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Winterreifen Anhänger
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Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:26    Titel: Winterreifen Anhänger Antworten mit Zitat

gefährdet es den Versicherungsschutz wenn auf dem Anhänger keine Winterreifen montiert sind?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu gibt es einen interessanten Artikel des GDV.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

der Artikel bezieht sich auf Winterreifen allgemein.

Mir geht es aber explizit um den Anhänger - womöglich gilt da das gleiche? wenn ja, warum? wenn nicht, warum?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Strassenverkehrsordnung §2 Abs3a hat folgendes geschrieben::
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Ein Anhänger ist m.E. kein Kraftfahrzeug.
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger (wenn ich es bedingungstechnisch richtig verstanden habe), da diese ja auch versichert werden müssen. Andererseits sind Schäden, die auf nicht geeignete Bereifung zurückzuführen sind, bei Versicherern, die grobe Fahrlässigkeit mitversichern, mitversichert. Winken

Problematisch könnte es halt nur werden, wenn derjenige, der einen Anhänger mit seinem Fahrzeug zieht, in ein Gebiet kommt, in welchem Schneeketten vorgeschrieben sind. Das hat aber dann wieder nichts mit den Reifen zu tun.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger
Der Gesetzgeber spricht allerdings explizit von Kraftfahrzeugen. Lachen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger, da diese ja auch versichert werden müssen.
Das behaupten vermutlich die Versicherungen! Sehr böse
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger
Der Gesetzgeber spricht allerdings explizit von Kraftfahrzeugen. Lachen


Ich gehe ja nicht von der StVO aus, sondern von den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Smilie

karli hat folgendes geschrieben::
Das behaupten vermutlich die Versicherungen! Sehr böse

Ich möchte mal sehen, wie jemand ohne eine eVB zu haben, einen Anhänger zulassen will. Sehr böse

Ich persönlich würde mich auf jeden Fall, je nach Versicherer, nicht auf das dünne Eis begeben wollen und große Diskussionen im Schadenfall und gegebenenfalls den Verlust des Versicherungscshutzes riskieren. Aber wie ich ja schrieb: Bei den meisten Versicherern ist die grobe Fahrlässigkeit mitversichert und insofern auch der Fall der nicht geeigneten Reifen.

Andererseits habe ich bisher noch keinen Anhänger mit Winterreifen gesehen. Hmmm...
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Zuletzt bearbeitet von Versicherungsmensch am 14.01.09, 13:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hat ein Anhänger wohl genauso seine "ordentliche Bereifung" mitzuführen?
Im Schadensfalle dürfte dies schnell beantwortet sein, denn versicherungstechnisch "haftet" die Versicherung des Zugfahrzeuges bei angekoppeltem Anhänger. So könnte die Auslegung der WR-empfehlung/Pflicht mit JA beantwortet werden.
Die "Anhängerversicherung" kommt erst zum tragen wenn er nicht angekoppelt ist und ein Schaden entsteht, nur wissen dies wenige....
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Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

ich komme darauf, da mir beim Tüv gesagt wurde man bräuchte sie nicht.

Ein Anruf bei der Versicherung wiederrum versuchte mich eines anderen zu belehren.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tweet hat folgendes geschrieben::
ich komme darauf, da mir beim Tüv gesagt wurde man bräuchte sie nicht.

Ein Anruf bei der Versicherung wiederrum versuchte mich eines anderen zu belehren.


Es kommt dort halt auf den Versicherer und die entsprechenden Kraftfahrtbedingungen an. Im Schadenfall muss aber wie gesagt ein kausaler Zusammenhang zwischen nicht geeigneter Bereifung und dem Schaden bestehen, damit der Versicherer sich auf eine eventuelle Leistungsfreiheit berufen kann.

Hinzu kommt, dass, wie Lackschleifer schon richtig geschrieben hat, dass in Fahrt die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges leistet.

Im Kaskobereich sieht es hingegen wieder anders aus.
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Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. wenn für den Anhänger eine Vollkasko bestehen würde, dann würde die aber trotzdem den (eigenen) Schaden übernehmen?

(ja, oder?sonst macht das wohl keinen sinn...)
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich möchte mal sehen, wie jemand ohne eine eVB zu haben, einen Anhänger zulassen will. Sehr böse
Und in welchem Zusammenhang steht das mit den Winterreifen?
Ich wüsste auch nicht, daß die Versicherer vor der Erteilung einer Versicherungsbestätigung überprüften, ob das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist oder nicht.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Tweet hat folgendes geschrieben::
d.h. wenn für den Anhänger eine Vollkasko bestehen würde, dann würde die aber trotzdem den (eigenen) Schaden übernehmen?

(ja, oder?sonst macht das wohl keinen sinn...)


Da kommt es dann drauf an, ob grobe Fahrlässigkeit versichert wurde.

karli hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich möchte mal sehen, wie jemand ohne eine eVB zu haben, einen Anhänger zulassen will. Sehr böse
Und in welchem Zusammenhang steht das mit den Winterreifen?
Ich wüsste auch nicht, daß die Versicherer vor der Erteilung einer Versicherungsbestätigung überprüften, ob das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist oder nicht.


Mein Kommentar bezog sich allgemein auf die Zulassung von Fahrzeugen. Mit Winterreifen hat das tatsächlich nichts zu tun. Winken
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

@ der_drebber

konstruiere mal einen schadenfall, wo die Bereifung des Anhängers ursächlich ist. Geschockt
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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