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Tweet FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 178
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Verfasst am: 14.01.09, 11:26 Titel: Winterreifen Anhänger |
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gefährdet es den Versicherungsschutz wenn auf dem Anhänger keine Winterreifen montiert sind? |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 14.01.09, 11:46 Titel: |
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Dazu gibt es einen interessanten Artikel des GDV. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Tweet FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 178
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Verfasst am: 14.01.09, 12:01 Titel: |
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der Artikel bezieht sich auf Winterreifen allgemein.
Mir geht es aber explizit um den Anhänger - womöglich gilt da das gleiche? wenn ja, warum? wenn nicht, warum? |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 14.01.09, 12:09 Titel: |
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Strassenverkehrsordnung §2 Abs3a hat folgendes geschrieben:: | Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. | Ein Anhänger ist m.E. kein Kraftfahrzeug. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 14.01.09, 12:17 Titel: |
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Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger (wenn ich es bedingungstechnisch richtig verstanden habe), da diese ja auch versichert werden müssen. Andererseits sind Schäden, die auf nicht geeignete Bereifung zurückzuführen sind, bei Versicherern, die grobe Fahrlässigkeit mitversichern, mitversichert.
Problematisch könnte es halt nur werden, wenn derjenige, der einen Anhänger mit seinem Fahrzeug zieht, in ein Gebiet kommt, in welchem Schneeketten vorgeschrieben sind. Das hat aber dann wieder nichts mit den Reifen zu tun. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.01.09, 12:30 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger | Der Gesetzgeber spricht allerdings explizit von Kraftfahrzeugen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 14.01.09, 12:30 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger, da diese ja auch versichert werden müssen. | Das behaupten vermutlich die Versicherungen! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 14.01.09, 12:37 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Es gilt aber in diesem Sinne trotzdem für Anhänger | Der Gesetzgeber spricht allerdings explizit von Kraftfahrzeugen. |
Ich gehe ja nicht von der StVO aus, sondern von den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
karli hat folgendes geschrieben:: | Das behaupten vermutlich die Versicherungen! |
Ich möchte mal sehen, wie jemand ohne eine eVB zu haben, einen Anhänger zulassen will.
Ich persönlich würde mich auf jeden Fall, je nach Versicherer, nicht auf das dünne Eis begeben wollen und große Diskussionen im Schadenfall und gegebenenfalls den Verlust des Versicherungscshutzes riskieren. Aber wie ich ja schrieb: Bei den meisten Versicherern ist die grobe Fahrlässigkeit mitversichert und insofern auch der Fall der nicht geeigneten Reifen.
Andererseits habe ich bisher noch keinen Anhänger mit Winterreifen gesehen. Hmmm... _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Zuletzt bearbeitet von Versicherungsmensch am 14.01.09, 13:00, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.01.09, 12:45 Titel: |
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Hat ein Anhänger wohl genauso seine "ordentliche Bereifung" mitzuführen?
Im Schadensfalle dürfte dies schnell beantwortet sein, denn versicherungstechnisch "haftet" die Versicherung des Zugfahrzeuges bei angekoppeltem Anhänger. So könnte die Auslegung der WR-empfehlung/Pflicht mit JA beantwortet werden.
Die "Anhängerversicherung" kommt erst zum tragen wenn er nicht angekoppelt ist und ein Schaden entsteht, nur wissen dies wenige.... |
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Tweet FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 178
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Verfasst am: 14.01.09, 12:47 Titel: |
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ich komme darauf, da mir beim Tüv gesagt wurde man bräuchte sie nicht.
Ein Anruf bei der Versicherung wiederrum versuchte mich eines anderen zu belehren. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 14.01.09, 13:05 Titel: |
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Tweet hat folgendes geschrieben:: | ich komme darauf, da mir beim Tüv gesagt wurde man bräuchte sie nicht.
Ein Anruf bei der Versicherung wiederrum versuchte mich eines anderen zu belehren. |
Es kommt dort halt auf den Versicherer und die entsprechenden Kraftfahrtbedingungen an. Im Schadenfall muss aber wie gesagt ein kausaler Zusammenhang zwischen nicht geeigneter Bereifung und dem Schaden bestehen, damit der Versicherer sich auf eine eventuelle Leistungsfreiheit berufen kann.
Hinzu kommt, dass, wie Lackschleifer schon richtig geschrieben hat, dass in Fahrt die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges leistet.
Im Kaskobereich sieht es hingegen wieder anders aus. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Tweet FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 178
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Verfasst am: 14.01.09, 15:37 Titel: |
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d.h. wenn für den Anhänger eine Vollkasko bestehen würde, dann würde die aber trotzdem den (eigenen) Schaden übernehmen?
(ja, oder?sonst macht das wohl keinen sinn...) |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 14.01.09, 15:56 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Ich möchte mal sehen, wie jemand ohne eine eVB zu haben, einen Anhänger zulassen will. | Und in welchem Zusammenhang steht das mit den Winterreifen?
Ich wüsste auch nicht, daß die Versicherer vor der Erteilung einer Versicherungsbestätigung überprüften, ob das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist oder nicht. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 14.01.09, 16:14 Titel: |
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Tweet hat folgendes geschrieben:: | d.h. wenn für den Anhänger eine Vollkasko bestehen würde, dann würde die aber trotzdem den (eigenen) Schaden übernehmen?
(ja, oder?sonst macht das wohl keinen sinn...) |
Da kommt es dann drauf an, ob grobe Fahrlässigkeit versichert wurde.
karli hat folgendes geschrieben:: | der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Ich möchte mal sehen, wie jemand ohne eine eVB zu haben, einen Anhänger zulassen will. | Und in welchem Zusammenhang steht das mit den Winterreifen?
Ich wüsste auch nicht, daß die Versicherer vor der Erteilung einer Versicherungsbestätigung überprüften, ob das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist oder nicht. |
Mein Kommentar bezog sich allgemein auf die Zulassung von Fahrzeugen. Mit Winterreifen hat das tatsächlich nichts zu tun. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 14.01.09, 23:17 Titel: |
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@ der_drebber
konstruiere mal einen schadenfall, wo die Bereifung des Anhängers ursächlich ist. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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