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Nachzahlungen Steuerneuberechnung?
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:53    Titel: Nachzahlungen Steuerneuberechnung? Antworten mit Zitat

Hallo.
Bei uns in der Firma war der Steuerprüfer. Dieser Bemängelte, das nicht die richtige Menge an Abgaben abgeführt worden sind und zwar über die letzten 4 Jahre.
Beispiel: Vereinbartes Bruttogehalt 30.000 Euro, aufgeteilt in 14 Zahlungen.
Warum kommen unterschiedliche Beträge/Abgaben zustande ob man nun 12x 2500 Euro bekommt oder ob man 14 x 2142,86 bekommt? Ich war immer davon ausgegangen, das gleichviel abgeführt wird und auch gleichhohe Steuern zu zahlen sind. Offensichtlich ist dem aber nicht so! Warum?
Wie läuft so etwas weiter? Werden alle Steuererklärungen der letzten 4 Jahre neu berechnet? Wer kann mir das Beantworten?
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Progression !
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie läuft so etwas weiter? Werden alle Steuererklärungen der letzten 4 Jahre neu berechnet? Wer kann mir das Beantworten?

Das verstehe ich nicht. Erklärung der Firma, des Angestellten oder um was geht es da genau ?
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um die Erklärungen die ein Angestellter gemacht hat. Offenbar sind durch ein computer/software/Bedienungs fehler zu wenige Beiträge abgeführt worden. Das wird doch Auswirkungen auf die Steuerbescheide haben? (Ich gehe stark davon aus das Nachzahlungen auf einen Angestellten zukommen werden)
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das verstehe ich nicht.
Ihnen geht es um die Steuerabzugsbeträge, ja ?

Wenn eine Steuererklärung bereits erstellt und veranlagt wurde,
dann wurde das Ganze doch schon längst "korrigiert".

Im Steuerbescheid wurde eine Steuer X - Euro festgesetzt und
die bisher einbehaltene Steuer Y - Euro angerechnet.

Und der Unterschiedsbetrag war dann nachzuzahlen bzw wurde erstattet.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::

die bisher einbehaltene Steuer Y - Euro angerechnet.

Offenbar war genau die bisher einbehaltene Steuer Y falsch. Genauso wie die Kosten für Pflegeversicherung, Solizuschlag Kirchensteuer. Nämlich alle zu niedrig.
Oh wai oh wai, ich sehe da irgendwie ganz dunkle Wolken aufziehen.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal ganz langsam :
Die Steuerbeträge, welche auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt wurden, entsprechen diese dem durch den Arbeitgeber bisher tatsächlich abgeführten Steuerbetrag?
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig. Die Beträge die Berechnet wurden, stimmen mit den Werten die Bescheinigt wurden überein. Nur war die Berechnung falsch.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dann passiert dem Arbeitnehmer doch gar nichts.

Null komma Null Auswirkung.

Lesen Sie mein Posting von 13:06 Uhr nochmal bitte;
wenn Sie es dann nicht verstehen, versuche ich es ausführlicher zu erklären.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich versuche es mal genauer zu beschreiben. Vereinbart wurde mit dem Arbeitgeber ein festes Jahresgehalt. Der Angestellte wünschte sich 10x ein gleichbleibender Betrag und Weihnachten/Urlaub jeweils ein etwas höherer Betrag, so das es als feste Größe für Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld betrachtet werden kann.
Durch diese "Sonderzahlungen" die ja eigentlich keine sind, liegen diese Beträge anscheinend über der Beitragsbemessungsgrenze. So habe ich das zumindest lt Aussage über dritte verstanden, so das also Nachzahlungen anstehen werden. Von daher befürchte ich das zu den Nachzahlungen auch noch das Finanzamt sich melden wird.
Ist das alles kompliziert!
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Steuerrechtlich ergibt sich definitiv keine Änderung.
Keine Nachforderung von Steuerbeträgen !!!

Das was Sie meinen ist die Sozialversicherung etc.
Dafür sind Sie aber im falschen Unterforum gelandet !
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::

Das was Sie meinen ist die Sozialversicherung etc.
Dafür sind Sie aber im falschen Unterforum gelandet !


Jetzt muß ich aber doch noch mal fragen. In einer Steuererklärung gibt man doch i.d.R. an, was an Sozialabgaben abgeführt worden sind (incl der Lohnsteuer). Wenn ein Angestellter in 2008 für das Jahr 2005 eine Nachzahlung machen muß eben weil nicht alle Beiträge berücksichtigt wurden, würde dann die Berechnung der Steuer für 2005 noch stimmen? Vieleicht denke ich auch nur falsch?
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sozialversicherungsbeiträge sind nachzuentrichten. Ganz klar.

Steuerbeträge allerdings nicht.
Weil ja in der jerweiligen Steuererklärung nicht das berücksichtigt wurde, was der Stpfl hätte eigentlich rechtlich richtig bezahlen müssen, sondern es wurde nur der geringere Betrag berücksichtigt, welcher der Arbeitgeber in dem betreffenden Jahr auch wirklich abgeführt hat und folglich auch so auf der Lohnsteuerkarte vermerkt hat.

Also erfolgte in dem betreffenden Steuerbescheid schon die "Korrigierung".
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

So. Der Angestellte bekommt nun eine Nachforderung von 1500 Euro Sozialabgaben.
An wen kann man sich wenden, der über eine entsprechende Kompetenz verfügt, um eine Prüfung zu machen ob diese Berechnungen und Forderungen so auch gerechtfertigt sind? Steuerberater, Anwalt für.? Ohne im Detail alles zu kennen, würde der Verdacht im Raum stehen, das bei der Berechnungskomplexizität (z.B. Berechnungsänderungen, Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen, Krankengeld, Vertragsänderungen zw. Arbeitgeber/Angestellter) von Fehlern in der Nachberechnung auszugehen ist. Sollte dieser Fall eintreten, könnte ein Angestellter die Prüfungskosten (z.B. Anwaltskosten, Steuerberaterkosten) als Schadenersatz vom Verursacher eingefordert werden?
Auf Nachfrage wurde übrigens festgestellt, das es doch nicht ein Steuerprüfer war, sondern ein Prüfer der Rentenversicherung.
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kleineroteHexe
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge haftet der Arbeitgeber allein. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nur innerhalb von drei Monaten zuwenig abgeführte SV-Beiträge belasten. Für Zeiträume davor hat der AG die kompletten SV-Beiträge (AG und AN-Anteil) alleine zu tragen.

Sonderzahlung sind als Einmalbezüge in der SV abzurechen. Sie dürfen nicht auf die mtl. Bemessungsgrenze beschränkt werden. Erstellt die Lohnabrechnung ein Steuerberater oder die Firma selbst?
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