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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.01.09, 17:32 Titel:
Vielleicht könnte auch die Definition des §2 HWG gemeint sein:
"Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden."
Das würde z.B. auch Krankenschwestern beinhalten.
Wenn die Abgabe aber "lt. Gesetz" verboten ist, dann wird das betreffende Gesetz schon definieren, was es meint, oder? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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