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Hallo,wir wollen in nächster Zeit auf unserem Grundstück ein Doppelcarport bauen.Meine Frage ist zuerst ob ein Bauantrag für so ein Carport immer ein Architekt stellen muß oder ob man das selber machen kann/darf?
Eine andere Sache ist,daß ein Doppelcarport bereits beim Hausbau mit eingeplant war,allerdings an einer anderen Stelle,gilt die alte Genehmigung dafür auch oder muß in diesem Fall auch ein neuer Antrag gestellt werden?
Wenn er Wacken heißt, kann das nur Schleswig-Holstein sein
... wg. Wacken-Open-Air _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
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Zuletzt bearbeitet von Leon6 am 09.01.09, 17:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
zur ersten Frage:
Es muss kein Architekt sein, es reicht aus, wenn der Planverfasser die Ausbildung dazu hat, die Standsicherheit (Statik) zu gewährleisten. Dies kann sogar bei einem untergeordnetem Bauteil durch ein geprüftes Baumuster erfolgen. Hiermit ist gemeint, wenn z.B. ein größeres Sägewerk die Holzbalken sägt und die Standsicherheit selbst geprüft oder prüfen hat lassen. Hier gilt allerdings sobald es nur minimal abweicht ( z.B. 10cm länger) gilt die Bescheinigung nicht mehr.
zur zweiten Frage.
Es muss zwingend ein neuer Bauantrag gestellt werden, in dem evt. auch der Abruch des noch nicht errichteten, ursprünglich geplanten Carports beantragt werden muss. Der Abruch kann z.B. notwendig werden, um die GRZ (Grundflächenzahl = Maßstab der überbaubaren Fläche des Baugrundstückes) nicht zu überschreiten. Außerdem sind für den neuen Standort weitere Dinge wie Stellplatzverordnung, Baufenster, Abstandflächen ... zu beachten.
Ich würde ein Beratungstermin bei der Baurechtbehörde vereinbaren, dies spart in aller Regel Ärger und Geld, da der Beratungstermin nichts kostet. Hier kann, sofern Befreiungen vom Bebauungsplan notwenig werden, auch vorgefühlt werden, unter welchen Voraussetzungen die Baurechtsbehörde evt. eine Ausnahme aus städtebaulicher Sicht in Aussicht stellt.
bspw. Die GRZ wird überschritten, es wird aber die Zufahrt wasserdurchlässig hergestellt und das Dach (wenn es komplett überdacht ist) als Ausgleich begrünt.
zur ersten Frage:
Es muss kein Architekt sein, es reicht aus, wenn der Planverfasser die Ausbildung dazu hat, die Standsicherheit (Statik) zu gewährleisten. Dies kann sogar bei einem untergeordnetem Bauteil durch ein geprüftes Baumuster erfolgen. Hiermit ist gemeint, wenn z.B. ein größeres Sägewerk die Holzbalken sägt und die Standsicherheit selbst geprüft oder prüfen hat lassen. Hier gilt allerdings sobald es nur minimal abweicht ( z.B. 10cm länger) gilt die Bescheinigung nicht mehr.
Kann man denn den Bauantrag auch selber stellen wenn man eine Statik für das Carport hat?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 15.01.09, 14:25 Titel:
Also das einzigste von Landwirt's Thread was ich bestätigen und befürworten kann ist die Aussage beim örtlichen Bauamt vorzusprechen. Die können einem genau sagen, was zutun ist. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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@wacken
Den Bauantrag kannst du stellen, für die Baufreigabe wird die Baurechtsbehörde (wahrscheinlich) einen Bauleiter fordern der überwacht, dass z.B auch die Fundamente für die berechnete Dachkonstruktion ausreichen hergestellt wird. Aber auch hier gilt es muss kein Architekt sein hier reicht z:B. ein Maurermeister o.ä.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 16.01.09, 11:36 Titel:
Woran machen sie fest, dass für diesen Carport eine Baugenehmigung erforderlich ist. Habe zwar bisher die niedersächsische Bauordnung nur überflogen, aber meine Tendenz läuft eher darauf hinaus, dass er genehmigungsfrei ist.
Wenn sie der Meinung sind, dass zwingend eine Baugenehmigung erforderlich ist, dann passt Antwort 1 nicht dazu. Siehe
§ 58 Abs.3:
Für eine genehmigungsbedürftige Baumaßnahme darf als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser nur bestellt werden, wer
1. die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen darf,
2. in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist,
3. in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen ist _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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