Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vertragsrecht bei sELBSTSTÄNIGKEIT
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vertragsrecht bei sELBSTSTÄNIGKEIT

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Teufelsteffi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 19:42    Titel: Vertragsrecht bei sELBSTSTÄNIGKEIT Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

A ist selbstständig, startschuss gab Firma Z, für die A Freiberuflich tätig war. Aufgrund von drohender Scheinselbstständigkeit hat nach A nach 1,5 Jahren glücklicherweise noch einen weiteren Auftraggeber bekommen und konnte so mit diesen beiden "Jobs" die Selbstständigkeit aufrecht erhalten.
Von Firma Z gab es einen "Werksvertrag" der diese Freie Mitarbeit regelt, In diesem Vertrag steht auch der Vergütungsanspruch, die Provisionsregelung für A. Dort steht unter anderem, dass Pauschal Summe 123 gezahlt wird, wenn A diesen Auftrag bearbeitet, die Provision wird dann mit der Summe verrechnet.
Firma Z hat viele Freie Mitarbeiter, die alle den gleichen Vertrag haben.
Durch den neuen Zweig der Firma ist A nun MwSt plichtig geworden.
In dem Vertrag steht nicht, ob die Summe inkl. oder exkl. MwSt ist. Firma Z versucht nun den Betrag als Brutto Betrag durch zu schieben und A guckt in die Röhre, da die MwSt zum Jahresabschluss fällig ist. Da diese nicht ausgewiesen war (auch nicht auf den Abrechnungen) hat A erst durch den Steuerberater erfahren, dass eine MwSt - Pflicht besteht. A dachte dies sei bei Dienstleistungen nicht der Fall
Außerdem hat A erfahren, dess kaum ein anderer Freier Mitarbeiter MwSt Pflichtig ist und den gleichen Betrag als netto Betrag erhält heißt also gleicher Vertrag nur die Abrechnungen sind unterschiedlich, die eine ist netto, die anderen weisen gar nicht aus.

Ist es nicht so, dass Firmen generell netto Preise aushandeln, wenn nichts anderes vereinbart wurde? (Vertrag keine MwSt erwähnt - nirgends!)
Hat A die Möglichkeit den Differenzbetrag noch erstattet zu bekommen?
Für die Firma sollte es sich ja auch um einen durchlaufenden Posten bei der MwSt handeln, hat einen Jahresgewinn der mind. 5 stellig ist.

Vielen Dank!!
.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Handelsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:30    Titel: Re: Vertragsrecht bei sELBSTSTÄNIGKEIT Antworten mit Zitat

Teufelsteffi hat folgendes geschrieben::
Hallo allerseits,

A ist selbstständig, startschuss gab Firma Z, für die A Freiberuflich tätig war. Aufgrund von drohender Scheinselbstständigkeit hat nach A nach 1,5 Jahren glücklicherweise noch einen weiteren Auftraggeber bekommen und konnte so mit diesen beiden "Jobs" die Selbstständigkeit aufrecht erhalten.
Von Firma Z gab es einen "Werksvertrag" der diese Freie Mitarbeit regelt, In diesem Vertrag steht auch der Vergütungsanspruch, die Provisionsregelung für A. Dort steht unter anderem, dass Pauschal Summe 123 gezahlt wird, wenn A diesen Auftrag bearbeitet, die Provision wird dann mit der Summe verrechnet.
Firma Z hat viele Freie Mitarbeiter, die alle den gleichen Vertrag haben.
Durch den neuen Zweig der Firma ist A nun MwSt plichtig geworden.
In dem Vertrag steht nicht, ob die Summe inkl. oder exkl. MwSt ist. Firma Z versucht nun den Betrag als Brutto Betrag durch zu schieben und A guckt in die Röhre, da die MwSt zum Jahresabschluss fällig ist. Da diese nicht ausgewiesen war (auch nicht auf den Abrechnungen) hat A erst durch den Steuerberater erfahren, dass eine MwSt - Pflicht besteht. A dachte dies sei bei Dienstleistungen nicht der Fall
Außerdem hat A erfahren, dess kaum ein anderer Freier Mitarbeiter MwSt Pflichtig ist und den gleichen Betrag als netto Betrag erhält heißt also gleicher Vertrag nur die Abrechnungen sind unterschiedlich, die eine ist netto, die anderen weisen gar nicht aus.

Ist es nicht so, dass Firmen generell netto Preise aushandeln, wenn nichts anderes vereinbart wurde? (Vertrag keine MwSt erwähnt - nirgends!)
Hat A die Möglichkeit den Differenzbetrag noch erstattet zu bekommen?
Für die Firma sollte es sich ja auch um einen durchlaufenden Posten bei der MwSt handeln, hat einen Jahresgewinn der mind. 5 stellig ist.

Vielen Dank!!
.


Nicht für A ist es ein durchlaufender Posten sondern für Z.Deshalb ist das Verhalten von Z auch nicht verständlich?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.