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Foosterle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 12.01.09, 16:24 Titel: KFZ: Nutzungsausfall bei wirtschaftlichem Totalschaden |
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Ein fiktiver Fall:
Person A hat unverschuldet einen Verkehrsunfall mit seinem PKW. Der Unfallgegner nahm Person A die Vorfahrt. Beide Fahrzeuge sind nicht mehr fahrbereit und werden abgeschleppt.
Person A meldet sofort den Unfallschaden der gegnerischen Versicherung und beauftragt einen KFZ-Gutachter. Nach 4 Tagen liegt ein Gutachten vor, welches knapp einen wirtschaftlichen Totalschaden ausweist. Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten: 12-14 Tage.
Die Versicherung schickt Person A 12 Tage nach dem Unfall einen Verrechnungsscheck. Person A reicht diesen Verrechnungsscheck bei seiner Bank ein. Verrechnungsschecks haben bekannterweise eine Laufzeit von meist 7-10 Tagen. Erst danach wird dieser Verrechnungsscheck auf dem Konto von Person A voll gutgeschrieben und Person A kann darüber endlich verfügen und ein Ersatz-KFZ kaufen.
Wie errechnet sich nun der Nutzungsausfall?
Sind es nur die maximal 14 Tage?
Sind es die 14 Tage + 4 Tage die Zeit für die Gutachtenerstellung, da vorher ja nicht klar war, ob das KFZ ein Totalschaden ist oder repariert werden kann?
Oder sind es die 22 Tage bis man endlich über das Geld verfügen konnte?
Gruss
Foosterle |
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@migo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 12.01.09, 21:06 Titel: |
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Zitat: | Verrechnungsschecks haben bekannterweise eine Laufzeit von meist 7-10 Tagen. |
Verrechnungsschecks werden doch sofort gut geschrieben. |
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Foosterle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 12.01.09, 23:14 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | Verrechnungsschecks werden doch sofort gut geschrieben. |
Optisch auf dem Konto schon. Aber man kann nicht drüber verfügen. Erst läuft der Scheck im Original zur Bank des Ausstellers, dort wird er eingelöst (oder nicht) und dann der einreichenden Bank das Ergebnis mitgeteilt. Wenn der Scheck nicht eingelöst wird, redet man von einem geplatzem Scheck. Früher sagte man auch Schüttelscheck, da der Bankangestellte bei Vorlage den Kopf geschüttelt hat.
Bei kleinen Beträgen bemerkt man von alle dem nichts. Bei größeren Beträgen je nach Bonität schon. |
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Foosterle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 15.01.09, 21:23 Titel: |
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*schieb*
Kann hier jemand helfen
Soweit ich jetzt schon rausbekommen habe, muss die Versicherung die vier Tage von der Laufzeit des Gutachtens tragen, wenn von vorhinein nicht klar war, ob es ein Totalschaden wird. Also wären es somit die Tage für die Wiederbeschaffung lt. Gutachten (12-14 Tage) + die 4 Tage für das Gutachten.
Aber was ist mit der durch den Verrechnungsscheck blockierten Zahlung? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 15.01.09, 22:15 Titel: |
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Grundsätzlich gilt der vom Gutachter festgestellte Zeitraum, hier also 12 - 14 Tage. Ganz genau genommen sind sogar die 4 Tage bis zum Gutachtertermin völlig egal...
Viel mehr wundern mich aber die 7 - 10 Tage bis zu Gutschrift. 2 - 3 (Arbeits-)Tage sind doch eher realistisch, oder nicht? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Foosterle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 16.01.09, 11:30 Titel: |
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talla hat folgendes geschrieben:: | sind sogar die 4 Tage bis zum Gutachtertermin völlig egal... |
Es geht nicht um die Zeit vom Unfall bis zum Gutachtertermin, sondern um die Zeit, die für die Gutachtenerstellung nötig ist. Bei größeren Schäden dauert sowas leicht 4 Tage, da sehr viel beschädigt ist und auch Restwertbörsen etc. abgeklappert werden müssen um einen realistischen (und vertretbaren) Restwert herauszubekommen.
talla hat folgendes geschrieben:: | 2 - 3 (Arbeits-)Tage sind doch eher realistisch, oder nicht? |
Für eine normale Überweisung ist das richtig. Hier handelt es sich um einen Verrechnungsscheck, der im Original zur ausstellenden Bank durchgereicht wird. Da sind Laufzeiten von 7-10 Tagen normal. Bei kleineren Beträgen ist das wurscht, da die Bank das Geld trotzdem dem Kunden aufgrund seiner Bonität gibt, aber gehen sie mal mit einem Verrechnungsscheck in Höhe von 60.000 Euro zur Bank. Da warten die ab bis er endgültig (nach 7-10 Tagen) gutgeschrieben ist. Das Geld wird als Haben aber schon angezeigt. Verfügen können sie trotzdem nicht darüber. |
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Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 16.01.09, 12:11 Titel: |
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Zitat: | ...und auch Restwertbörsen etc. abgeklappert werden müssen um einen realistischen (und vertretbaren) Restwert herauszubekommen. |
.... ...von "müssen" war mir bisher nix bekannt...
Zitat: | Es geht nicht um die Zeit vom Unfall bis zum Gutachtertermin, |
...die im fiktiv geschilderten Falle ja sicherlich SOFORT war....oder doch "umgehend"...?
Zitat: | Nach 4 Tagen liegt ein Gutachten vor, welches knapp einen wirtschaftlichen Totalschaden ausweist. |
...was je nach Fahrzeug schon erreicht ist wenn "nur" 2 Scheinwerfer zerstört sind..
Ja was denn nun....
Zitat: | Es geht....um die Zeit, die für die Gutachtenerstellung nötig ist . |
oder
Zitat: | Hier handelt es sich um einen Verrechnungsscheck, der im Original zur ausstellenden Bank durchgereicht wird. Da sind Laufzeiten von 7-10 Tagen normal |
(Für den unwissenden Leser erscheint der Vortrag wie das gewisse "Ausleiern des letzten Krümels"....manche würden fiktiv zum Anwalt gehen damit....)
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Foosterle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 16.01.09, 18:12 Titel: |
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Lackschleifer hat folgendes geschrieben:: | Zitat: |
Zitat: | Es geht nicht um die Zeit vom Unfall bis zum Gutachtertermin, |
...die im fiktiv geschilderten Falle ja sicherlich SOFORT war....oder doch "umgehend"...? |
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Im fiktiven Fall wurde der Gutachter am darauffolgenden Tag beauftragt.
Lackschleifer hat folgendes geschrieben:: | Zitat: |
Ja was denn nun....
Zitat: | Es geht....um die Zeit, die für die Gutachtenerstellung nötig ist . |
oder
Zitat: | Hier handelt es sich um einen Verrechnungsscheck, der im Original zur ausstellenden Bank durchgereicht wird. Da sind Laufzeiten von 7-10 Tagen normal |
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Im Threadstart zielt die Frage auf beide Sachen ab.
1. Nutzungsausfall für die Zeit der Gutachtenerstellung (4 Tage) möglich?
2. Nutzungsausfall für die Zeit der Laufzeit vom V-Scheck, da man über das Geld nicht verfügen konnte und mit dem Kauf abwarten musste.[/quote]
Lackschleifer hat folgendes geschrieben:: | Zitat: |
(Für den unwissenden Leser erscheint der Vortrag wie das gewisse "Ausleiern des letzten Krümels"....manche würden fiktiv zum Anwalt gehen damit....) |
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Im fiktiven Fall handelt es sich um einen Nutzungsausfall von 79 Euro (Gruppe J) pro Tag. Da summieren sich ein paar ausgeleierte Krümmel mehr/weniger locker auf einen Kuchen mit mehrere Hunderte von Euro. |
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Foosterle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 17.01.09, 02:56 Titel: |
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Da es jetzt vielleicht unübersichtlich geworden ist, hier noch mal eine hoffentlich gute Übersicht:
Tag 00: Unfall
Tag 01: Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen
Tag 05: KFZ-Gutachten liegt vor, Ergebnis Totalschaden, Nutzungsausfall f. Wiederbeschaffung: 12-14 Tage
Tag 12: Verrechnungsscheck bekommen und bei der Bank eingereicht
Tag 22: Scheck endgültig gutgeschrieben, somit Geld verfügbar für den KFZ-Kauf
Wieviel Tage muss die Versicherung nun Nutzungsausfall zahlen?
Variante A: 12-14 Tage wie im Gutachten
Variante B: 12-14 Tage + 4 Tage (Zeit für die Erstellung des Gutachtens)
Variante C: 12-14 Tage + 5 Tage (Unfalltag + Zeit für die Erstellung des Gutachtens)
Variante D: 12-14 Tage + 10 Tage (alles zusammen inkl. Verrechnungsschecklaufzeit)
Variante E: ?! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 18.01.09, 17:33 Titel: |
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Im besten Fall werden 12 - 14 Tage Nutzungsausfall und evtl. 4 Tage bis zur Gutachtenerstellung übernommen.
Ob, wann und wie der Betrag gutgeschrieben wurde ist für den Schadenverursacher, bzw. dessen Versicherung egal.
Totalschaden wurde festgestellt, Haftung anerkannt, Betrag ausgezahlt (und das alles innerhalb von nur 12 Tagen! Andere warten bei kleineren/einfacheren Unfällen deutlich länger...)
In dem Moment, in dem der Geschädigte erfährt: "Totalschaden" hätte er sich auch sofort um ein Ersatzfahrzeug kümmern können/müssen.
Alternativ hätte er eine Finanzierung in Anspruch nehmen können, die notwendigen Zinsen für die etwa 12 Tage dem Unfallverursacher in Rechnung stellen können...
Hätte A der gegenerischen Versicherung seine Bankverbindung mitgeteilt, hätte er das Geld wahrscheinlich auch deutlich schneller aufm Konto gehabt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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