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Verfasst am: 07.01.09, 16:06 Titel: Unternehmensstreit nach Abmahnung und nicht zahlen
Firma B hat angefragt wegen allgemeinen, Webdienstleistungen.
Zwischen Firma A & B kam dann ein ordnungsgemäßer Vertrag zu Stande.
Nach Besprechung aller Vorstellungen der Firma B hat Firma A mit der Umsetzung begonnen.
Im Auftrag von Firma B hat Firma A Dienstleistungen bei einer Drittfirma C zugekauft, die dann weiter ebenfalls berechnet werden sollten.
Im Rahmen des Vertrages wurde auch vereinbart das Firma B selbst zum Auftrag Dienstleistungen in Eigenleistung erbringt.
Kurz vor Fertigstellung wies die Firma B darauf hin, das ihrer Eigenleistung aus Zeit- und Verständnisgründen nicht zu Stande kommen kann. Man wurde sich einig das Firma A dies übernehmen soll.
Firma A hat dann aus dem Internet 1:1 Texte entnommen, diese online gestellt und Firma B gebeten dies zu sichten und Inhaltsrichtungen rauszusuchen bzw. umzuformulieren.
Firma A war sich durchaus bewusst das dies nicht erlaubt ist. Auf Grund der eins zu eins Textübernahme kam es dann zur einen Abmahnung ans Impressum der Firma B.
Zu diesem Zeitpunkt hatte Firma B noch keinerlei Zahlungen für die erbrachten Dienste geleistet.
Firma B hat einen Anwalt beauftragt um nun die Forderungssumme der Abmahnung von Firma A einzufordern.
Im Raum steht nun die berechtigte Kosteneinforderung der Abmahnung von Firma B und die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen von Firma A. (inkl. Mahngebühren und Schadensersatz wegen nicht Erfüllung)
Was würden sie Firma A empfehlen, wenn sie die Schuld der Abmahnung einsieht.
Wie sollte Firma A nun mit Firma B verfahren wenn keine Gespräche mehr möglich sind.
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