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Hund soll adresse am halsband tragen
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KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:52    Titel: Hund soll adresse am halsband tragen Antworten mit Zitat

mich hat grade ein bekannter angerufen und erzählte mir das das Ordnugsamt sein Opa angehalten hat und wollten die Steuermarke sehen die ist natürlich dran alles kein problem jedoch fing das ordungsamt gleich an er solle doch die komplette adresse an das halsband tun per marke oder tasche Geschockt sonst gibt es ein bußgeld in höhe von 20 Euro der hund selbst ist ein dackel und immer an der leine also in mein augen nicht nötig denn hund noch mehr sachen an denn hals zu hängen

meine frage ist jetzt ist das wirklich pflicht?
oder ist das mal wieder nur trotz das die steuermarke dran war und somit kein bußgeld verhängen konnten? Mit den Augen rollen
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Der Hund darf bei uns lt. Ordnungssamt nur mit gültiger Steuermakre ausgeführt werden.
Und das dürfte bei euch auch so sein. Ich hatte schon mehrmal solche Sachen mit Adr. und Telnr. unserem Hund umgehängt und jedesmal war das Ding in kürzester Zeit weg.
Die Steuermarke ist aber fest am Halsban und geht meist nicht verlohren.

Gruß roni
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KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

(hab auch ein dackel michling) und da gabs mal so tolle tschen aber der ist da immer drauf getrampelt deswegen bin ich dagegen wegen verletzungen die der hund sich dadurch hollen kann
wir wohnen in berlin und soviel ich auch weis ist die adresse auch über die steuermarke raus zu finden so viel ich weis oder?
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wir wohnen in berlin und soviel ich auch weis ist die adresse auch über die steuermarke raus zu finden so viel ich weis oder?


natürlich, dafür ist die doch gedacht.

http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/hund.html

Gruß roni
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

§1 absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
Zitat:
Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben.

quelle.:http://www.maulkorbzwang.de/verordnung_hessen.htm

sinngemäß in jeder Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von (gefährlichen?) Hunden zu finden - einfach mal nach hundeverordnung (+ entsprechendes bundesland) googeln.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich glaub aber ned, dass der Dackel so gefährlich ist Auf den Arm nehmen
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

pedantin! Auf den Arm nehmen Sehr böse

Zitat:
§1 absatz 2 Gefahrenabwehrverordnung
über das Halten und Führen von Hunden
(HundeVO)

Zitat:
Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.


http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/310_polizei_waffenwesen/310-94-HundeVO/HundeVO.htm

andere verpackung, selber inhalt.
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht war es ein Mischling, Pitbull-Dackel? Oder den Ordnungsmännern waren die Brillen beschlagen? Es soll allerdings recht aggressive Dackel geben und wiederum sehr ängsliche Ordnungsmänner, wenn da beides zusammenkam...

Lachen
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
Zitat:

1 absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
Zitat:
Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben.

quelle.:http://www.maulkorbzwang.de/verordnung_hessen.htm


das betrifft Hessen. Aus meinem obigen Link kann man Berlin entnehmen, dort muss das nicht so sein Ausrufezeichen Außerdem kann man einen Dackel wirklich nicht so bezeichnen.

Gruß roni
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Spätestens seit Hausmeister Krause steht zweifelsfrei fest , dass der Dackel zu den absolut gefährlichen Hunden gerechnet werden muß Winken

SCNR
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo das betrifft Hessen. Aus meinem obigen Link kann man Berlin entnehmen, dort muss das nicht so sein Ausrufezeichen Außerdem kann man einen Dackel wirklich nicht so bezeichnen.


Abschnitt 1, § 1, Satz 2 der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) vom 05.11.1998 (GVBl. S. 326, 370) geändert durch Verordnung vom 4. Juli 2000 (GVBl. S. 365)
Zitat:
Außerhalb eines eingefriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen.

http://www.hundehaftpflicht-info.de/berlin.htm
google suchworte.: hundeverordnung berlin
ich sagte doch, pedantin Auf den Arm nehmen Lachen

ps.:
pOtH hat folgendes geschrieben::

sinngemäß in jeder Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von (gefährlichen?) Hunden zu finden - einfach mal nach hundeverordnung (+ entsprechendes bundesland) googeln.

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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

habs jetzt selbst auch nochmal nachgelesen.
Ihr habt recht, das hab ich überlesen. Ist eben wirklich überall anders.


Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns gibt es das nicht, weder in NRW noch in Köln.
Das wäre hier auch kaum durchsetzbar, im Gegenteil, hier wird ausdrücklich davon abgeraten, Hunden Namen und Adresse und insbesondere noch den Hundenamen an den Hals zu hängen, da dies den Diebstahl erheblich erleichtert.
Große Hunde müssen gechipt sein, über den Chip sind Name und Adresse des Halters jederzeit problemlos eruierbar.
Mein Hund trägt auch keine Steuermarke am Halsband, die trage ich am Schlüsselbund. Meine Tochter geht natürlich ohne meinen Schlüssel Gassi, macht aber nix, die 'Hundesteuerfahndung' weiß selbstverständlich, dass viele Hundehalter die Steuermarke am Schlüsselbund tragen - und hat auch nichts dagegen: sie muss nämlich immer neue nachschicken, wenn der Hund seine verloren hat. Ist auch Aufwand.
Ich bin schon zwei Mal von der 'Hundesteuerfahndung' kontrolliert worden und hab meinen Schlüssel aus der Tasche gezogen - freundliches "Dankeschön", null problemo.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gemäß der Berliner Verordnung ist die Sache doch eindeutig und pOtH hat es ja schon geschrieben: Außerhalb eines eingefriedeten Besitztums müssen Hunde in Berlin ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum Name und Anschrift des Hundehalters am Halsband eines Hundes zu vermehrten Hundediebstählen führen sollen. Lediglich der Hundehalter kann schneller ermittelt werden als über die Steurmarkennummer (versuche mal jemand Freitag Nachmittag den Halter eines aufgegriffenen Hundes über die Steuermarke zu ermitteln...).

LG die Waschbärin
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Lediglich der Hundehalter kann schneller ermittelt werden

Der wird über Chip ermittelt. Chip können nur Befugte lesen (Normalmensch hat kein Ablesegerät zu Hause).
Insofern auch noch die Frage, was geht es die Öffentlichkeit an, wem dieser Hund gehört?
Am Auto muss schließlich auch kein Schild mit Name und Adresse angebracht werden.
Zitat:
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum Name und Anschrift des Hundehalters am Halsband eines Hundes zu vermehrten Hundediebstählen führen sollen.

Na, ganz einfach: wenn man weiß, wo der Halter des Hundes wohnt, kann man ein mögliches Zusammentreffen mit ihm besser vermeiden - oder mit seinem Tierarzt.
_________________
Grüße,
Abrazo
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