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Unser Hund hat leider ungewollt gedeckt....

 
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jomicha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:13    Titel: Unser Hund hat leider ungewollt gedeckt.... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Wir haben ein doofes Problem! Unser Collie-Labrador Mischling ist im September leider über den Zaun gesprungen und hat eine 11 jährige Schäferhündin aus der Nachbarschaft gedeckt. Wir konnten gar nicht so schnell hinterher laufen um das zu verhindern. Der Nachbar hatte die Hündin auf dem eigenen und absolut frei zugänglichen Grundstück kurz alleine gelassen. Erst als wir vor Ort waren und versucht haben die Hunde zu trennen kam er aus dem Haus gelaufen. Die beiden konnten nur mit einem Wasserschlauch voneinander getrennt werden, was der Besitzer der Hündin übernahm. Der Schäferhund lief auf diesem Grundstück unbeaufsichtigt und nicht angeleint herum!

Zunächst hatten wir uns geeinigt, dass wir gemeinsam versuchen die Welpen zu verteilen, bzw. das jeder von uns auch eine Welpe behält. Eine Abtreibung sollte auf beidseitigem Einverständnis nicht erfolgen. Doch leider kam dann alles anders. Zu diesem Zeitpunkt war der Versicherung noch nichts gemeldet.

Als die Geburt so langsam begann, wurden weheneinleitende Hilfen vom TA der Hündin verabreicht, doch zum Schluss wurde in der Tierklinik, nachdem die Hündin einfach nicht werfen wollte, ein toter Welpe per Kaiserschnitt geboren. In diesem Moment hat der Schäferhundbesitzer auch gleich noch die Gebärmutter mit entfernen lassen.

Natürlich waren wir entsetzt über das was passiert ist und waren froh das es wenigstens der Hündin einigermassen gut geht.

Zwei Tage später kamen dann per Brief die Rechnungen vom Schäferhundbesitzer. 377 EUR für die OP in der Tierklinik und 140 EUR für Nachuntersuchungen und Fäden ziehen beim TA. Das Entfernen der Gebärmutter soll in dieser Rechnung nicht mit drin gewesen sein. Das können wir aber nicht kontrollieren. Um Nachbarschaftsprobleme aus dem Weg zu gehen, haben wir diese Rechnungen erstmal bezahlt und uns mit der Versicherung ([Es ist weder notwendig noch erwünscht, hier Firmennamen zu nennen. Metzing]) in Verbindung gesetzt. Doch die will nichts erstatten, da für die die Schuld nur beim Besitzer der Hündin liegt.

OK, dachten wir, dann werden wir wohl gar nichts wiederbekommen und haben alles ruhen lassen da wir keinen Rechtsstreit haben wollten. (Auch wenn uns das missfiel!!) Zu den ersten beiden Rechnungen hat uns der Besitzer der Hündin auch gleich Rechtsurteile mit Paragraphen gegeben, die natürlich zu seinen Gunsten ausgelegt sind.

Und heute gab es die nächste Überraschung. Von unserem Nachbarn haben wir eine weitere Rechnung in Höhe von 529 EUR erhalten. Hier geht es um insgesamt 9 weitere Nachuntersuchungen und diverse Blutabnahmen, Blutzuckerbestimmungen, Röntgen und Medikamente, da die Wunde anscheinend nicht verheilt. Wir können nicht kontrollieren, ob es sich um Nachuntersuchungen bezüglich der Gebärmutterentfernung handelt, oder ob es um den Kaiserschnitt geht. Wenn wir ihn darauf ansprechen, können wir uns aber sehr gut denken, dass es nur um den Kaiserschnitt geht. Sonst hätten er uns ja auch nicht die komplette Rechnung überreicht. Auf jeden Fall ist ja aber ein und dieselbe Wunde, davon gehen wir aus!

Wir wissen jetzt überhaupt nicht wie wir uns verhalten sollen und wie wir weiter vorgehen können! Habt ihr vielleicht einen Tipp für uns? Wie ist die Rechtslage?
Lieben Dank im voraus......

jomicha
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch die Dusseligkeit beider Hundehalter.
Der eine ist nicht in der Lage auf seine läufige Hündin aufzupassen und der andere nicht, um auf seinen Rüden aufzupassen, sonst hätte der den Sprung über den Zaun kaum geschafft, geschweige denn, die Hündin noch zu decken.
Ist schon ein Hammer, eine 11 jährige Hündin einen Wurf überhaupt austragen lassen zu wollen und die Welpen dann noch "teilen" zu wollen.
Wenn beide Hundehalter auch nur einen Funken von Verantwortungsbewusstsein gehabt hätten, hätten man die Welpen abspritzen lassen und sich die paar Euros für die 2 Spritzen geteilt.
Statt dessen, setzt man die Hündin der Gefahr einer Geburt und eines Kaiserschnittes aus und heult nun wegen den Kosten.

Da kann man sich echt nur an den Kopf fassen!!!


Aileen
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jomicha
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Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Aileen hat folgendes geschrieben::
Es ist doch die Dusseligkeit beider Hundehalter.
Der eine ist nicht in der Lage auf seine läufige Hündin aufzupassen und der andere nicht, um auf seinen Rüden aufzupassen, sonst hätte der den Sprung über den Zaun kaum geschafft, geschweige denn, die Hündin noch zu decken.
Ist schon ein Hammer, eine 11 jährige Hündin einen Wurf überhaupt austragen lassen zu wollen und die Welpen dann noch "teilen" zu wollen.
Wenn beide Hundehalter auch nur einen Funken von Verantwortungsbewusstsein gehabt hätten, hätten man die Welpen abspritzen lassen und sich die paar Euros für die 2 Spritzen geteilt.
Statt dessen, setzt man die Hündin der Gefahr einer Geburt und eines Kaiserschnittes aus und heult nun wegen den Kosten.

Da kann man sich echt nur an den Kopf fassen!!!
Aileen


Danke für den imposanten Beitrag! Hat vehement zur Hilfe beigetragen....
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gitta.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dumm gelaufen, eigentlich hätte der "Schaden" der Hundehaftpflichtversicherung gemeldet werden müssen, bevor etwas bezahlt wurde.
Die hätten sich dann auch um die Abwendung unberechtigter Ansprüche gekümmert.

Vielleicht kann die Versicherung ja noch nachträglich helfen, die weiteren Ansprüche abzuwenden..
Aber das gehört dann sicher eher ins Versicherungsrecht.

Wozu hat man denn eine Haftpflichtversicherung, wenn nicht um bei solchen Schäden diese auch in Anspruch zu nehmen ?

gitta.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wozu hat man denn eine Haftpflichtversicherung, wenn nicht um bei solchen Schäden diese auch in Anspruch zu nehmen ?


aber nur wenn man eine hat Ausrufezeichen

Gruß roni
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jomicha
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Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben der Versicherung den Schaden gemeldet, als der vermeintliche Schaden -für uns- eintraf. Hier war wahrscheinlich der erste Fehler. Zunächst haben wir ja gemeinsam gedacht, ok, dann bekommen wir Nachwuchs und verteilen die restlichen Welpen gemeinsam - wenn es noch mehrere gibt. Wir wollten das untereinander klären und haben gar nicht an einen Schaden gedacht.

Dann kam alles anders. Um Nachbarschaftsproblemen aus dem Weg zu gehen, haben wir die Rechnungen zunächst beglichen und haben nicht auf ein definitives Statement der Versicherung gewartet. Man muss dazu sagen, der Nachbar war bei den Rechnungen von der Tierklinik und dem TA in Vorkasse getreten und hat kein dickes Bankkonto. Wir dachten, naja, unser Hund ist weg gelaufen und hat alles verursacht.....

Danach hat erst die Versicherung gesagt, nein, wir bezahlen nicht und waren somit in der Zwickmühle.

Übrigens Roni, es ist eine Hundehaftpflichtversicherung, den Namen darf ich hier aber nicht erwähnen.
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Kleinalrik
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Haftpflicht den Schaden melden, Schadensnummer geben lassen, dem Nachbar die Schadensnummer geben, mit dem Hinweis, dass er sich an die Haftpflichtversicherung wenden soll.

Die haben Rechtsanwälte, die auf alle möglichen Schadensfälle spezialisiert sind. Und wenn die Urteile, die der Nachbar parat hat, wirklich griffig sind, dann zahlt die Haftpflicht auch.

Das nachbarschaftliche Verhältnis kann da drunter leiden. Man muss halt verdeutlichen, dass man schon alles menschenmögliche versucht, um die eigene Versicherung von der Haftungslage zu überzeugen und man selbst kein Fachmann für sowas ist.

So aus der Ferne mit der spekulativen Brille an erscheint es mir so, als ob der Nachbar - in der Annahme, dass Sie alles zahlen werden - allzu leichtfertig teure Behandlungen in Auftrag gibt.
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 03:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der unerwünschte Deckakt kann für den Halter des Rüden regelmäßige Schadensersatzverpflichtungen gegenüber dem Halter der Hündin nach sich ziehen.
Der Deckakt, den ein Hund ohne Wissen seines Halters vollzieht, gehört zur sogenannten Unberechenbarkeit eines Tieres.

Für eine solche Tiergefahr muss der Hundehalter gemäß §833 BGB haften, das heißt, der Halter des Rüden wird schadensersatzpflichtig.

Muss z.B. die Hündin tierärztlich behandelt werden oder verendet sie sogar an den Folgen des Deckaktes, so hat er diesen Schaden zu begleichen.

Der Halter eines Rüden verletzt aber -jedenfalls in ländlichen Gegenden- nicht schon deshalb seine Aufsichtspflicht, weil er den Hund frei laufen lässt.

Allerdings gehen zahlreiche Gerichtsentscheidungen von einem Mitverschulden des Halters der Hündin aus, wenn dieser nicht alles unternommen hat, um den Deckakt zu verhindern. In einem solchen Fall reduziert sich die Höhe der Ansprüche. Im Übrigen besteht bei einem ungewollten Deckakt natürlich auch kein Anspruch des Halters des Rüden auf die ansonsten übliche Deckgebühr.


OLG Schleswig, Urteil vom 27.05.1993 Az.: U9 / 92
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Nachbar hatte die Hündin auf dem eigenen und absolut frei zugänglichen Grundstück kurz alleine gelassen.

Dann trifft ihn m.E. erhebliches Mitverschulden. Man darf eine läufige Hündin auch nicht für einen Moment auf einem frei zugänglichen Grundstück allein lassen, wenn man wissen muss, dass der Nachbar einen nicht kastrierten Rüden hält.

Desweiteren trifft ihn Mitverschulden, weil er dem Austragen des Wurfes zugestimmt hat. Hierzu sollte ein Tierarzt etwas sagen können - eben weil die Hündin schon 11 Jahre alt war.

Man sollte sich auf einen Teilbetrag einigen.

Schwer wiegt allerdings das Argument der Versicherung. Ich möchte nicht gänzlich ausschließen, dass in dem Falle das Verhalten des Hündinnenhalters dermaßen grob fahrlässig war, dass tatsächlich kein Entschädigungsanspruch bestand.
_________________
Grüße,
Abrazo
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