Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bankbürgschaft bei Insolvenz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bankbürgschaft bei Insolvenz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
wolke2007
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:46    Titel: Bankbürgschaft bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo, eine Frage:
bekommt man trotz Insolvenz von einer Bank für eine Mietkaution eine Bankbürgschaft?
Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 15:36    Titel: Re: Bankbürgschaft bei Insolvenz Antworten mit Zitat

wolke2007 hat folgendes geschrieben::
Hallo, eine Frage:
bekommt man trotz Insolvenz von einer Bank für eine Mietkaution eine Bankbürgschaft?
Danke
Musst du die Bank fragen - oder mehrere, bis eine ja sagt. Mit den Augen rollen
Rechtlich spricht nix dagegen.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da eine Bürschaft ein Kreditrisiko für dei Bank darstellt und die Bonität aufgrund der Insolvenz nicht besteht, wird das in der Praxis aber keine Bank geben, die das macht. Höchstens gegen Barsicherheiten in Bürgschaftshöhe...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

wobei die Mietkaution per Sparbuch i.d.R. günstiger sein dürfte.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein Rechenexempel.

Sparbuchmietkaution bringt dem Mieter ja die Zinsen, sagen wir 0,5% mehr gibt es ja auf Sparbücher nicht.

Eine Mietkaution kostet meistens 2% p.a. Avalprovision + 25€ einmalige Bearbeitungsgebühr.

Wenn ich jetzt über 25.000 € ne Mietkaution brauche, und alternativ 5,5% Guthabenzins kriegen würde, wäre das Aval die bessere Adresse Sehr glücklich

Kann man natürlich drüber streiten.

Es gibt jedoch auch schon einige Vermieter die wohl nur noch Bankbürgschaften rein nehmen, ob das gesetzlich Hand und Fuß hat, weiß ich nicht.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ich jetzt über 25.000 € ne Mietkaution brauche, und alternativ 5,5% Guthabenzins kriegen würde, wäre das Aval die bessere Adresse Sehr glücklich


Ok, ich vermute mal, das diese Wahrscheinlickeit dieser Konstellation bei Insolvenz gegen 0 tendiert, aber du hast recht, sie ist da Winken

Zitat:
Es gibt jedoch auch schon einige Vermieter die wohl nur noch Bankbürgschaften rein nehmen, ob das gesetzlich Hand und Fuß hat, weiß ich nicht.


Da tipp ich mal auf die Vertragsfreiheit. Wenn der Vermieter dazu einen Vertragspartner findet, steht dem nix entgegegen. Zumindest fällt mir da nix ein, was rechtlich dagegen sprechen könnte. Bei der Mietkaution (siehe §551 BGB ) gibt es halt den Passus, in drei Teilraten zu zahlen. Und wenn die zweite und dritte Rate ausbleibt, hat der Vermieter eine geringere Sicherheit im Vergleich zur Bürgschaft. Das ist dann sicher die Motivation nur Bürgschaften als Sicherheit zu verlangen.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.