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Beweislast

 
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ELAAA
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Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:01    Titel: Beweislast Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe mal eine allgemeine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.

Wenn ein Autohaus jemanden beschuldigt einen Leihwagen falsch getankt zu haben, dies aber nicht stimmt.
Wer muss beweisen das es so ist bzw. nicht so ist?

Das Autohaus mir? Oder muss ich beweisen das es nicht so ist??
Wie ist die Rechtslage?

Danke für die Hilfe!

Grüße
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schuld muß nachgewiesen werden. Beweislastumkehr greift hier nicht.
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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ELAAA
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Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!

Und reicht da aus, dass Benzin im Tank gefunden wurde?
Kann ja jeder Fahrer davor gewesen sein!

Danke und Grüße
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und reicht da aus, dass Benzin im Tank gefunden wurde?
So einfach ohne weiteres meiner Ansicht nach nicht.

Zitat:
Kann ja jeder Fahrer davor gewesen sein!
Eben.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Einzelfallbetrachtung. Wann, wieviel? Wo wurde das letzte Mal getankt. Wer hat getankt?
Das kann man hier kaum beantworten.
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie nicht mehr die Tankquittung?
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ELAAA
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Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, leider ist keine Tankquittung mehr vorhanden!

Jetzt ist die Frage, ob es reicht, das nachgewiesen wurde, dass Benzin im Tank war.
Jedoch kann es ja jeder Fahrer gewesen sein, der davor das Auto hatte!

Die Frage ist, wer, wo, wann, wie, was getankt hat.
Und ich sehe es so, dass der Autohändler beweisen muss, dass es nicht vorher
falsch betankt wurde.... wenn das überhaupt geht??

Danke für jede weiter Info.

Grüße!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

ELAAA hat folgendes geschrieben::
Und ich sehe es so, dass der Autohändler beweisen muss, dass es nicht vorher falsch betankt wurde
Ein Diesel wird mit einer größeren Menge Benzin im Tank nicht sehr lange laufen. Also könnte eine Kombination aus evtl. vorhandener Tankquittung des vorletzten und gefahrenen Kilometern (und damit nötiger Tankmenge) des letzten Nutzers zumindest ziemlich handfeste Indizien liefern.

Im übrigen verschiebibert ins Schadensrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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