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Monopolstellung

 
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dermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 20:50    Titel: Monopolstellung Antworten mit Zitat

Hallo!

Firma A ist Marktführer im Bereich Suchmaschinen. Die Firma selbst bietet einen Dienst an, der externe, nicht urheberrechtlich geschützte oder exklusive Inhalte kopiert und ins Internet stellt. Diese Inhalte sind anschließend auch in den Ergebnisseiten der Suchmaschine präsent.

Ein Dritter darf sich rechtlich gesehen ebenso diesen Quellen bedienen und diese Seiten ins Internet stellen, sodass sie zwangsläufig in den Index der Suchmaschine gelangen.

Darf die Suchmaschinen nun die Indexierung und Listung der Seiten des Dritten ablehnen, da für den Nutzer praktisch gesehen die gleichen Inhalte auf zwei verschiedenen Seiten präsentiert werden?

Allerdings ist es doch wettbewerbsrechtlich / monopolstellungstechnisch (?) fragwürdig - darf die Suchmaschinenfirma diese Inhalte "für sich" beanspruchen, obwohl sie keine Legitimation dafür besitzt, und dem Mitbewerber die Listung verweigern?

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich genug darlegen.

Vielen Dank und Grüße
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 21:48    Titel: Re: Monopolstellung Antworten mit Zitat

dermax hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich genug darlegen.
Mir nicht, aber das ist m.E. auch nicht so wichtig. Ich sehe keine Möglichkeit, irgendein Unternehmen zu einer Dienstleistung zu zwingen - schon gar nicht, wenn die Ausführung dieser Dienstleistung mit eigenen Interessen kollidieren würde.

Und die Geschichte mit dem Monopol kann man per se vergessen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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dermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Eine ähnliche Argumentation hat ja im Falle eines größeren Softwareunternehmens nicht funktioniert.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

dermax hat folgendes geschrieben::
Eine ähnliche Argumentation hat ja im Falle eines größeren Softwareunternehmens nicht funktioniert.
Wenn man der Meinung ist, die Fälle seien vergleichbar, kann man natürlich klagen. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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dermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Du sagst pauschal, dass du keine Möglichkeit siehst, irgendein Unternehmen zu einer Dienstleistung zu zwingen. Danach wäre es auch legitim, wenn Firma A sämtliche Seiten - die irgendeine Konkurrenz darstellen könnten - aus dem Index ausschließt. Das halte ich für rechtlich fragwürdig, da Firma A eine derart signifikante Marktstellung hat, die sie in solchen Handlungen zumindest einschränken müsste.

Warum soll meine These also so abwegig sein?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte (und müßte) in der Tat erst prüfen, ob der Suchmaschinenbetreiber

(a) ein Monopol oder wenigstens

(b) eine marktbeherrschende Stellung

auf dem Gebiet der Suchmaschinenbetreiber innehat.

Wenn man das bejahen kann, kann man schauen, welche Wettbewerbshandlungen ihm möglicherweise untersagt sind, obwohl sie normalen Marktteilnehmern erlaubt wären.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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