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Verfasst am: 15.01.09, 19:42 Titel: Vertragsrecht bei sELBSTSTÄNIGKEIT
Hallo allerseits,
A ist selbstständig, startschuss gab Firma Z, für die A Freiberuflich tätig war. Aufgrund von drohender Scheinselbstständigkeit hat nach A nach 1,5 Jahren glücklicherweise noch einen weiteren Auftraggeber bekommen und konnte so mit diesen beiden "Jobs" die Selbstständigkeit aufrecht erhalten.
Von Firma Z gab es einen "Werksvertrag" der diese Freie Mitarbeit regelt, In diesem Vertrag steht auch der Vergütungsanspruch, die Provisionsregelung für A. Dort steht unter anderem, dass Pauschal Summe 123 gezahlt wird, wenn A diesen Auftrag bearbeitet, die Provision wird dann mit der Summe verrechnet.
Firma Z hat viele Freie Mitarbeiter, die alle den gleichen Vertrag haben.
Durch den neuen Zweig der Firma ist A nun MwSt plichtig geworden.
In dem Vertrag steht nicht, ob die Summe inkl. oder exkl. MwSt ist. Firma Z versucht nun den Betrag als Brutto Betrag durch zu schieben und A guckt in die Röhre, da die MwSt zum Jahresabschluss fällig ist. Da diese nicht ausgewiesen war (auch nicht auf den Abrechnungen) hat A erst durch den Steuerberater erfahren, dass eine MwSt - Pflicht besteht. A dachte dies sei bei Dienstleistungen nicht der Fall
Außerdem hat A erfahren, dess kaum ein anderer Freier Mitarbeiter MwSt Pflichtig ist und den gleichen Betrag als netto Betrag erhält heißt also gleicher Vertrag nur die Abrechnungen sind unterschiedlich, die eine ist netto, die anderen weisen gar nicht aus.
Ist es nicht so, dass Firmen generell netto Preise aushandeln, wenn nichts anderes vereinbart wurde? (Vertrag keine MwSt erwähnt - nirgends!)
Hat A die Möglichkeit den Differenzbetrag noch erstattet zu bekommen?
Für die Firma sollte es sich ja auch um einen durchlaufenden Posten bei der MwSt handeln, hat einen Jahresgewinn der mind. 5 stellig ist.
Verfasst am: 16.01.09, 10:30 Titel: Re: Vertragsrecht bei sELBSTSTÄNIGKEIT
Teufelsteffi hat folgendes geschrieben::
Hallo allerseits,
A ist selbstständig, startschuss gab Firma Z, für die A Freiberuflich tätig war. Aufgrund von drohender Scheinselbstständigkeit hat nach A nach 1,5 Jahren glücklicherweise noch einen weiteren Auftraggeber bekommen und konnte so mit diesen beiden "Jobs" die Selbstständigkeit aufrecht erhalten.
Von Firma Z gab es einen "Werksvertrag" der diese Freie Mitarbeit regelt, In diesem Vertrag steht auch der Vergütungsanspruch, die Provisionsregelung für A. Dort steht unter anderem, dass Pauschal Summe 123 gezahlt wird, wenn A diesen Auftrag bearbeitet, die Provision wird dann mit der Summe verrechnet.
Firma Z hat viele Freie Mitarbeiter, die alle den gleichen Vertrag haben.
Durch den neuen Zweig der Firma ist A nun MwSt plichtig geworden.
In dem Vertrag steht nicht, ob die Summe inkl. oder exkl. MwSt ist. Firma Z versucht nun den Betrag als Brutto Betrag durch zu schieben und A guckt in die Röhre, da die MwSt zum Jahresabschluss fällig ist. Da diese nicht ausgewiesen war (auch nicht auf den Abrechnungen) hat A erst durch den Steuerberater erfahren, dass eine MwSt - Pflicht besteht. A dachte dies sei bei Dienstleistungen nicht der Fall
Außerdem hat A erfahren, dess kaum ein anderer Freier Mitarbeiter MwSt Pflichtig ist und den gleichen Betrag als netto Betrag erhält heißt also gleicher Vertrag nur die Abrechnungen sind unterschiedlich, die eine ist netto, die anderen weisen gar nicht aus.
Ist es nicht so, dass Firmen generell netto Preise aushandeln, wenn nichts anderes vereinbart wurde? (Vertrag keine MwSt erwähnt - nirgends!)
Hat A die Möglichkeit den Differenzbetrag noch erstattet zu bekommen?
Für die Firma sollte es sich ja auch um einen durchlaufenden Posten bei der MwSt handeln, hat einen Jahresgewinn der mind. 5 stellig ist.
Vielen Dank!!
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Nicht für A ist es ein durchlaufender Posten sondern für Z.Deshalb ist das Verhalten von Z auch nicht verständlich? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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