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Hallo,
es geht um die Lebenspartnerin meines verstorbenen Vaters, die 2001 in Privatinsolvenz gegangen ist. Sie zeigte an, dass sie als Untermieter bei meinem Vater lebt. Ihre Rente und aus dem Verkauf ihres Gartenbungalow''s in Höhe von 20.000.DM wanderte auf ein neu eingerichtets Konto, das mein Vater gehörte.
Behörde hat sich davon überzeugt das sie alleine in einem Zimmer in mein Vaters Haus wohnt. Dieses Haus wurde nur so erstellt das Behörden dieses glauben sollen.
2001 wurde ein Erbvertrag von meinem Vater noteriell zu Papier gebracht.
Dort wurde diese Frau als Testamentsvollstrecker bestimmt und gleichzeitig, bekam sie ein lebenslängliches Wohnrecht für das Haus meines Vaters und nutzungsrecht für alle Beweglichen und Unbeweglichen Güter. Das sogenanntes Girokonto, wo immer noch ihre Rente eingeht (was nutzt wurde als Wirtschaftskonto) wurde ihr Sohn vermacht.
Für mich sieht es aus, das es nicht so aussehen darf, einen Verkauf des Bungalows heute den Wert in Euro als Aktie den früheren Erlös (Insolvensverfahren) nicht nachzuweisen ist.
Nun ist das Testamentsvollstreckungzeugnis nach 6 Monaten endlich erteilt worden und sie sollte eigentlich bereits seid Anfang Dezember 2008 tätig sein. Sie ist unvollzüglich uns drei Kindern auskunfspflichtig. Haupterben nach ableben dieser Frau zu jeweils einem Drittel.
Mein Vater war ein sehr sparsamer Mensch und verfügt noch um weitere Konten unter anderen auch Sparbiefe und Aktien. Sie dürft nach den Willen meines Vaters sich nur an den Zinsen bedienen.
Da sie nicht tätig ist als Testamentsvollstrecker vermuten wir, dass Sie sich bereits die von den Konten Geld genommen hat und jetzt Angst hat, die Kotoauszüge uns zu zeigen.
Sie hat einen Rechtsanwalt der aber immer in Urlaub ist. Auskunft bei der Bank bekommt nur sie.
Aus meinen Augen ist es Insolvenzbetrug und Betrug an uns Erben als Testamentsvollstrecker.
Ich habe ihren RA um einen Termin mit ihr und uns Kindern gebehten um alle Auskünfte zu bekommen und sich zu einigen, es kommt keine Reaktion.
Was meint Ihr was kann ich tun.
Es gibt zwei Möglichkeiten, entweger Sie gibt zu und zahlt das Geld vonn meinem Vater aus und verzichtet auf die Zinsen
oder
ich werde dieses anzeigen bei den zuständigen Nachlassgericht wegen Pflichtverletzung damit man ihr das Amt entzogen wird.
Welche Schadensersatz oder ähnliche Ansprüche kann ich geltend machen?
Bin ich verpflichtet dem Staatsanwalt davon zu unterrichten wegen Insolvenz?
Wer kann helfen? Ich bin Dankbar für Jede Anregung!
MfG
Nächste Frage: Wie ist es überhaupt als Testamentsvollstrecker ( wie es heißt §2227BGB Unfähigkeit zu ordungsgemäßer Geschäftsführung) bei Insolvenzverfahren?
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