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Stefan.S Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.01.09, 14:24 Titel: Sachpreisauslosung |
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Ich bin auf der Suche nach Rechtsinformationen zum genannten Thema. Leider bin ich über die Websuche nicht fündig geworden, vielleicht fehlt mir auch das entsprechende Vokabular dazu.
Konkreter gehtes um folgende zwei Szenarien:
1. Die "Verlosung" (Begriff?) eines Sachpreises (Wert ca. 15€) auf Basis von E-Mail-Einsendungen bzw. Kommentareinträgen in ein Gästebuch o.ä. (E-Mails nur für den Administrator sichtbar). Sprich, der Autor einer der Beiträge (keine inhaltliche Prüfung außer bzgl. Rechtsverstoß des Beitrags), die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingehen, wird mit dem Sachpreis belohnt.
2. Ähnlich wie 1., allerdings mehrere solcher Sachpreise. Basis ist das Mitmachen bei einer Abstimmung, unter der Auflage, dass zusätzlich die E-Mail-Adresse angegeben wird. Dabei wird jeweils ein Sachpreis auf eine "ausgeloste" (Begriff?) Menge Abstimmer mit eingegangener E-Mail verteilt.
Zusätzlich stellt sich hier eventuell die Fragestellung der Weiterverwendung gesammelter Daten. Eventuell zweites Rechtsgebiet?
Bin für Hinweise über Quellen bezüglich der Rechtslage bei Sachpreisauslosungen dankbar. Ebenso für Hinweise zu den (unterschiedlichen) Rechtsgebieten, die hiermit angesprochen werden.
Dank und Gruß, Stefan |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 11.01.09, 22:47 Titel: |
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Zu 1) und 2): Jeder darf sein Eigentum verschenken. Egal ob sie einem wildfremden auf der Strasse einen Euro in die Hand druecken oder jemandem der ihnen eine E-Mail schickt eine Schokohasen schenken. |
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Stefan.S Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.01.09, 17:57 Titel: |
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Dann ist ein Ausschluss von Rechtswegen etc. nur interessant, wenn die Verlosung/Auslosung mit Kosten seitens der Teilnehmer verbunden ist? Sieht man ja überall immer diese Hinweise. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 12.01.09, 20:00 Titel: |
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"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" geht ja wohl nicht. Sie koennen niemandem verbieten eine Klage einzureichen. |
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Stefan.S Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.01.09, 21:38 Titel: |
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Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" geht ja wohl nicht. Sie koennen niemandem verbieten eine Klage einzureichen. |
Und warum steht das bei jedem Gewinnspiel dabei? Zur Verunsicherung der Teilnehmer? |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 12.01.09, 22:05 Titel: |
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Stefan.S hat folgendes geschrieben:: | Und warum steht das bei jedem Gewinnspiel dabei? |
Der Grund dürfte der gleiche sein wie der, aus dem auf -zig Internetseiten, sogar von großen Firmen und Anwälten, sinnlose Haftungsausschlüsse zu finden sind _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Stefan.S Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.01.09, 23:55 Titel: |
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nordlicht02 hat folgendes geschrieben:: | Stefan.S hat folgendes geschrieben:: | Und warum steht das bei jedem Gewinnspiel dabei? |
Der Grund dürfte der gleiche sein wie der, aus dem auf -zig Internetseiten, sogar von großen Firmen und Anwälten, sinnlose Haftungsausschlüsse zu finden sind |
Danke.Ihr habt mir sehr weitergeholfen. |
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Stefan.S Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 13.01.09, 00:02 Titel: |
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Da habe ich doch noch eine Nachfrage: Bei vielen Gewinnspielen wird auch immer darauf hingewiesen, dass man auch ohne Kauf o.ä. mitmachen kann. Wie sieht es von Rechts wegen denn bei einer Bindung der Gewinnmöglichkeit an Abstimmungen oder Maileinsendungen oder ähnlichen Bedingungen aus? Gibt es hierzu eventuell passende Gesetzestexte oder Rechtsprechungen? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 13.01.09, 11:50 Titel: |
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Stefan.S hat folgendes geschrieben:: | Bei vielen Gewinnspielen wird auch immer darauf hingewiesen, dass man auch ohne Kauf o.ä. mitmachen kann. Wie sieht es von Rechts wegen denn bei einer Bindung der Gewinnmöglichkeit an Abstimmungen oder Maileinsendungen oder ähnlichen Bedingungen aus? |
Die Mitmachmöglichkeit "ohne Kauf" verlangt das UWG.
Ob das UWG überhaupt einschlägig ist, wenn eine Community etwas unter Teilnehmern einer bestimmten Veranstaltung (Abstimmung, Mailschreiben, Beitrag schreiben) verlost, ist höchst fraglich.
Aber auch im Bereich des UWG ist eine unter einer Teilnahmebedingung ("Einsendung des schönsten Urlaubsfotos", "Schreibwettbewerb Kurzkrimi") zulässig. Es darf halt nur nicht mit einem Verkauf verbunden sein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 13.01.09, 11:51 Titel: |
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Stefan.S hat folgendes geschrieben:: | Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" geht ja wohl nicht. Sie koennen niemandem verbieten eine Klage einzureichen. |
Und warum steht das bei jedem Gewinnspiel dabei? Zur Verunsicherung der Teilnehmer? |
Es soll damit wohl nur auf die (generell zutreffende) Tatsache hingewiesen werden, daß man sich einen Gewinn nicht unter Berufung auf irgendwelche "Verstöße" des Veranstalters herausklagen kann (etwa weil nicht "blind" ausgelost wurde oder der Auslosende der Firmenchef war oder nur in einen der beiden Postsäcke gegriffen wurde oder ...). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Stefan.S Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 13.01.09, 18:19 Titel: |
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Vielen Dank für die Hinweise |
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