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Verfasst am: 13.01.09, 08:30 Titel: Forderung gegen Eigentümergemeinschaft
Hallo!
Folgender fiktiver Fall: Unternehmer A hat mit einer Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter B, einen Werkvertrag abgeschlossen. Nach Erbringung seiner Leistung und Abnahme durch Verwalter B bleibt die Zahlung der vereinbarten Vergütung aus. Wie muss A jetzt klagen? Reicht eine Klage gegen die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch B oder sollten alle zu der Gemeinschaft gehörenden Miteigentümer namentlich benannt werden. Wie kann A anschließend vollstrecken, sofern nur gegen die Eigentümergemeinschaft geklagt wird und nicht gegen einzelne Personen?
Ich freue mich auf Antworten und evtl. Erfahrungen in solchen Fällen.
Viele Grüße!
Verfasst am: 14.01.09, 09:12 Titel: Re: Forderung gegen Eigentümergemeinschaft
Blondie_1270 hat folgendes geschrieben::
Reicht eine Klage gegen die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch B oder sollten alle zu der Gemeinschaft gehörenden Miteigentümer namentlich benannt werden.
Ersteres reicht aus. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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