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recht.de :: Thema anzeigen - 2. unfall nach der verlängerten probezeit. was für folgen?
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2. unfall nach der verlängerten probezeit. was für folgen?

 
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xXtommy87Xx
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Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:22    Titel: 2. unfall nach der verlängerten probezeit. was für folgen? Antworten mit Zitat

Hi @ all....

hab ma ne fragen vll könnt ihr mir ein wenig weiter helfen und zwar:

meine freundin hatte den erste unfall gehabt der ziehmlich schlimm ausging. der unfall war in den ersten 2 probezeit jahren nach erhalt de führerscheins. sie hatte ihre nachschulung absoviert. sie hatte auch punkte bekommen aber ich weis nich wieviel. vor kurzen hatte sie den 2 unfall wärend der verlängerten probezeit allerdings beträgt der zeitabstand zwischen den 2 unfällen 2 jahre. in den 2 jahren vor den 2 unfall hatte sie sich nix zu schulde kommen lassen.

volgendes zum 2 unfal. sie hatte jemanden die vorfahrt genommen, hat sich aber vorher vergewissert das von links nix komm was heist sie wollte rechts abbiegen. nachdem sie sich vergewissert hat das nix kommt. sie fuhr in die strasse rein und plötzlich war ein vw büschen da den sie aufgefahren ist. laut ausage des vw fahrers meinte er, er war unter schock und konnte nich ausweichen. als meine freundin mir des sagte was er gesagt hatte bin ich davon ausgegangen das er zu schnell war. die kurve is vergleichbar mit ner haarnadel kurve.

meines achtens schreibt das schild vorfahrt gewären nicht vor an diesen schild anzuhalten wenn man sich vorher vergewissert hat das nix kommt. oder seh ich das falsch? ich kenn die stelle an der es passiert ist und aus eigener erfahrung weis ich es, das es sehr schwer die kuve richtig zu bekommen wenn man zu schnell ist. mit 50 kmh lässt sich die kurve gerade so durchfahren und am ende merkt man es wenn das büschen bei kurvenaustritt ein wenig nach rechts zieht und versucht von der fahrbahn abzukommen. ist nich vergleichbar mit nen normalen pkw weil da ja die fliehkraft schon anderser ist. der was meint ihr?
meiner meinung war der andere zu schnell um nicht ragieren konnte. aber vll seh ich das auch alles falsch. was habt ihr für eine meinung?

jetzt die frage an euch.

wer kennt sich mit so ein fall aus bzw. hat ähnliches schon ma erlebt?

mit welchen folgen muss sie rechnen?

wär cool wenn ihr mir weiter helfen könnt und ich meine freundin ein wenig beruhigen kann Smilie weil sie voll angst hat den führerschein jetzt abgeben zu müssen und sie ein weiten weg auf arbeit hat
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

60 EUR Bußgeld, 3 Punkte und die Empfehlung freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (keine MPU) teilzunehmen. Durch die Teilnahme würde sie 2 Punkte abbauen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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xXtommy87Xx
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Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

ok wenn das so ist dann wäre das gut. aber was wäre wenn sie jetzt schon 6 punkte hätte? weis aber nich wieiel sie wirklich hat... muss ich mal in erfahrung bringen
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

xXtommy87Xx hat folgendes geschrieben::
aber was wäre wenn sie jetzt schon 6 punkte hätte?

Halte ich für unwahrscheinlich. 1-5 Punkte ja, mehr nicht. Aber selbst wenn sie jetzt schon 6 Punkte haben sollte, so ändert das an meiner vorigen Antwort nichts.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:43    Titel: Re: 2. unfall nach der verlängerten probezeit. was für folge Antworten mit Zitat

Hallo,
xXtommy87Xx hat folgendes geschrieben::
meines achtens schreibt das schild vorfahrt gewären nicht vor an diesen schild anzuhalten wenn man sich vorher vergewissert hat das nix kommt.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, die Vorfahrt muss man aber dennoch gewähren (und ggf. eben doch anhalten), wenn ein Vorfahrtberechtigter des Weges kommt. Und vorfahrtberechtigt ist jeder, der auf der Vorfahrtstraße fährt, egal ob er nun von links oder von rechts kommt und ob er auf der rechten oder der linken Straßenseite fährt.

gez. Lempel
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xXtommy87Xx
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Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

zu den punkten nochmal. ich hatte sie heute nochmal gefragt. sie meinte sie hatte damals 5 punkte bekommen 2 punkte wegen den unfall der nich schwerwiegend war und 3 punkte für schwere körperverletzung weil personenschaden war. aber sie meinte das die 2 für den unfall werden oder wurden gelöscht. somit hat sie nur noch die 3 und es würden dann eben die andern 3 vom letzten unfall hinzukommen. aber wenn sich da an deiner antwort nix änderd @ Jens L ist das schon ma ein gutes zeichen.

wie verhält sich das denn mit den punkten? weil man bekommt ja kein bescheid von dene aus flensburg das die gelöscht wurden sind. muss man da die informieren das die gelöscht werden? wo kann man das einsehen wieviel punkte man hat?
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

xXtommy87Xx hat folgendes geschrieben::
sie meinte sie hatte damals 5 punkte bekommen 2 punkte wegen den unfall der nich schwerwiegend war und 3 punkte für schwere körperverletzung weil personenschaden war. aber sie meinte das die 2 für den unfall werden oder wurden gelöscht. somit hat sie nur noch die 3 und es würden dann eben die andern 3 vom letzten unfall hinzukommen.

Klingt alles sehr interessant, kann aber so nicht sein.
Wenn sie wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, dann hat sie dafür 5 Punkte bekommen und nicht 3. Sie hätte aber aber keine 2 zusätzlichen Punkte wegen des Unfalls bekommen.
Während der Probezeit werden keine Punkte getilgt, zudem würden Punkte aus einer Straftat (und eine solche ist fahrlässige Körperverletzung) frühestens nach fünf Jahren getilgt.

xXtommy87Xx hat folgendes geschrieben::
weil man bekommt ja kein bescheid von dene aus flensburg das die gelöscht wurden sind.

Nein, wozu auch? Als erwachsener Mensch kann man sich doch selber bemühen herauszufinden, wann Punkte getilgt werden.

xXtommy87Xx hat folgendes geschrieben::
muss man da die informieren das die gelöscht werden?

Nein. Das Verkehrszentralregister würde sich für die Meinung des Betroffenen, wann Punkte zu tilgen seien, eh nicht interessieren.

xXtommy87Xx hat folgendes geschrieben::
wo kann man das einsehen wieviel punkte man hat?

Lies meine Signatur und dann klick mal drauf.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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xXtommy87Xx
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Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

ok alles kalr danke für die auskuft....

aber Jens L bleibst du denn dennoch bei deiner ausage das sie den FS behlaten darf?
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja
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Cicero hat folgendes geschrieben::
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