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Bilanzsuizid - Entmündigung?

 
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Ore-sama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:00    Titel: Bilanzsuizid - Entmündigung? Antworten mit Zitat

Hallo! Ich hoffe, ich bin in diesem Teil richtig.

An ein interessantes Gespräch zwischen einem Bilanzsuizidalen (BS) und der Polizei anlehnend, wüsste ich gerne etwas. Der Dialog verlief als folgt:
Polizist: "Die Interpol hat uns alarmiert, weil Sie wohl vorhaben, sich das Leben zu nehmen?"
BS: "Was mein gutes Recht ist."
Polizist: "Ja ist es, aber es ist meine Pflicht, Sie daran zu hindern."
BS: "Es ist ihre Pflicht, den Bürger am Gebrauch seiner Rechte zu hindern?"
Polizist: "..."

A, 25, hat nämlich nach 18-jähriger Depression keine Kraft und keine Perspektive mehr, ging als deutschssprachiger Holländer (wohnhaft in Holland) auf einem deutschen Forum auf die Suche nach Medikamenten zu Zwecken der Selbstötung. Eigenbedarf Lachen
A wurde fündig, doch etwa 2, 3 Wochen später standen 2 Polizisten vor A's Tür. Diese wurden wohl von der Interpol auf die Lage aufmerksam gemacht.
Hätte A den Männern nicht glaubhaft gemacht, dass sie voll zurechnungsfähig ist und sich an dem spezifischen Abend nichts anzutun gedachte, hätten sie sie an Ort und Stelle mitgenommen. Um die Beamten zu beschwichtigen, nahm A das Angebot an, die Woche darauf Besuch von deren Psychiater zu empfangen. Da A jedoch "bilanzsuizidal", also kein spontaner Liebeskummer-Selbstmörder ist und nach Analyse des bisherigen Lebens zum Beschluss gekommen ist, dass sich nie etwas ändern wird, sieht A auch keinen Nutzen in einer Threapie, die die Probleme nicht lösen, sondern nur verdrängen würde. Außerdem erklärte A den Polizisten, dass die Demütigung einer Zwangseinweisung einem Todesstoß gleichen würde.

A ist überzeugt, sich das Leben nehmen zu dürfen, solange dies auf eine Weise geschieht, dass keine Dritten geschädigt werden. Was muss A befürchten, wenn die Behörden akute Selbstgefährdung sehen, oder aber nach einem missglückten Suizidversuch? Darf A als erwachsener, zurechnungsfähiger Mensch selber entscheiden, ob er sich einweisen lässt, oder kann A gezwungen werden? Welche Folgen hätte das für A? Wie viel Selbstverfügung bleibt A bei einer Entmündigung? Hinzu kommt, dass A keinerlei Angehörige hat, die irgendetwas unterschreiben würden.

Danke für die Aufklärung Smilie
_________________
Quak. Quakak. <-- Zitat meines Kätzleins.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zum holländischen Recht kann ich nichts beitragen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist allerdings der Auffassung, man habe zwar ein Recht auf Leben, aber gerade kein Recht auf Sterben. Ich persönlich halte diese Auffassung gelinde gesagt für unverschämt.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:22    Titel: Re: Bilanzsuizid - Entmündigung? Antworten mit Zitat

Ore-sama hat folgendes geschrieben::
Wie viel Selbstverfügung bleibt A bei einer Entmündigung?

In Deutschland gibt es seit dem 1.1.1992 keine Entmündigung mehr. An ihre Stelle ist die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht getreten (§ 1896 BGB).
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vorliegend kommt, wie schon beschrieben, eine Einweisung in eine Psychiatrische Anstalt nach dem Landes-Psyisch-Kranken-Gesetz in Betracht. Eine Betreuerbestellung ist mE hier nicht sinnvoll, da nach der Darstellung keine Beeinträchtigung der Willensbildung in Bezug auf den Rechtsverkehr vorliegt.

Zweck: Stellen Sie sich vor, das 18-Jährige Kind will sich wegen Liebeskummer umbringen, läuft schön auf die Brücke zu und springt runter, während die Polizei aufpasst und Popkorn isst. In vielen Situationen ist ein Selbstmordversuch situationsbedingt und könnte einen Monat später schon vorbei sein.

A kann Selbstmord begehen, die Gesellschaft ist nur Verpflichtet, dies zu verhindern (das ist wie Rauchen von Jungendlichen in der Öffentlichkeit; es ist zwar nicht verboten, darf aber nicht gestattet werden).

Die Psychiatrie beschreibt - soweit ich das bei Wikipedia richtig gelesen habe - den BS nur als Erscheinung aus subjektiver Sicht des Betroffenen, so dass die Gesellschaft darauf keine Rücksicht nehmen kann.
_________________
mfg
Klaus
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Ore-sama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Zweck: Stellen Sie sich vor, das 18-Jährige Kind will sich wegen Liebeskummer umbringen, läuft schön auf die Brücke zu und springt runter, während die Polizei aufpasst und Popkorn isst. In vielen Situationen ist ein Selbstmordversuch situationsbedingt und könnte einen Monat später schon vorbei sein.

Einleuchtend. Bei A handelt es sich jedoch um sog. "Bilanzsuizid", As Ernstnehmbarkeit ist voll gewährleistet.
_________________
Quak. Quakak. <-- Zitat meines Kätzleins.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Was aber macht A so sicher, dass sich in den vielen Jahren, die A biologisch noch vor sich hat, nicht doch noch die ein oder andere Freude am Leben einstellt?

Mir hilft da immer ein Filmzitat weiter, dass so (oder so ähnlich) lautet: "...Jeder Tag, jede anbrechende Minute ist eine neue Chance, etwas zu verändern..."
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Ore-sama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Was aber macht A so sicher, dass sich in den vielen Jahren, die A biologisch noch vor sich hat, nicht doch noch die ein oder andere Freude am Leben einstellt?

Mir hilft da immer ein Filmzitat weiter, dass so (oder so ähnlich) lautet: "...Jeder Tag, jede anbrechende Minute ist eine neue Chance, etwas zu verändern..."

Vollkommene Handlungsunfähigkeit durch eine unheilbare psychische Krankheit, die unwiderrufliche Schäden angerichtet hat und für schwerste Behinderung im Alltag sorgt, die ein produktives, problemlösendes Handeln bereits seit etwa 18 Jahren unmöglich, gar undenkbar macht.
_________________
Quak. Quakak. <-- Zitat meines Kätzleins.
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