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Vorruhestand dann wieder in den Dienst zurück

 
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nurkumpel33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 16
Wohnort: geldern

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:59    Titel: Vorruhestand dann wieder in den Dienst zurück Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich
ich bin seit 5 Jahren wegen Krankheit in Pension. Wenn ich nun wieder zurück in den Dienst muss wie läuft es dann mit den Dienstjahren? Werden die 5 Jahre die ich in Pension war irgendwie mitgerechnet oder fallen sie raus? Könnte dann keine 40 Dienstjahre mehr erreichen und somit Abschläge bei Rentenbeginn bekommen.

Weis jemand wie es in so einem Fall läuft? Sehr glücklich

Vielen Dank
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 07:33    Titel: Re: Vorruhestand dann wieder in den Dienst zurück Antworten mit Zitat

nurkumpel33 hat folgendes geschrieben::
Weis jemand wie es in so einem Fall läuft? Sehr glücklich


Das ist in § 85a BeamtVG geregelt.
Wenn Sie später erneut in den Ruhestand treten, dann werden die ruhegehaltsfähige Dienstzeit und das Ruhegehalt nach dem dann geltenden Recht neu berechnet; die Zeit im Ruhestand ist nicht ruhegehaltsfähig.
Die Ergebnisse der dann aktuellen Berechnung und der Berechnung von vor 5 Jahren werden verglichen; das höhere Ruhegehalt wird gezahlt.
Dass Sie - mit 5 Jahren Unterbrechung - nicht auf den höchstmöglichen Prozentsatz kommen, ist nicht unwahrscheinlich, aber den haben Sie ja heute sicher auch nicht.

Gruß
Bernd
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mecki111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Dienstherr muss oersonell schon stark gebeutelt sein, wenn er nach 5 Jahren einen Ruhestandsbeamten erneut berufen will. Gegen den Willen des Ruhestandsbeamten gelingt dies nur selten, wenn Rechtsmittel ausgeschöpft werden.
Nach erneuter Berufung gilt bei Eintritt des Versorgungsfalles das neue Versorgungsrecht, wobei das alte Beamtenverhältnis nicht als unterbrochen gilt. Der Betrag des letzten Ruhegehaltes vor Reaktivierung bleibt als Besitzstand gewahrt.
Die Zeit im Ruhestand ist nicht ruhegehaltfähig.
Weitere Informationen - siehe § 85a BeamtVG.

Gruß
mecki111
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nurkumpel33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 16
Wohnort: geldern

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:54    Titel: Rechtsmittel Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich
Welche Rechtsmittel gibt es alle gegen die erneute Berufung (Pensionär wegen Krankheit)zum Dienst? Gibt es mehrere Instanzen? Wie lange dauern die Instanzen?

Vielen Dank
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