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Verfasst am: 12.01.09, 22:59 Titel: Vorruhestand dann wieder in den Dienst zurück
Hallo
ich bin seit 5 Jahren wegen Krankheit in Pension. Wenn ich nun wieder zurück in den Dienst muss wie läuft es dann mit den Dienstjahren? Werden die 5 Jahre die ich in Pension war irgendwie mitgerechnet oder fallen sie raus? Könnte dann keine 40 Dienstjahre mehr erreichen und somit Abschläge bei Rentenbeginn bekommen.
Verfasst am: 13.01.09, 07:33 Titel: Re: Vorruhestand dann wieder in den Dienst zurück
nurkumpel33 hat folgendes geschrieben::
Weis jemand wie es in so einem Fall läuft?
Das ist in § 85a BeamtVG geregelt.
Wenn Sie später erneut in den Ruhestand treten, dann werden die ruhegehaltsfähige Dienstzeit und das Ruhegehalt nach dem dann geltenden Recht neu berechnet; die Zeit im Ruhestand ist nicht ruhegehaltsfähig.
Die Ergebnisse der dann aktuellen Berechnung und der Berechnung von vor 5 Jahren werden verglichen; das höhere Ruhegehalt wird gezahlt.
Dass Sie - mit 5 Jahren Unterbrechung - nicht auf den höchstmöglichen Prozentsatz kommen, ist nicht unwahrscheinlich, aber den haben Sie ja heute sicher auch nicht.
Der Dienstherr muss oersonell schon stark gebeutelt sein, wenn er nach 5 Jahren einen Ruhestandsbeamten erneut berufen will. Gegen den Willen des Ruhestandsbeamten gelingt dies nur selten, wenn Rechtsmittel ausgeschöpft werden.
Nach erneuter Berufung gilt bei Eintritt des Versorgungsfalles das neue Versorgungsrecht, wobei das alte Beamtenverhältnis nicht als unterbrochen gilt. Der Betrag des letzten Ruhegehaltes vor Reaktivierung bleibt als Besitzstand gewahrt.
Die Zeit im Ruhestand ist nicht ruhegehaltfähig.
Weitere Informationen - siehe § 85a BeamtVG.
Hallo
Welche Rechtsmittel gibt es alle gegen die erneute Berufung (Pensionär wegen Krankheit)zum Dienst? Gibt es mehrere Instanzen? Wie lange dauern die Instanzen?
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