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In einem 2-Familienhaus wo auch 2 Familien leben, wird in der Erdgeschoßwohnung der Strom abgestellt. Da die Heizungsanlage aber an den Erdgeschoßstromkreis angeschlossen ist fällt die logischerweise aus.
Aufgrund dessen fällt in der 2. Wohnung die Heizung und das Warmwasser aus. Die Familien haben nichts miteinander zu tun.
Meine Frage. Kann die Gemeinde den Strom einfach abstellen obwohl sie weiß das die anderen im Haus lebende Familie dadurch auch leiden wird. ??????
das wird wohl nicht die Gemeinde, sondern der Stromversorger sein.
Man sollte sich an den Vermieter oder Hauseigentümer oder den Energieversorger wenden
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Hallo
Da die Heizungsanlage aber an den Erdgeschoßstromkreis angeschlossen ist fällt die logischerweise aus.
Aufgrund dessen fällt in der 2. Wohnung die Heizung und das Warmwasser aus. Die Familien haben nichts miteinander zu tun.
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Ich finde es schon sehr merkwürdig das die Heizung über den Strom der EG Wohnung läuft. Der Vermieter muss sicherstellen das die Heizung läuft.
Im Rahmen der Gebrauchsgewährung nach § 536 BGB ist der Vermieter auch zur Erbringung der vereinbarten Nebenleistungen (Heizung, Wasser) verpflichtet, wofür der Mieter die vereinbarten Nebenkostenvorschüsse zu zahlen hat. _________________ ** Sollte mein Beitrag Ihnen geholfen haben, würde ich mich über eine positve Resonance --> Grünes Viereck klicken und bewerten <-- sehr freuen **
Wenn im Winter Heizung & Warmwasser ausfällt, kann man die Miete m.W. komplett mindern! _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
So wie ich die Stromversorger kennen gelern habe, werden die ohne Rücksicht auf die andere Partei den Strom abklemmen. Denen wird das auch komisch vorkommen, das die eine Familie mit der anderen nichts zu tun hat,aber beide sich einen Zähler teilen. Das macht alles unglaubwürdig. Ich denke mal, das die den Strom sperren. Wenn die Familie durch arbeitslosigkeit z.b. nicht zahlen kann, dann sollte sie mit dem Stromversorger eine Ratenzahlung über die offenen Summe vereinbaren. Wenn es dafür zu spät sein sollte, hilft das Amt weiter. Die übernehmen die offenen Summe und ziehen der Familie vom Arbeitslosengeld jeden Monat einen Betrag für die Rückzahlung ab. Aber wenigstens wieder Strom im Haus.
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