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Verfasst am: 07.10.04, 08:25 Titel: Hartz IV Zuschlag nach Arbeitslosenende für 2 Jahre
Hallo
Ich werde 2005 ALG II beziehen müssen dank Schröder & Co.
Es gibt in der neuen SGB II Regelung eine Fassung, wonach man nach dem rechtmäßigem Ende des Arbeitslosengeldbezuges 2 Jahre einen Zuschuß bekommen kann oder soll.
In meinem Fall endete mein ALG Bezug während einer Fortbildungsmaßnahme am 2.10.03. Die Fortbildung lief bis 18.10.03. dadurch kam ich gleich in die ALHilfe.
Nun wird mir der Zuschlag nicht gewährt.
Mein rechtmäßiger Anspruch bestand bis 2.10.03 und muß nicht dieser Tag als ausschlaggebend genommen werden.
Kann ich da was machen oder muß ich später den Klageweg beschreiten um meinen Anspruch durchzusetzen?
Oder liege ich wirklich falsch mit meiner ansicht?
Wem geht es ähnlich?
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