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Französischnote gerechtfertigt?!

 
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Kreidemonster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 21:17    Titel: Französischnote gerechtfertigt?! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein Problem. Meine Lehrerin hat mir in Französisch eine 4+ gegeben. Ich hätte ja nichts dagegen, wenn ich ihre "Rechnung" verstehen würde. Zur Info: es handelt sich um das Zeugnis 11.1 (Gymnasium NRW).

Meine schriftlichen Noten waren: 3+ (Abipunkte = 9 ) und 4+ ( A.P. = 6 )
meine mündlichen Noten waren: 3- (A.P. = 7) und 4+ (A.P. = 6)

Wenn man das also ausrechnet und berücksichtigt, dass mündlich/schriftlich zu 50/50 steht in der Oberstufe ergibt sich ja:

9+6+7+6 = 28
28 : 4 = 7

7 Abipunkte = 3-
_________________________________
man kann rechnen wie man will, es ist rechnerisch gar nicht möglich...
Auserdem war ich in beiden Klausuren nur 1 (!!!!) Punkt von der besseren Note weg (dazu lässt sich auch sagen, dass sie mir bei der ersten Klausur erst eine 2- gegeben hat, sich beim Korrigieren aber noch einfallen lassen, dass sie mir doch noch 2 Pkt. abzieht und mir somit nur eine 3+ gab ---- die 2- stand durchgestrichen drunter... )

Warum habe ich eine 4+ ?? Ist das gerechtfertigt??

Ich verstehe eh nicht warum sie mir so schlechte Noten mündlich gibt, weil ich mich am Unterrichtsgeschehen eigentlich immer mitbeteilige aber naja.. das sei dahingestellt.. vielleicht ist sie nicht objektiv genug!

Ich habe ihr schon gesagt, dass ich mit der Note nicht einverstanden bin!
hab ich irgend ein Recht auf die bessere Note? Oder hat meine Lehrerin doch Recht?!

Ihre Gründe waren "Pädagogische Maßnahmen" ! Billige Ausrede?
Die einzige "Pädagogische Maßnahme" die sich ergibt ist, dass ich enttäuscht bin und Französisch abwählen werde zum Halbjahr!

Wie ist die Rechtslage?

Vielen dank für Antworten!!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Lehrer darf auch Tendenzen in die Benotung einfließen lassen. Sie sind als nicht immer genau das arithmetische Mittel
_________________
Geist ist Geil!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 22:29    Titel: Re: Französischnote gerechtfertigt?! Antworten mit Zitat

Kreidemonster hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe ein Problem. Meine Lehrerin hat mir in Französisch eine 4+ gegeben. Ich hätte ja nichts dagegen, wenn ich ihre "Rechnung" verstehen würde. Zur Info: es handelt sich um das Zeugnis 11.1 (Gymnasium NRW).

Meine schriftlichen Noten waren: 3+ (Abipunkte = 9 ) und 4+ ( A.P. = 6 )
meine mündlichen Noten waren: 3- (A.P. = 7) und 4+ (A.P. = 6)

Wenn man das also ausrechnet und berücksichtigt, dass mündlich/schriftlich zu 50/50 steht in der Oberstufe ergibt sich ja:

9+6+7+6 = 28
28 : 4 = 7

7 Abipunkte = 3-
_________________________________
man kann rechnen wie man will, es ist rechnerisch gar nicht möglich...
Sicher kann auch "pädagogisches Ermessen" eine Rolle spielen - aber normalerweise nicht in einem eindeutigen Fall wie diesem, wo der Mittelwert keinen Interpretationsspielraum lässt.
Zitat:
Auserdem war ich in beiden Klausuren nur 1 (!!!!) Punkt von der besseren Note weg (dazu lässt sich auch sagen, dass sie mir bei der ersten Klausur erst eine 2- gegeben hat, sich beim Korrigieren aber noch einfallen lassen, dass sie mir doch noch 2 Pkt. abzieht und mir somit nur eine 3+ gab ---- die 2- stand durchgestrichen drunter... )
Ist das mit der Fachlehrerin diskutiert worden?

Zitat:
Warum habe ich eine 4+ ?? Ist das gerechtfertigt??
Das kann nur die Lehrerin beantworten.
Zitat:

Ich verstehe eh nicht warum sie mir so schlechte Noten mündlich gibt, weil ich mich am Unterrichtsgeschehen eigentlich immer mitbeteilige aber naja.. das sei dahingestellt.. vielleicht ist sie nicht objektiv genug!

Ich habe ihr schon gesagt, dass ich mit der Note nicht einverstanden bin!
Unterrichtsbeteiligung sagt nichts über die Qualität der Beiträge. Ich hab' eine Schülerin, der redet jede Menge .... Mist. Fachlich mangelhaft. Und einen Schüler, der meldet sich so einmal im Monat. Fachlich korrekt, sprachlich sauber, gut durchdacht. Der steht nicht mündlich mangelhaft.
Zitat:
hab ich irgend ein Recht auf die bessere Note? Oder hat meine Lehrerin doch Recht?!
Das wäre mit der Lehrerin auszudiskutieren - und wenn die nicht mitzieht, mit dem Stufenleiter, dem Fachleiter oder auch mit dem Schulleiter. Aber bitte nicht auf der Schiene "die ist nicht objektiv" sondern "die Note entspricht nicht den erbrachten Leistungen"!

Zitat:
Ihre Gründe waren "Pädagogische Maßnahmen" ! Billige Ausrede?
Vermutlich falsch zitiert. Die Begründung für eine Fachnote kann nicht eine "Maßnahme" sein (welche überhaupt - Nachsitzen? Klassenbucheintrag? Strafarbeit? ... ).
Zitat:
Die einzige "Pädagogische Maßnahme" die sich ergibt ist, dass ich enttäuscht bin und Französisch abwählen werde zum Halbjahr!
Das ist keine Maßnahme, das wäre eine Konsequenz. Lernen Sie französisch der Note wegen, oder um die Sprache zu sprechen? Wenn man die Sprache als über 40-jähriger "Greis" noch "nachbüffeln" muss (abends - neben der Arbeit her), lernt man nicht so leicht, wie als Schüler! Und wer weiß, wofür man es noch braucht!

Zitat:
Wie ist die Rechtslage?

Vielen dank für Antworten!!
Unsicher. Da die Note nicht "versetzungsgefährdend" ist, kann man sie nicht einklagen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Kreidemonster
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Also, ich habe sie wirklich nciht falsch zitiert, das selbe hat sie zu einer Freundin auch gesagt.

Naa, ich werde wohl noch einmal das Gespräch mit ihr suchen und auch meine Eltern. Sonst muss ich wohl oder übel meinen JG- Stufenleiter mit hinein ziehen.

Trotzdem nocheinmal Vielen Dank!
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