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Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 14.01.09, 21:00 Titel:
Ach herrje, und deshalb so ein Aufriss?
Na gut. Prinzipiell kann die Behörde auch bei dieser Übertretung ein Fahrtenbuch verhängen, wenn denn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Und zwar auch dann, wenn es sich um den ersten Verstoß handelt. Die Dauer der Auflage wäre in dem Fall wohl sechs Monate. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
wie st es denn eigentlich damit, wenn nun kein fahrer festgestellt werden kann, wird das verfahren eingestellt oder trägt zuletzt der halter die verantwortung und bekommt eventuelle punkte und bußgelder auferlegt?!
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