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recht.de :: Thema anzeigen - Forderung gegen Eigentümergemeinschaft
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Forderung gegen Eigentümergemeinschaft

 
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Blondie_1270
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 08:30    Titel: Forderung gegen Eigentümergemeinschaft Antworten mit Zitat

Hallo!
Folgender fiktiver Fall: Unternehmer A hat mit einer Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter B, einen Werkvertrag abgeschlossen. Nach Erbringung seiner Leistung und Abnahme durch Verwalter B bleibt die Zahlung der vereinbarten Vergütung aus. Wie muss A jetzt klagen? Reicht eine Klage gegen die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch B oder sollten alle zu der Gemeinschaft gehörenden Miteigentümer namentlich benannt werden. Wie kann A anschließend vollstrecken, sofern nur gegen die Eigentümergemeinschaft geklagt wird und nicht gegen einzelne Personen?
Ich freue mich auf Antworten und evtl. Erfahrungen in solchen Fällen.
Viele Grüße!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 09:12    Titel: Re: Forderung gegen Eigentümergemeinschaft Antworten mit Zitat

Blondie_1270 hat folgendes geschrieben::
Reicht eine Klage gegen die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch B oder sollten alle zu der Gemeinschaft gehörenden Miteigentümer namentlich benannt werden.

Ersteres reicht aus.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie kann A anschließend vollstrecken, sofern nur gegen die Eigentümergemeinschaft geklagt wird und nicht gegen einzelne Personen?

Eine Eigentümergemeinschaft hat in der Regel ein Gemeinschaftskonto, in das die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Blondie_1270
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten.
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