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Verfasst am: 02.12.08, 12:12 Titel: Änderung der Zollgrenze zum 01.12.08
Hallo !
Nehmen wir folgenden hypothetischen Sachverhalt an:
Person A läßt sich aus einem Nicht-EU-Land eine Ware schicken. Der Einfachheit halber nehmen wir den Wert dieser Ware mit einer runden Summe, sagen wir 100 Euro an.
Der Zoll hält das Paket auf und bittet Person A dieses abzuholen.
Frage 1.) Wenn das Paket vor dem 01.12.08 vom Zoll einkassiert wurde, Person A das Paket aber erst nach dem 01.12.08 abholt, welches Datum würde für die Zollbehandlung gelten ?
Frage 2.) Einfuhrumsatzsteuer muß bezahlt werden, dass dürften dann 19% auf den Gesamtpreis sein, oder ???
Frage 3.) Wenn der Versender der Ware selbige als "Geschenk" deklariert, kann Person dafür Ärger bekommen ???
Der beste Weg zur Lösung wäre zu wissen, um welche Waren es sich handeln und woher diese kommen.
Ist die Ware sowieso zollfrei, erübrigt sich Frage 1.)
Frage 2.) kommt darauf an, on Person A eine Privatperson oder eine Firma ist.
Frage 3.) Nein. Denn was kann A dafür, was Verkäufer aufs Paket schreibt? Es sei denn A hat es von Verkäufer verlangt. Aber warum sollte Person A gerade etwas vom bekannten Onlinegroßhändler Wu aus Hong Kong geschenkt bekommen?
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