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Firma A ist Marktführer im Bereich Suchmaschinen. Die Firma selbst bietet einen Dienst an, der externe, nicht urheberrechtlich geschützte oder exklusive Inhalte kopiert und ins Internet stellt. Diese Inhalte sind anschließend auch in den Ergebnisseiten der Suchmaschine präsent.
Ein Dritter darf sich rechtlich gesehen ebenso diesen Quellen bedienen und diese Seiten ins Internet stellen, sodass sie zwangsläufig in den Index der Suchmaschine gelangen.
Darf die Suchmaschinen nun die Indexierung und Listung der Seiten des Dritten ablehnen, da für den Nutzer praktisch gesehen die gleichen Inhalte auf zwei verschiedenen Seiten präsentiert werden?
Allerdings ist es doch wettbewerbsrechtlich / monopolstellungstechnisch (?) fragwürdig - darf die Suchmaschinenfirma diese Inhalte "für sich" beanspruchen, obwohl sie keine Legitimation dafür besitzt, und dem Mitbewerber die Listung verweigern?
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich genug darlegen.
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich genug darlegen.
Mir nicht, aber das ist m.E. auch nicht so wichtig. Ich sehe keine Möglichkeit, irgendein Unternehmen zu einer Dienstleistung zu zwingen - schon gar nicht, wenn die Ausführung dieser Dienstleistung mit eigenen Interessen kollidieren würde.
Und die Geschichte mit dem Monopol kann man per se vergessen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.01.09, 22:27 Titel:
dermax hat folgendes geschrieben::
Eine ähnliche Argumentation hat ja im Falle eines größeren Softwareunternehmens nicht funktioniert.
Wenn man der Meinung ist, die Fälle seien vergleichbar, kann man natürlich klagen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Du sagst pauschal, dass du keine Möglichkeit siehst, irgendein Unternehmen zu einer Dienstleistung zu zwingen. Danach wäre es auch legitim, wenn Firma A sämtliche Seiten - die irgendeine Konkurrenz darstellen könnten - aus dem Index ausschließt. Das halte ich für rechtlich fragwürdig, da Firma A eine derart signifikante Marktstellung hat, die sie in solchen Handlungen zumindest einschränken müsste.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.01.09, 17:14 Titel:
Man könnte (und müßte) in der Tat erst prüfen, ob der Suchmaschinenbetreiber
(a) ein Monopol oder wenigstens
(b) eine marktbeherrschende Stellung
auf dem Gebiet der Suchmaschinenbetreiber innehat.
Wenn man das bejahen kann, kann man schauen, welche Wettbewerbshandlungen ihm möglicherweise untersagt sind, obwohl sie normalen Marktteilnehmern erlaubt wären. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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