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Geschwindigkeitsmessung kein deutliches Beweisfoto
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ach herrje, und deshalb so ein Aufriss? Geschockt

Na gut. Prinzipiell kann die Behörde auch bei dieser Übertretung ein Fahrtenbuch verhängen, wenn denn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Und zwar auch dann, wenn es sich um den ersten Verstoß handelt. Die Dauer der Auflage wäre in dem Fall wohl sechs Monate.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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PaulchenP
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

wie st es denn eigentlich damit, wenn nun kein fahrer festgestellt werden kann, wird das verfahren eingestellt oder trägt zuletzt der halter die verantwortung und bekommt eventuelle punkte und bußgelder auferlegt?!
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

PaulchenP hat folgendes geschrieben::
wenn nun kein fahrer festgestellt werden kann, wird das verfahren eingestellt

Ja
PaulchenP hat folgendes geschrieben::
oder trägt zuletzt der halter die verantwortung und bekommt eventuelle punkte und bußgelder auferlegt?!

Nein. Es gibt in Deutschland keine Halterhaftung
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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