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Streckenverlauf in eigene Karte einzeichnen

 
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Humppakäräjät
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 17:55    Titel: Streckenverlauf in eigene Karte einzeichnen Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein Veranstalter von einem Radrennen veröffentlicht auf seiner Webseite oder in einem kostenpflichtigen Heft den Streckenverlauf des Radrennens in Form einer Karte.

Dürfte man den Streckenverlauf in einer eigene Karte markieren und für den Endanwender kostenlos im Internet veröffentlichen?


Wie ist die Rechtslage?
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lotusblume
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Karten und Pläne sind Urheberrechtlich geschützt , z B diese Faltpläne von "Adle".

Bei Google Map ist soweit ich weis eine Nutzung frei.

Es gibt aber auch die Möglichkeit über (sport "wege") einen Plan ins Netz zustellen welcher für alle Nutzer zugänglich ist und du deinen Kumpels den link sendest.
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Humppakäräjät
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lotusblume,

vielen Dank für Deine Antwort.

Dass die Karte des Veranstalters als ganzes Urheberrechtlich geschützt ist ist klar. Diese Karte würde lediglich als Informationsquelle fungieren. Z.B. wird aus ihr entnommen, dass die Rennstrecke von Hinterdupfing nach Vorderdupfing via Unterdupfing führt.

Es würde dann lediglich die selbe Strecke in einer neuen Karte markiert. Voraussetzung ist selbstverständlich dass die Karte, in die die Strecke übertragen wird lizensiert ist bzw. frei verfügbar ist (z.B. Google Maps API, oder Open Streetmap).

Die Frage ist also eher, ob sozusagen der Streckenverlauf urheberrechtlich geschützt ist.


Beim Suchen bin ich mittlerweile auf diesen Thread gestoßen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=141216

Darin wird folgender Paragraf erwähnt:
Zitat:
§ 24 (UhrG) Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.


Demnach sollte das Übertragen der markierten Strecke keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Sehe ich das richtig?


Wie ist die Rechtslage?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.openstreetmap.org/
Diese Karten duerfen frei verwendet werden.
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Humppakäräjät
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Richard,

Danke für Deinen Beitrag, der aber leider nicht die Frage beantwortet.

Nochmals: Die Frage lautet, darf man Punkte und Strecken, die in einer urheberrechtlich geschützten Karte markiert wurden in einer anderen Karte (z.B. Openstreetmap) hervorheben (mit Beschriftung, z.B. Start-/Ziel-Punkt).
Darf man dann diese neu erstellte Karte der öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellen?

Wie ist die Rechtslage?
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine das es bei "Openstreetmap" Karten unter der Angabe das es sich hierbei um eine Openstreetmap Karte handelt es zulässig ist. 99% aller anderen Karten bedürfen m.E. eine urheberrechtlichen Freigabe des Rechteinhabers wenn es um die Veröffentlichung geht.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr redet am Threadersteller vorbei.
Dass er das Urheberrecht bei den Karten beachten muss, ist ihm klar.
Seine Frage ist, ob der Streckenverlauf urheberrechtlich geschützt ist.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

M. E. erreicht ein reiner Streckenverlauf, also die Aussage "wir laufen von Hamburg über Paris nach Lübeck", nicht die notwendige Schöpfungshöhe um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Auch einer Einzeichnung in einer Karte sollte m. M. n. nichts im Wege stehen.
Zum Urheberrecht bezügl. der Karten wurde ja bereits alles gesagt.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht habe ich Humppakäräjät tatsächlich falsch verstanden. Vieleicht meint er: Wenn sich jemand viel Mühe macht und sich die Traum2009-hastenichtgesehen-Wandertour ausarbeitet, wo es die schönsten Villen,Strassen und Kirchen zu sehen gibt, könnte diese Sammlung (also die aneinanderreihung von Strassennamen, Sehenswürdigkeiten Orten und Plätze nicht doch eine gewisse Schöpfungshöhe erlangen?
Da hätte ich persönlich schon bedenken, wenn jemand eine umfangreiche Sammlung einfach als (Daten) Kopie veröffentlicht und es z.B. gewerblich nutzen will. Einfach abpausen/kopieren wäre in meinen Augen wahrscheinlich eine Urheberrechtsverletzung.
Notiert man selbst beim Ablaufen einer Strecke die Namen und Beobachtungen mit ihren genauen Orten, so hätte ich überhaupt keine bedenken.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Vieleicht habe ich Humppakäräjät tatsächlich falsch verstanden.

Scheint so Winken

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
....viel Mühe macht und sich die Traum2009-hastenichtgesehen-Wandertour ausarbeitet, wo es die schönsten Villen,Strassen und Kirchen zu sehen gibt, ....

Es geht nicht um eine Wandertour mit Kirchen, Villen etc. pp. - es geht um ein schnödes Radrennen, vermutlich von A nach B.
Der TE möchte, wenn ich es richtig verstanden habe, eine lizenzfreie Karte nehmen und dort lediglich den Verlauf der Strecke einzeichnen - von A nach B, ohne Kirchen, ohne Villen, ohne Schnickschnack.
_________________
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hm- mal ein anderes Beispiel.
Ich bin mal ein Radsport-Fan. Weil ich die das so Toll finde, fahre ich den Tourverlauf der Tour de France ab und zeichne sämtliche Daten auf die mich als Radfahrer interessieren. Z.B die Steigungen/Gefälle die Kurvenradien die Fahrbahnbegebenheiten und natürlich die Strassennamen. Weil mir alles gut gelingt, stelle ich das Datenpaket den Privaten Hobbyradlern zur Verfügung. Jetzt kommt so ein Unterhaltungskonzern daher, Kopiert die Details und pflegt genau diese Daten in einen Radsport Entertainment-Spiel/Simulation ein. Das Kopieren fällt dummerweise dadurch auf, das sämtliche Fehlerhafte Aufzeichnungen 1:1 übertragen wurden und somit auch im Spiel auftauchen. Das Spiel würde erfolgreich vermarktet worden sein. Hätte ein Unternehmen die Daten kopieren dürfen?
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Humppakäräjät
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Vieleicht habe ich Humppakäräjät tatsächlich falsch verstanden.


Da liegst Du richtig Smilie

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Es geht nicht um eine Wandertour mit Kirchen, Villen etc. pp. - es geht um ein schnödes Radrennen, vermutlich von A nach B.
Der TE möchte, wenn ich es richtig verstanden habe, eine lizenzfreie Karte nehmen und dort lediglich den Verlauf der Strecke einzeichnen - von A nach B, ohne Kirchen, ohne Villen, ohne Schnickschnack.


Exakt so ist es. Nur dass evtl. für die Fans 2-3 interessante Punkte wie z.B. der Bereich indem die Teams an den Fahrrädern schrauben auch in die neue Karte übertragen werden.





Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Hm- mal ein anderes Beispiel.
Ich bin mal ein Radsport-Fan. Weil ich die das so Toll finde, fahre ich den Tourverlauf der Tour de France ab und zeichne sämtliche Daten auf die mich als Radfahrer interessieren. Z.B die Steigungen/Gefälle die Kurvenradien die Fahrbahnbegebenheiten und natürlich die Strassennamen. Weil mir alles gut gelingt, stelle ich das Datenpaket den Privaten Hobbyradlern zur Verfügung. Jetzt kommt so ein Unterhaltungskonzern daher, Kopiert die Details und pflegt genau diese Daten in einen Radsport Entertainment-Spiel/Simulation ein. Das Kopieren fällt dummerweise dadurch auf, das sämtliche Fehlerhafte Aufzeichnungen 1:1 übertragen wurden und somit auch im Spiel auftauchen. Das Spiel würde erfolgreich vermarktet worden sein. Hätte ein Unternehmen die Daten kopieren dürfen?


Hier würde dann doch vermutlich nach § 4 UrhG Sammelwerke und Datenbankwerke ein Sammelwerk bzw. ein Datenbankwerk vorliegen das somit urheberrechtlich geschützt ist und somit nicht einfach von dem Unternehmen verwendet werden darf.
Im Fall des Radrennens wären aber keinesfalls solch detaillierte Informationen vorhanden. Die Informationsfülle beschränkt sich auf die Strecke selbst, Start und Zielpunkt und evtl. noch länge der Strecke, Startzeit und der Ort an dem die Mechaniker an den Rennrädern schrauben.
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