Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bauantrag Doppelcarport
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bauantrag Doppelcarport

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Wacken
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:49    Titel: Bauantrag Doppelcarport Antworten mit Zitat

Hallo,wir wollen in nächster Zeit auf unserem Grundstück ein Doppelcarport bauen.Meine Frage ist zuerst ob ein Bauantrag für so ein Carport immer ein Architekt stellen muß oder ob man das selber machen kann/darf?
Eine andere Sache ist,daß ein Doppelcarport bereits beim Hausbau mit eingeplant war,allerdings an einer anderen Stelle,gilt die alte Genehmigung dafür auch oder muß in diesem Fall auch ein neuer Antrag gestellt werden?



Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Bundesland?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er Wacken heißt, kann das nur Schleswig-Holstein sein

... wg. Wacken-Open-Air Winken
_________________
bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte


Zuletzt bearbeitet von Leon6 am 09.01.09, 17:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wacken
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht ganz,Niedersachsen. Winken Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Landwirt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wacken

zur ersten Frage:
Es muss kein Architekt sein, es reicht aus, wenn der Planverfasser die Ausbildung dazu hat, die Standsicherheit (Statik) zu gewährleisten. Dies kann sogar bei einem untergeordnetem Bauteil durch ein geprüftes Baumuster erfolgen. Hiermit ist gemeint, wenn z.B. ein größeres Sägewerk die Holzbalken sägt und die Standsicherheit selbst geprüft oder prüfen hat lassen. Hier gilt allerdings sobald es nur minimal abweicht ( z.B. 10cm länger) gilt die Bescheinigung nicht mehr.

zur zweiten Frage.
Es muss zwingend ein neuer Bauantrag gestellt werden, in dem evt. auch der Abruch des noch nicht errichteten, ursprünglich geplanten Carports beantragt werden muss. Der Abruch kann z.B. notwendig werden, um die GRZ (Grundflächenzahl = Maßstab der überbaubaren Fläche des Baugrundstückes) nicht zu überschreiten. Außerdem sind für den neuen Standort weitere Dinge wie Stellplatzverordnung, Baufenster, Abstandflächen ... zu beachten.

Ich würde ein Beratungstermin bei der Baurechtbehörde vereinbaren, dies spart in aller Regel Ärger und Geld, da der Beratungstermin nichts kostet. Hier kann, sofern Befreiungen vom Bebauungsplan notwenig werden, auch vorgefühlt werden, unter welchen Voraussetzungen die Baurechtsbehörde evt. eine Ausnahme aus städtebaulicher Sicht in Aussicht stellt.
bspw. Die GRZ wird überschritten, es wird aber die Zufahrt wasserdurchlässig hergestellt und das Dach (wenn es komplett überdacht ist) als Ausgleich begrünt.

Viel Glück für die Baufreigabe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wacken
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Landwirt hat folgendes geschrieben::
Hallo Wacken

zur ersten Frage:
Es muss kein Architekt sein, es reicht aus, wenn der Planverfasser die Ausbildung dazu hat, die Standsicherheit (Statik) zu gewährleisten. Dies kann sogar bei einem untergeordnetem Bauteil durch ein geprüftes Baumuster erfolgen. Hiermit ist gemeint, wenn z.B. ein größeres Sägewerk die Holzbalken sägt und die Standsicherheit selbst geprüft oder prüfen hat lassen. Hier gilt allerdings sobald es nur minimal abweicht ( z.B. 10cm länger) gilt die Bescheinigung nicht mehr.


Kann man denn den Bauantrag auch selber stellen wenn man eine Statik für das Carport hat?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also das einzigste von Landwirt's Thread was ich bestätigen und befürworten kann ist die Aussage beim örtlichen Bauamt vorzusprechen. Die können einem genau sagen, was zutun ist.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Landwirt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

@ktown

was ist nicht bestätigungswürdig am Rest?

@wacken
Den Bauantrag kannst du stellen, für die Baufreigabe wird die Baurechtsbehörde (wahrscheinlich) einen Bauleiter fordern der überwacht, dass z.B auch die Fundamente für die berechnete Dachkonstruktion ausreichen hergestellt wird. Aber auch hier gilt es muss kein Architekt sein hier reicht z:B. ein Maurermeister o.ä.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Woran machen sie fest, dass für diesen Carport eine Baugenehmigung erforderlich ist. Habe zwar bisher die niedersächsische Bauordnung nur überflogen, aber meine Tendenz läuft eher darauf hinaus, dass er genehmigungsfrei ist.

Wenn sie der Meinung sind, dass zwingend eine Baugenehmigung erforderlich ist, dann passt Antwort 1 nicht dazu. Siehe

§ 58 Abs.3:
Für eine genehmigungsbedürftige Baumaßnahme darf als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser nur bestellt werden, wer
1. die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen darf,
2. in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist,
3. in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen ist
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.