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Raucherclub - Eintritt auch unter 18?

 
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NeunLeben
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 22:49    Titel: Raucherclub - Eintritt auch unter 18? Antworten mit Zitat

Schönen Abend!

Ich habe da eine rechtliche Frage bezüglich dem Besuch eines Raucherclubs:
Ich plane im Februar auf ein dort stattfindendes Konzert zu gehen. Der Laden ist seit Beginn 2009 offizieller Raucherclub und es ist vonnöten nun ein Formular auszufüllen, auf dem man seine Mitgliedschaft erklärt. Ich bin derzeit noch 17 Jahre alt und somit rein rechtlich nicht in der Lage den Schein zu unterzeichnen, da Rauchen erst ab 18 ist. So weit ich weiß, gibt es keine Änderung bezüglich des Clubbeitritts, wenn man dort nur ein Konzert besuchen will. Sehr glücklich
Mein Frage:
Ist es möglich, dass ich doch noch Zutritt erlangen kann auch wenn ich nicht 18 bin? Ich bin Nichtraucherin und möchte diesem Club auch nicht beitreten. Das einzige was ich mir denken könnte wäre:
Ich gehe nicht allein, sondern mit einigen Freunden dorthin. Ist es möglich das jemand die Beauftragung von meinen Eltern erhält? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Wie wäre da meine Rechtslage, was wäre machbar?

Mfg, NeunLeben

Ps.: Ich hoffe ich habe hier jetzt nichts Verkehrtes oder zu Persönliches geschrieben und das ist im richtigen Forum, wenn nicht bitte den Eintrag löschen/verschieben ... Verlegen
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre da nicht das Bundesland interessant?
Meines Wissens ist der Nichtraucherschutz in den Ländern nach wie vor unterschiedlich geregelt, auch wenn das BVG den Ländern, deren Nichtraucherschutzgesetz wohl nicht verfassungskonform ist, aufgegeben hat, bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung zu finden.

Unabhängig davon darf jedoch der Gastronomiebesitzer entscheiden, wen er unter welchen Voraussetzungen in seinen Laden lässt und wen nicht.

Gruß
Rena
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The angels have the phone box


Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 10.01.09, 23:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NeunLeben
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wohne in Nrw. Grundsätzlich bin ich mit den Regelungen nicht vertraut, da ich keine Discos oder Ähnliches besuche, sondern reiner Konzerte und Festivalgänger bin. ^^ ZU der persönlichen Regelung des BEsitzers: Auf seiner Internetseite steht nichts konkretes dazu. Nur, dass eben dieses Formular bei dem nächsten Besuch ausgefüllt werden müsse. Der Laden hat es selbst aber nur gewählt, damit die Leute rauchen können und nicht um als richtiger Raucherclub zu gelten. Ich konnte bisher nicht erfahren wie ernst die das nehmen. In dem dortigen Forum habe ich bereits versucht von Besuchern dieses Ladens Hilfe und Rat zu erhalten, vergebens bislang. Traurig
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

NeunLeben hat folgendes geschrieben::
... Ist es möglich, dass ich doch noch Zutritt erlangen kann auch wenn ich nicht 18 bin? ...

Nein - siehe wichtige Infos zu NRW - Winken
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NeunLeben
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt also- wenn man es theoretisch betrachten könnte- dass, selbst wenn meine Eltern diesen Raucherclub besuchen würden, sie mich nicht als ihre Tochter mitnehmen dürften?!
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man erst ab 18 rein darf, dann darf man erst rein, wenn man 18 ist.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Genau. Und das nicht nur theoretisch. Cool
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Gesetzgeber sieht insoweit keine Einschränkungen vor. Der Jugendliche kann dem Raucherclub beitreten. Es handelt sich dabei um eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit. Nach der Vereinigungsfreiheit (Art 9 GG) kann jeder überall beitreten (wenn der Verein mitmacht). Das JSchG sieht zwar vor, dass Jgdl in Gaststätten nicht rauchen dürfen. Dies bezieht sich aber nur auf die Handlung an sich. Tritt der Jgdl. lediglich dem Club bei, um sich dort zu unterhalten, steht dem nichts entgegen.

Zu fragen ist vielmehr, was der Veranstalter sich gedacht hat. Hier liegt offensichtlich eine Umgehung des Gesetzes vor, da der Hauptzweck des Clubs Rauchen sein soll. Damit sollten normalerweise fast alle Vereinsmitglieder Raucher sein. Das "Beiprogramm" muss hier normalerweise in den Hintergrund treten.
_________________
mfg
Klaus
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NeunLeben
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, leider bin ich jetzt ein wenig verwirrt. Der eine sagt ich darf nicht rein, jetzt wird gesagt ich darf dem Club beitreten, solange ich nicht rauche. Das Problem ist doch aber, dass es ein RAUCHERclub ist. Hm. Ich bin mir jetzt wirklich unsicher. Und ich möchte mir die Konzertkarte nicht kaufen, solange ich nichts Konkretes weiß. Ach herrje! Soll ich eventuell den Inhaber direkt anschreiben? Wäre das sinnvoll?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtns ist was 0Klaus geschrieben hat völlig richtig.
Man darf dem Club auch als Minderjähriger beitreten.
Man darf auf der Veranstaltung als Minderjähriger nicht rauchen. Auch nicht, wenn man Raucherclubmitglied ist.
Das in den Bundesländern einzeln geregelte Rauchverbot in der Gastronomie(was durch die Raucherclubs ausgehebelt werden soll und vielerorts erfolgreich wird) und das "Rauchverbot" für Jugendliche in der Öffentlichkeit gemäß Jugendschutzgesetz sind zwei verschiedene Baustellen.

Ob der Veranstalter jetzt nur Leute reinlässt, die über 18, sind oder nur welche, die in seinem Club sind, ist seine Sache und das muss mit dem geklärt werden.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gammaflyer,

die Nichtraucherschutzgesetze sollen nach Auffassung der Landesgesetzgeber die Menschen (Nichtraucher) vor den Folgen des Passivrauchen schützen. Ebenso sind Kinder und Jugendliche in den Gaststätten vor den Folgen des Passivrauchen zu schützen.

Mit den Raucherclubs soll eigentlich nur das Rauchverbot in den Einraumkneipen in NRW umgangen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat Kriterien aufgestellt, die das Rauchverbot in Kneipen etwas aufweichen. Aber in diesen als Raucherclub getarnten Kneipen haben Kinder und Jugendliche dann keinen Zutritt.

Siehe mein Link. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag für NRW gelten.
In anderen Ländern kann das anders aussehen.
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