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recht.de :: Thema anzeigen - Rückzahlung des Kaufpreises, da Lieferung nicht erfolgt ist?
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Rückzahlung des Kaufpreises, da Lieferung nicht erfolgt ist?

 
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infors
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 19:08    Titel: Rückzahlung des Kaufpreises, da Lieferung nicht erfolgt ist? Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe bei einem Auktionshaus als Privatperson einer Person eine Sache verkauft. Nach Zahlungseingang habe ich den Artikel versichert versandt. Nach einigen Tagen kam das Paket zurück mit den Aufklebern drauf, dass "der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei. Es ist kein Klingel-/Briefkastenschild (außen) angebracht." Dies teilte ich dem Verkäufer mit und dieser meinte, dass das nicht richtig sei. Dies teilte ich dem Versandunternehmen mit, das eine Prüfung des Sachverhaltes vernahm mit dem Ergebnis, dass keine Portokostenerstattung möglich sei, da weder der Briefkasten noch die Klingel beim Empfänger beschriftet sei.
Ich kontrollierte die Adresse auf dem Paket, die aber mit der vom Empfänger angegebenen übereinstimmte.
Ich teilte dem Empfänger erneut die Korrespondenz mit dem Versandunternehmen mit und schickte ihm alle Unterlagen, die ich zum Sachverhalt vom Versandunternehmen bekommen hatte zu inkl. dem Einlieferungsbeleg und einem Foto von dem zurügesandten Paket mit den Aufklebern zur Unzustellbarkeit mit der Bitte sich mit dem Versandunternehmen auseinanderzusetzen.
Ich teilte Ihm mit, dass ich gerne bereit bin das Paket nochmals zu versenden, soweit mir der Käufer vorab die erneut anfallenden Portokosten erstattet. Dies lehnte der Empfänger ab. Er wolle jetzt vielmehr den gesamten Betrag und die die Portokosten für den misslungenen Rückversand wieder haben oder aber ich soll den Artikel erneut auf meine Kosten versenden.
Dem widersprach ich und setzte ihm eine Frist von 14 Tagen, um mir die Portokosten für eine erneute Lieferung zu überweisen, so dass ich den Artikel ein zweites Mal versenden würde. Eine Abholung wäre natürlich auch kein Problem gewesen. Sollten diese 14 Tage verstreichen, so würde ich die Sache wegwerfen, da ich nicht bereit war die Sache zu lagern, auch wenn es nur ein Artikel mit der Größe ca. 60x40cm war. Der Käufer ließ die Frist verstreichen, so dass ich den Artikel entsorgte.
Nun meldet sich der Käufer und möchte den Kaufpreis ohne die schon entstandenen Portokosten zurück.
Da ich dadurch einen Schaden habe möchte ich dem nicht folgen. Zudem denke ich, dass ich im Recht bin, da ich allen Leistungspflichten als Verkäufer bei einer Schickschuld nachgekommen bin. Zudem habe ich ein Prüfungsverfahren bei dem Versandunternehmen angestrebt, welches für den Käufer allerdings negativ ausfiel, da kein Namens- und Klingelschild laut dem Versandunternehmen angebracht gewesen sei.
Was meint ihr dazu?
Gruß
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