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Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 14.01.09, 14:11 Titel:
In Bezug worauf?
Falls es zu einem Unfall kommt und der Beifahrer kommt zu Schaden, zahlt entweder die Haftpflicht des Fahrers (bei entsprechendem Verschulden) oder bei einem Unfall mit einem anderen Pkw die Haftpflicht des Gegners. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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