragen und es so nicht "schlucken" Mein Verwalter sagte aber er hat null Chance.
Ist mit der Gemeinschaftsordnung die Hausordnung gemeint ? |
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ak FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 13.01.09, 08:59 Titel: Damit ... |
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Salut
...ist im §15 WEG ("Gebrauchsregelung") ... Luigi08 hat folgendes geschrieben:: | Ist mit der Gemeinschaftsordnung die Hausordnung gemeint ? | ...eine Vereinbarung der Eigner beschrieben (und nicht "gemeint"), als deren Anhang oder Bestandteil unter anderem eine Hausordnung beschlossen werden kann. _________________ Adieu
RM hat folgendes geschrieben:: | Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... |
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Luigi08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 13.01.09, 09:20 Titel: |
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Prima danach habe ich auch Anspruch auf die Terrasse
Zitat: "
(3) Jeder Wohnungseigentümer kann einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen " |
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Zafilutsche FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 13.01.09, 10:18 Titel: Höllische Nachbarn! |
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Wieso muß ich bei Luigi08 gleich an diesen Thread denken? |
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Luigi08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 13.01.09, 10:52 Titel: |
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so Terrasse ist leer ! |
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Wohni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.07.2008 Beiträge: 182
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Verfasst am: 13.01.09, 12:27 Titel: |
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luigi,
sicherlich gehört zu deiner Wohnung auch ein Balkon.
Vielleicht auch einer mit so einem großen Fenster bzw. als Schiebetür-Anlage?
Ich würde sagen: Schon mal langsam leerräumen!
Eine ausreichend lange Leiter wird von außen angestellt.
Du kannst ja so lange die Rollladen herunterlassen, während die Nachbarn mit ihren Gästen auf dem Balkon vor deinem Wohnzimmer feiern!
MfG
Wohni
PS: Bitte sei so gut und schick doch den Nachbarn auch mal zu uns ins Forum, bitte. |
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