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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.01.09, 13:52 Titel: Hund soll adresse am halsband tragen |
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mich hat grade ein bekannter angerufen und erzählte mir das das Ordnugsamt sein Opa angehalten hat und wollten die Steuermarke sehen die ist natürlich dran alles kein problem jedoch fing das ordungsamt gleich an er solle doch die komplette adresse an das halsband tun per marke oder tasche sonst gibt es ein bußgeld in höhe von 20 Euro der hund selbst ist ein dackel und immer an der leine also in mein augen nicht nötig denn hund noch mehr sachen an denn hals zu hängen
meine frage ist jetzt ist das wirklich pflicht?
oder ist das mal wieder nur trotz das die steuermarke dran war und somit kein bußgeld verhängen konnten? |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 15.01.09, 13:57 Titel: |
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hallo
Der Hund darf bei uns lt. Ordnungssamt nur mit gültiger Steuermakre ausgeführt werden.
Und das dürfte bei euch auch so sein. Ich hatte schon mehrmal solche Sachen mit Adr. und Telnr. unserem Hund umgehängt und jedesmal war das Ding in kürzester Zeit weg.
Die Steuermarke ist aber fest am Halsban und geht meist nicht verlohren.
Gruß roni |
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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.01.09, 14:01 Titel: |
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(hab auch ein dackel michling) und da gabs mal so tolle tschen aber der ist da immer drauf getrampelt deswegen bin ich dagegen wegen verletzungen die der hund sich dadurch hollen kann
wir wohnen in berlin und soviel ich auch weis ist die adresse auch über die steuermarke raus zu finden so viel ich weis oder? |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 15.01.09, 16:26 Titel: |
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§1 absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
Zitat: | Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben. |
quelle.:http://www.maulkorbzwang.de/verordnung_hessen.htm
sinngemäß in jeder Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von (gefährlichen?) Hunden zu finden - einfach mal nach hundeverordnung (+ entsprechendes bundesland) googeln. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 15.01.09, 16:29 Titel: |
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hallo
ich glaub aber ned, dass der Dackel so gefährlich ist |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 15.01.09, 17:00 Titel: |
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pedantin!
Zitat: | §1 absatz 2 Gefahrenabwehrverordnung
über das Halten und Führen von Hunden
(HundeVO)
Zitat: | Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben. |
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http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/310_polizei_waffenwesen/310-94-HundeVO/HundeVO.htm
andere verpackung, selber inhalt. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 15.01.09, 17:03 Titel: |
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Vieleicht war es ein Mischling, Pitbull-Dackel? Oder den Ordnungsmännern waren die Brillen beschlagen? Es soll allerdings recht aggressive Dackel geben und wiederum sehr ängsliche Ordnungsmänner, wenn da beides zusammenkam...
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 15.01.09, 20:04 Titel: |
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hallo
Zitat: |
1 absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
Zitat:
Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben.
quelle.:http://www.maulkorbzwang.de/verordnung_hessen.htm |
das betrifft Hessen. Aus meinem obigen Link kann man Berlin entnehmen, dort muss das nicht so sein Außerdem kann man einen Dackel wirklich nicht so bezeichnen.
Gruß roni |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 16.01.09, 07:29 Titel: |
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Spätestens seit Hausmeister Krause steht zweifelsfrei fest , dass der Dackel zu den absolut gefährlichen Hunden gerechnet werden muß
SCNR _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 16.01.09, 15:42 Titel: |
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Roni hat folgendes geschrieben:: | hallo das betrifft Hessen. Aus meinem obigen Link kann man Berlin entnehmen, dort muss das nicht so sein Außerdem kann man einen Dackel wirklich nicht so bezeichnen. |
Abschnitt 1, § 1, Satz 2 der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) vom 05.11.1998 (GVBl. S. 326, 370) geändert durch Verordnung vom 4. Juli 2000 (GVBl. S. 365)
Zitat: | Außerhalb eines eingefriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen. |
http://www.hundehaftpflicht-info.de/berlin.htm
google suchworte.: hundeverordnung berlin
ich sagte doch, pedantin
ps.: pOtH hat folgendes geschrieben:: |
sinngemäß in jeder Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von (gefährlichen?) Hunden zu finden - einfach mal nach hundeverordnung (+ entsprechendes bundesland) googeln. |
_________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 16.01.09, 17:02 Titel: |
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hallo,
habs jetzt selbst auch nochmal nachgelesen.
Ihr habt recht, das hab ich überlesen. Ist eben wirklich überall anders.
Gruß roni |
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Abrazo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.01.09, 01:16 Titel: |
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Bei uns gibt es das nicht, weder in NRW noch in Köln.
Das wäre hier auch kaum durchsetzbar, im Gegenteil, hier wird ausdrücklich davon abgeraten, Hunden Namen und Adresse und insbesondere noch den Hundenamen an den Hals zu hängen, da dies den Diebstahl erheblich erleichtert.
Große Hunde müssen gechipt sein, über den Chip sind Name und Adresse des Halters jederzeit problemlos eruierbar.
Mein Hund trägt auch keine Steuermarke am Halsband, die trage ich am Schlüsselbund. Meine Tochter geht natürlich ohne meinen Schlüssel Gassi, macht aber nix, die 'Hundesteuerfahndung' weiß selbstverständlich, dass viele Hundehalter die Steuermarke am Schlüsselbund tragen - und hat auch nichts dagegen: sie muss nämlich immer neue nachschicken, wenn der Hund seine verloren hat. Ist auch Aufwand.
Ich bin schon zwei Mal von der 'Hundesteuerfahndung' kontrolliert worden und hab meinen Schlüssel aus der Tasche gezogen - freundliches "Dankeschön", null problemo. _________________ Grüße,
Abrazo |
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Waschbärin FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 792
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Verfasst am: 18.01.09, 19:39 Titel: |
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Gemäß der Berliner Verordnung ist die Sache doch eindeutig und pOtH hat es ja schon geschrieben: Außerhalb eines eingefriedeten Besitztums müssen Hunde in Berlin ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum Name und Anschrift des Hundehalters am Halsband eines Hundes zu vermehrten Hundediebstählen führen sollen. Lediglich der Hundehalter kann schneller ermittelt werden als über die Steurmarkennummer (versuche mal jemand Freitag Nachmittag den Halter eines aufgegriffenen Hundes über die Steuermarke zu ermitteln...).
LG die Waschbärin |
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Abrazo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 18.01.09, 20:38 Titel: |
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Zitat: | Lediglich der Hundehalter kann schneller ermittelt werden |
Der wird über Chip ermittelt. Chip können nur Befugte lesen (Normalmensch hat kein Ablesegerät zu Hause).
Insofern auch noch die Frage, was geht es die Öffentlichkeit an, wem dieser Hund gehört?
Am Auto muss schließlich auch kein Schild mit Name und Adresse angebracht werden.
Zitat: | Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum Name und Anschrift des Hundehalters am Halsband eines Hundes zu vermehrten Hundediebstählen führen sollen. |
Na, ganz einfach: wenn man weiß, wo der Halter des Hundes wohnt, kann man ein mögliches Zusammentreffen mit ihm besser vermeiden - oder mit seinem Tierarzt. _________________ Grüße,
Abrazo |
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