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recht.de :: Thema anzeigen - Ist die Tochter haftbar zu machen?
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Ist die Tochter haftbar zu machen?

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:08    Titel: Ist die Tochter haftbar zu machen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Täglich sieht Susi ihrer Mutter zu, wie diese mit einer grünen Flasche die Blumen gießt.
Eines Tages macht der Vater Feuer im Kamin, er nutzt Spiritus aus einer grünen Flasche.
Kurze Zeit später fällt ein Holzstück aus dem Kamin, um das schlimmste zu verhindern, nimmt Susi die grüne Flasche (in der irrigen Annahme es handele sich um Wasser) und versucht zu löschen. Das Gegenteil ist der Fall.

Kann Susi für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden?
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt darauf an, wie alt Susi ist Winken
Ansonsten würde ich sagen ja, möglicherweise könnte aber ein gewisses "Mitverschulden" die Haftungsquote senken.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm... da kein Alter dabei steht, gehe ich einfach mal von Volljährigkeit aus. Aber ich habe keine Ahnung, wie ich die "Nichthaftbarkeit" begründen soll...
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Höchstens darüber, daß das Verschulden Susis so gering ist, da sie davon hätte ausgehen können müssen, daß in der grünen Flasche nur Wasser enthalten ist. Die durch die Umstände hervorrgerufene Irrtum ihre eigene Sorgfaltspflicht überwiegt.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie nun minderjährig wäre, hätte ich nur die Idee, dass sie nach § 828 III BGB nicht belangt werden kann. Aber in der Aufgabenstellung wird nicht auf das Alter hingewiesen, also muss man doch von einer volljährigen Person ausgehen, oder? Ich habe keine Ahnung... Traurig
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber in der Aufgabenstellung wird nicht auf das Alter hingewiesen
Aber es wird davon ausgegangen, dass Susi die beiden grünen Flaschen verwechselt. Da aber Spiritus gekennzeichnet werden muss, ist Susi wohl des Lesens noch nicht mächtig; demnach also ein Kind oder minderjährig.

Grüße
KurzDa
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenns ne Hausaufgabe ist: Stelle die verschiedenen Fälle dar.
Susi ist jünger als 7
Susi ist nicht volljährig, aber älter als 7
Susi ist nicht volljährig.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ja, es war eine Hausaufgabe. Es sollte davon ausgegangen werden, dass Susi noch minderjährig ist. Die Lösung hieß (sinngemäß): "Susi kann für den von ihr verursachten Schaden nicht haftbar gemacht werden, da sie nicht ahnen konnte was passiert." § 828 III BGB.
Danke für Eure Hilfe, ich werde sicher noch ein paar mal schreiben... Sehr glücklich
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